Öffentliche Verkehrsmittel

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Wer darf die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos benutzen? Wie erhält man Ermäßigungen?


Mehrere Personengruppen kommen in den Genuss von Preisnachlässen oder sogar kostenlosen Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln.

ALTERSABHÄNGIGE KOSTENLOSE FAHRTEN
Kostenlos mit den Zügen der belgischen Eisenbahngesellschaft (SNCB)

  • Kinder unter 11 Jahren (höchstens vier Kinder), jedoch mit folgenden Einschränkungen: Sie müssen in Begleitung einer Person von mindestens 12 Jahren unterwegs sein, die einen gültigen Fahrschein besitzt. Außerdem dürfen Kinder zwischen 6 und 11 Jahren an Werktagen (Montag bis Freitag) erst ab 9:00 Uhr mit dem Zug fahren. Für Kinder mit einer Karte für kinderreiche Familien gelten diese Einschränkungen nicht.

Kostenlos mit der STIB (gemeindeübergreifende öffentliche Verkehrsmittel von Brüssel)

  • Kinder unter 6 Jahren, jedoch höchstens vier Kinder je zahlendem Erwachsenen; 
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren mit einem „Abonnement J“, das von den Eltern beantragt werden muss; 
  • Personen über 65 Jahre – sie erhalten automatisch ein Abonnement, das überall in Belgien gültig ist.

Die kostenlosen Fahrten gelten nicht in den Nachtbussen und auch nicht auf dem Teilstück der Linien 12 und 21 zwischen NATO und Flughafen.

Kostenlos mit der TEC (öffentliche Verkehrsmittel in der Wallonie)

  • Kinder unter 6 Jahren; 
  • Personen über 65 Jahre – sie müssen Ihr Abonnement, das in ganz Belgien gilt, bei der TEC beantragen.

Kostenlos mit De Lijn (öffentliche Verkehrsmittel in Flandern)

  • Kinder unter 6 Jahren; 
  • Höchstens vier Kinder von 6 bis 11 Jahren, wenn sie in Begleitung einer Person von mindestens 12 Jahren unterwegs sind, oder wenn sie nach Vorlage ihrer Karte für kinderreiche Familien einen kostenlosen Buzzy Pazz erhalten haben; 
  • Personen über 65 Jahre, die einen Omnipass 65 mitführen, der ihnen automatisch zugesandt wird und der auch in den Netzen von STIB und TEC gilt.

BEHINDERUNG, SOZIALE SITUATION USW.

  • Für Personen mit einer gewissen Behinderungsart oder einem gewissen Behinderungsgrad gibt es besondere Ermäßigungen. Beispiele:
    - Mit der „Nationalen Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel“ (Ausgabe durch den FÖD Soziale Sicherheit) können Blinde und Sehbehinderte (mit einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 90% aufgrund einer Augenkrankheit) kostenlos in allen öffentlichen Verkehrsmitteln Belgiens reisen (ausgenommen 1. Klasse), und zwar in Begleitung ihres angeleinten Blindenhundes.
    - Mit der kostenlosen „Karte für Begleitpersonen“ (ausgegeben von der SNCB) können Personen mit bestimmten Behinderungen und ab einem bestimmten Behinderungsgrad in allen öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Begleitperson reisen, wobei sie nur einen einzigen Fahrschein lösen müssen.
    Außerdem haben alle Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel (SNCB, STIB, TEC und De Lijn) besondere Dienstleistungen oder spezielle Ausrüstungen für Behinderte vorgesehen. 
  • Begünstigte einer erhöhten Beteiligung oder mit dem Status Omnio können ebenfalls Ermäßigungen erhalten oder sogar kostenlos fahren. 
  • Personen, die ein soziales Eingliederungseinkommen oder vergleichbare Leistungen erhalten, bekommen ein kostenloses Abonnement (STIB) oder einen stark ermäßigten Fahrpreis (De Lijn).
  • Arbeitsuchende können stark ermäßigt oder sogar kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, auf die sie angewiesen sind, um zu Vorstellungsgesprächen fahren zu können oder um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen.

FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEITSPLATZ
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden vom Staat bezuschusst oder sind sogar kostenlos (z.B. für Föderalbeamte). Bei Unternehmen, die 80% dieser Fahrten von Mitarbeitern finanzieren, übernimmt der Staat aufgrund von Vereinbarungen die übrigen 20%.

BEKÄMPFUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNG UND STAUS
Die Streichung des Kennzeichens Ihres Fahrzeugs oder eines 2. oder 3. Fahrzeugs in Ihrem Haushalt gibt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Recht auf ein kostenloses Abonnement von STIB, TEC oder De Lijn, unter Umständen sogar für die gesamte Familie (De Lijn). Neben dem kostenlosen Abonnement erhalten Kunden von TEC und STIB auch Ermäßigungen bei Cambio (Car Sharing) oder – in der Region Brüssel-Hauptstadt - eine Fahrradprämie. Die STIB bietet unter anderem noch mehr Vorteile, wenn Sie Ihren Wagen verschrotten lassen. Die verschiedenen Möglichkeiten unterscheiden sich von einem Betreiber zum anderen: Informieren Sie sich.

Für Informationen über Reisen mit der Bahn
SNCB
Tel. 02 528 28 28
www.b-rail.be
www.sncb.be

Für Informationen über öffentliche Verkehrsmittel in der Wallonischen Region
TEC
Info-Tec BrabantWallon: 010 23 53 53
Info-Tec Charleroi: 071 23 41 15
Info-Tec Hainaut: 065 38 88 15
Info-Tec Namur: 081 25 35 55
Info- Tec Liège Verviers: 04 361 94 44
www.infotec.be

Für Informationen über öffentliche Verkehrsmittel in der Brüsseler Region
STIB
Tel. 070 23 2000
www.stib.be

Für Informationen über öffentliche Verkehrsmittel in der Flämischen Region
De Lijn
Tel. 070 220 200
www.delijn.be