Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

PDF-VersionPDF-Version

Ich suche eine Arbeit. Wie kann ich die Wiederbeschäftigungshilfen in Anspruch nehmen? Ich möchte einen Arbeitnehmer zum ersten Mal einstellen. Welche Hilfen kann ich erhalten?


Wenn Sie einen Arbeitsplatz suchen, können Sie potenziellen Arbeitgebern gegenüber betonen, dass Sie die Bedingungen bestimmter Wiederbeschäftigungshilfen erfüllen.

Die föderalen Beschäftigungshilfen bestehen im Allgemeinen aus einer strukturellen Ermäßigung der Sozialbeiträge, was die Lohnkosten senkt. Auf diese Weise möchte man die Arbeitgeber dazu anregen, Arbeitskräfte einzustellen.

Ein Arbeitgeber kann diese strukturelle Ermäßigung mit einer Ermäßigung für bestimmte Zielgruppen kombinieren.

Ein Arbeitgeber, der zum ersten Mal Mitarbeiter einstellt, erhält eine Unterstützung in Form einer Zielgruppenermäßigung für Erstbeschäftigungen. Er bekommt ebenfalls eine Beihilfe zu den Mitgliedschaftskosten eines Sozialsekretariats. Ein Arbeitgeber, der einen Jugendlichen einstellt, hat eine geringere Belastung durch den Lohn aufgrund der Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer. Andere Zielgruppenermäßigungen betreffen ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und Arbeitnehmer, die Opfer einer Betriebsumstrukturierung geworden oder von einer kollektiven Arbeitszeitverkürzung betroffen sind.

Der Activa-Plan erleichtert die Einstellung von Arbeitslosen. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, erhalten Sie eine Arbeitskarte im Rahmen des Activa-Plans. Wenn Sie sich mit dieser Karte bei einem Arbeitgeber vorstellen, dann weiß er sofort, dass er eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erhalten kann, und dass Sie eventuell Anspruch auf eine Arbeitszulage haben.  Die Arbeitskarte müssen Sie bei Ihrem regionalen Arbeitslosigkeitsbüro beantragen. Sie erhalten das Formular (C63 Arbeitskarte) entweder in diesem Büro oder Sie können es von der Webseite der LfA herunterladen. Das LfA prüft, ob Sie tatsächlich der Zielgruppe angehören. Wenn das der Fall ist, wird Ihnen die Karte ausgestellt.

Außerdem kann der Arbeitgeber bestehende Maßnahmen nutzen, die ihm gestatten, seine Arbeitgeberbeiträge, die er an das LSS abführt, beispielsweise durch eine Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitslose oder junge Arbeitnehmer zu senken.  In bestimmten Fällen geht es dabei beinahe um eine Beitragsbefreiung.

DIENSTLEISTUNGSSCHECK-VERTRAG
Grundsätzlich kann jedermann von einem im Rahmen der Dienstleistungsschecks zugelassenen Unternehmen als Arbeitnehmer eingestellt werden. Man muss weder als Arbeitssuchender eingetragen sein noch muss man Arbeitslosengeld beziehen. Die Tätigkeiten, die die Person ausüben kann, fallen unter die Kategorie der Haushaltshilfe: Reinigen der Wohnung, Fensterputzen, Bügeln, Einkaufen, Zubereitung der Mahlzeiten usw. Der Arbeitsvertrag der Dienstleistungsschecks gibt die gleichen Rechte wie ein normaler Arbeitsvertrag. Der Lohn wird entsprechend den legalen Sätzen der Lohntabellen gezahlt, die Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, der Lohn wird gewährleistet, wenn sie krank werden, die Arbeitstage zählen mit für ihre Pension.

AUSBILDUNG ZU EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT
Wenn Sie sich zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ausbilden lassen möchten, können Sie eine Ausbildung für den Mittelstand absolvieren und zugleich auf dem Weg über eine Befreiung weiterhin Ihr Arbeitslosengeld beziehen. Für die Dauer der Vorbereitung der selbstständigen Aktivität können Sie – mit einer Genehmigung – am Ende der Weiterbildung des Mittelstands weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. 

 

 

Für Informationen über Arbeitshilfen
Wenn Sie Arbeitssuchender sind, wenden Sie sich an Ihr regionales Arbeitsamt oder an das zuständige regionale Arbeitslosenbüro des LfA  (siehe Nützliche Adressen).
Wenn Sie Arbeitgeber sind, wenden Sie sich an das zuständige regionale Büro des LSS (siehe Liste auf www.lss.be).

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
Neustraße 77
4700 Eupen
Tel. 087 55 65 47

Für Informationen über die Dienstleistungsschecks
Wenden Sie sich an die zuständige regionale Direktion der Kontrolle der Sozialgesetze (siehe Nützliche Adressen).