Arbeitsentgelt und Urlaubsgeld

PDF-VersionPDF-Version

Auf welches Arbeitsentgelt habe ich Anspruch? Wann muss es ausbezahlt werden? Wie wird der Nettolohn von einem bestimmten Bruttolohn errechnet? Auf wie viele Tage Urlaub habe ich jedes Jahr Anspruch? Wie berechne ich mein Urlaubsgeld?


In Belgien sind Löhne im privaten Sektor und Gehälter nicht gesetzlich festgelegt. In den meisten Fällen werden sie durch Tarifverträge bestimmt. Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaftsorganisationen und Arbeitgebern, entweder auf Unternehmensebene oder auf Sektorebene (in der zuständigen paritätischen Kommission).

Jedes kollektive Arbeitsabkommen sieht Basistarifsätze vor, aber auch die Modalitäten der Lohnindexierung, die eventuellen Vorteile wie die Jahresendprämie, Prämien für Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit, Mahlzeitschecks usw. Das Urlaubsgeld wird hingegen durch eine spezifische Gesetzgebung geregelt.

NETTO- UND BRUTTOLÖHNE
Bei der in Ihrem Vertrag angegebenen Vergütung handelt es sich um einen Bruttobetrag. Dies bedeutet, dass von diesem Betrag noch Abzüge einbehalten werden, bevor man zu dem Nettolohn gelangt, den Sie tatsächlich ausgezahlt bekommen.

Die beiden wichtigsten Abzüge sind:

  • Die Sozialbeiträge, die dem Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) zufließen, gestatten die Gewährung von Ersatzeinkommen (Renten, Arbeitslosengeld usw.) und ergänzenden Einkommen (Erstattungen der Gesundheitspflegekosten, Kindergeld usw.). Sie stellen 13,07% des Bruttolohns für die Lohnempfänger aus dem Privatsektor dar.
       
  • Der Berufssteuervorabzug ist der Steuerbeitrag, der jeden Monat von Ihrem Lohn einbehalten wird. Er wird auf das steuerpflichtige Bruttoeinkommen (= Bruttolohn abzüglich der Sozialabgaben) berechnet. Er ändert sich auch entsprechend der Familienzusammensetzung und anderer ziemlich komplizierter Vorschriften.

Achtung: Wenn Sie zwei Teilzeitbeschäftigungen ausüben, muss jeder Ihrer Arbeitgeber nur den vorgeschriebenen Berufssteuervorabzug von Ihrem Bruttogehalt einbehalten. Damit Sie keine unangenehme Überraschung erleben, können Sie Ihre Arbeitgeber bitten, einen höheren Vorabzug als vorgeschrieben einzubehalten. Man spricht hier von „freiwilliger Steuerzahlung“. Auf diese Weise müssen Sie weniger Steuern zurückzahlen, wenn Sie Ihren jährlichen Steuerbescheid erhalten.

GARANTIERTER MINDESTLOHN
Wenn es keine spezifische Lohntabelle gibt, hat der Arbeitnehmer Anrecht auf das garantierte Mindesteinkommen. Dieser Mindestlohn wird aufgrund eines berufsübergreifenden kollektiven Arbeitsabkommens bestimmt. Der garantierte Mindestlohn (brutto) für alle Arbeiter über 21 Jahren, die vollzeitbeschäftigt sind, beträgt 1.472,40 Euro (ab dem 1. Februar 2012). Jugendliche unter 21 Jahren haben lediglich einen Anspruch auf einen reduzierten gesetzlichen Lohn.

JAHRESURLAUB UND URLAUBSGELD
Im privaten Sektor ist die Dauer Ihres Urlaubs proportional zu den von Ihnen im Laufe des Jahres tatsächlich geleisteten Arbeitstagen (und den gleichgestellten Nichtarbeitstagen, wie beispielsweise bei Krankheit), die Ihrem in Anspruch genommenen Urlaub vorausgehen. Wenn Sie also ein vollständiges Jahr gearbeitet haben, haben Sie im darauf folgenden Jahr gesetzlich Anspruch auf 20 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche und auf 24 Urlaubstage im Falle einer Sechstagewoche.

Ihre Leistungen berechtigen Sie zu einem Urlaubsgeld:

  • Wenn Sie Arbeiter sind oder nicht-selbständiger Künstler wird Ihr Urlaubsgeld durch eine Urlaubskasse oder durch das Landesamt für Jahresurlaub (LJU) ausgezahlt. Der Bruttobetrag entspricht 15,38% des Lohns, den Sie im Vorjahr verdient haben (auf 108% erhöhter Lohn). Es wird grundsätzlich ausbezahlt, wenn Sie Ihren Haupturlaub nehmen und frühestens am 2. Mai.
     
  • Wenn Sie Angestellter sind zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Urlaubsgeld direkt aus. Dieser Betrag umfasst das Arbeitsentgelt, auf das Sie normalerweise für die Dauer des Urlaubs Anspruch haben, sowie einen Zuschlag, der pro geleistetem oder gleichgestelltem Monat des Vorjahres einem Zwölftel von 92% Ihres Bruttoentgelts des Monats entspricht, in dem Ihr Urlaub beginnt.

Im öffentlichen Sektor variiert die Anzahl Tage, auf die Sie Anspruch haben sowie der Betrag des Urlaubsgeldes je nach Verwaltungseinheit, die Sie beschäftigt.

E-GOVERNMENT
Wenn Sie Handwerker im privaten Bereich oder nicht-selbständiger Künstler sind, bietet Ihnen die gesicherte Anwendung Mon compte de vacances ( „Mein Urlaubskonto“) auf der Webseite des LJU jede Menge Informationen, darunter: Ihre persönlichen Daten, eine Simulation (Betrag, Dauer, Zahlungsdatum), bereits überwiesene Beträge und eventuelle Einbehaltungen zugunsten von Gläubigern. Der Arbeitnehmer kann dort jetzt auch bestimmte, ihn betreffende Informationen eingeben oder ändern, z. B. die Sprache, seine Bankverbindung und eine andere Korrespondenzadresse als seine offizielle Adresse.

FREIE VERFÜGUNG, AUSZAHLUNG UND DISKRIMINIERUNGEN
Der Arbeitnehmer verfügt frei über seine Bezüge und es ist dem Arbeitgeber untersagt, diese Freiheit in irgendeiner Form einzuschränken. Gehalt/Lohn muss mindestens einmal pro Monat für Angestellte und zweimal pro Monat für Arbeiter ausgezahlt werden.

Allgemein ist das Arbeitsentgelt spätestens vier Werktage nach dem Ende des Bezugszeitraums auszuzahlen. Durch eine Klausel in der Arbeitsordnung oder einen in der paritätischen Kommission abgeschlossenen Tarifvertrag können andere Modalitäten festgelegt werden (maximal sieben Werktage).

Jede geschlechtsbezogene Lohn- oder Gehaltsdiskriminierung ist rechtswidrig. Wenn Ihr Arbeitgeber derartige Diskriminierungen schafft oder beibehält, setzt er sich Sanktionen aus. 

Für Auskünfte über die Lohngebührenordnung, die Verletzungen in Sachen Zahlung der Entlohnung oder der Lohndiskriminierungen
Wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle der Sozialgesetze (siehe Nützliche Adressen).

Für Auskünfte über den Berufssteuervorabzug
Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Besteuerungsdienst beim:
Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57

Für Informationen über den Urlaub und das Urlaubsgeld der Arbeiter und der nicht-selbständigen Künstler
Landesamt für Jahresurlaub (LJU)
Rue des champs Elysées 12
1050 Brüssel
Tel. 02 627 97 65
info.pecule@onva-rjv.fgov.be
www.lju.be
 
Für Auskünfte über den Urlaub und das Urlaubsgeld von Angestellten
Föderaler Öffentlicher Dienst Sozialen Sicherheit
Generaldirektion Sozialpolitik – Bereich Vorschriften
Dienst des jährlichen Urlaubs
Verwaltungszentrum Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Postfach 1
1000 Brüssel
Tel. 02 528 64 03
dg-soc@minsoc.fed.be
www.socialsecurity.be 

Für Auskünfte über die Systeme für Jugend- und Seniorenurlaub
Wenden Sie sich an das Arbeitslosenbüro des LAAB Ihrer Region (siehe Nützliche Adressen).

Für diejenigen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Mitgliedstaaten der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz arbeiten, bzw. gearbeitet und Beiträge geleistet haben
Amt für Überseeische Soziale Sicherheit (AÜSS)

Avenue Louise 194
1050 Brüssel
Tel. 02 642 05 11
info@ossom.fgov.be
www.ossom.be

  • www.emploi.belgique.be  
  • „Les vacances annuelles des travailleurs salariés“, Landesamt für Jahresurlaub, 2009, 151 S.
    Die kostenlose Broschüre können Sie bestellen oder herunterladen auf www.lju.be.