Ich habe kein Recht auf Arbeitslosengeld. Ich habe weder Einkommen noch Wohnung. Meine Rente reicht für meinen Lebensunterhalt nicht aus. An wen kann ich mich wenden?
Zahlreiche Personen sind mittellos oder haben keinen festen Wohnsitz. Sie wohnen vorübergehend bei Freunden, in einem Gemeinschaftshaus, in einem Aufnahmehaus, verbringen die Nacht in einem Bahnhof, leben und schlafen auf der Straße, usw. Sie alle können in den Genuss einer Unterstützung kommen, denn jede sich legal in Belgien aufhaltende Person hat Anrecht auf Sozialhilfe. Diese sollte jedem ein menschenwürdiges Leben gestatten.
ÖFFENTLICHES SOZIALHILFEZENTRUM UND ARTEN DER HILFE
Jede Gemeinde verfügt über ein Öffentliches Sozialhilfezentrum (ÖSHZ). Die von den ÖSHZ geleistete Hilfe kann materieller Art (Nahrung, Notunterkunft usw.), psychologischer, sozialer, medizinischer oder finanzieller Art (Zahlung eines Integrationseinkommens) sein.
Hier einige Beispiele der von den ÖSHZ bereitgestellten Hilfe:
- Recht auf soziale Eingliederung einschließlich des Integrationseinkommens;
- finanzielle Hilfe;
- Arbeitsvermittlung;
- Schuldentilgung;
- psychosoziale Hilfe;
- Rechtsbeistand;
- Wohnung;
- medizinische Hilfe;
- Aufnahme in Pflegeeinrichtungen;
- Betreuung zu Hause;
- Aufnahme in ein Hilfszentrum;
- Krisenaufnahme;
- Begleitung und finanzielle Hilfe im Bereich Energieversorgung;
- Kulturschecks zur Begünstigung der sozialen und kulturellen Teilnahme.
Jedes ÖSHZ schätzt ab, welche Hilfe angesichts der persönlichen und familiären Situation der Person angemessen ist und schlägt die im Rahmen des jeweiligen Antrags am besten geeigneten Mittel vor.
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Um einen Antrag auf Sozialhilfe einzureichen
Wenden Sie sich an das ÖSHZ der Gemeinde, in der Sie leben und wohnen (von Ausnahmefällen abgesehen). In jeder Gemeinde gibt es ein ÖSHZ.
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- „Das öffentliche Sozialhilfezentrum. Ein Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger“, Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, 2005, 16 S.
Diese Broschüre ist kostenlos in den ÖSHZ erhältlich und kann auf der Website www.dglive.be/soziales heruntergeladen werden.
- „Leitfaden für die Nutzung der Leistungen des ÖSHZ“, Programmatorischer Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Integration, Armutsbekämpfung und Sozialwirtschaft, 2005, 41 S.
- „Guide pour les sans abri“, Programmatorischer Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Integration, Armutsbekämpfung und Sozialwirtschaft, 2010, 35 S.
Diese Broschüren sind kostenlos in den ÖSHZ oder auf der Website www.mi-is.be erhältlich.











