Arbeitslosigkeit

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Wann habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld? An wen muss ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld richten? Was ist der Unterschied zwischen Vollarbeitslosigkeit und vorübergehender Arbeitslosigkeit?


Wenn Sie ungewollt ohne Arbeit sind, haben Sie Recht auf ein Ersatzeinkommen (= Arbeitslosengeld). Dieses Einkommen erhalten Sie nicht automatisch, sondern Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Diese Zulässigkeits- und Erteilungsbedingungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Die zu ergreifenden Maßnahmen und die zu erfüllenden Formalitäten unterscheiden sich oftmals von einer Person zur anderen. Es gibt jedoch einige Grundregeln.

GRUNDREGELN
Die Zulässigkeitsbedingungen sind die Bedingungen, die man erfüllen muss, um Zugang zum System des Arbeitslosengelds zu bekommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie tatsächlich Arbeitslosengeld erhalten. Zugang zum System erhalten Sie auf drei Wegen. Sie können aufgrund der als Arbeitnehmer geleisteten Arbeit zugelassen werden. Sie müssen nachweisen können, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum eine Reihe von Arbeitstagen als Arbeitnehmer tätig waren. Aufgrund Ihrer Schulbildung, Ihres Studiums oder weil Sie bereits früher Arbeitslosengeld erhalten haben, können Sie nach einer Wartezeit ebenfalls zugelassen werden.

Die Erteilungsbedingungen sind die Bedingungen, die man erfüllen muss, um während der Arbeitslosigkeit tatsächlich Arbeitslosengeld empfangen zu können. Damit auch tatsächlich Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, muss man unfreiwillig arbeitslos und ohne Entlohnung sein, als Arbeitssuchender eingetragen sein und dem Arbeitsamt als Arbeitssuchender zur Verfügung stehen, in der Lage sein, in Belgien zu arbeiten und zu verbleiben.

Es ist wichtig, zu wissen, an welche Einrichtungen man sich wenden muss.

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen Sie sich zuerst bei einer zugelassenen Zahlstelle Ihrer Wahl anmelden. Das ist die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA) oder eine anerkannte Gewerkschaft.

Die Zahlstelle bearbeitet Ihre Akte und sendet sie an das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA). Das LfA ist eine föderale Einrichtung. Seine Aufgabe besteht unter anderem darin, festzulegen und zu prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind, die Recht auf Arbeitslosengeld geben. Das LfA kontrolliert ebenfalls die korrekte Anwendung der Vorschriften über die Arbeitslosigkeit.

Nachdem Sie sich bei einer Zahlstelle angemeldet haben, müssen Sie sich am selben Tag (oder spätestens acht Kalendertage nach Antragsstellung) als Arbeitssuchender beim zuständigen Regionalen Amt für Arbeitsbeschaffung eintragen. Dabei handelt es sich in der Wallonischen Region um das FOREM, in der Region Brüssel-Hauptstadt um ACTIRIS,  in der Flämischen Region um den VDAB und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft um das Arbeitsamt.

Für die Auszahlung des Arbeitslosengelds und die Betreuung Ihrer Akte sorgen die HfA oder die anerkannten Gewerkschaften.

VORÜBERGEHENDE ARBEITSLOSIGKEIT
Es gibt einen Unterschied zwischen Vollarbeitslosigkeit und vorübergehender Arbeitslosigkeit, z. B. aus wirtschaftlichen Gründen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie aufgrund von Arbeitsmangel vorübergehend freistellt, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Ersatzeinkommen erhalten.

Im Falle einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit haben Sie automatisch Recht auf Arbeitslosengeld als vorübergehend Arbeitsloser. Sie müssen also nicht nachweisen, dass Sie bereits einen bestimmten Zeitraum berufstätig sind. Am Ende des Monats müssen Sie der Zahlstelle nur das Kontrollformular für vorübergehende Arbeitslosigkeit zuschicken, das Ihnen Ihr Arbeitgeber am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausgehändigt hat, sowie ein weiteres Formular, das Sie am Monatsende erhalten. Anhand dieser beiden Formulare können LfA und Zahlstelle das Arbeitslosengeld jeden Monat genau berechnen.

Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber die vorübergehende Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber dem LfA korrekt geltend macht und anmeldet. Wenn er sich täuscht und einen Arbeitnehmer irrtümlich für vorübergehend arbeitslos erklärt, wird der Arbeitnehmer nicht benachteiligt. Das LfA verweigert das Arbeitslosengeld (oder fordert es zurück, wenn es schon gezahlt wurde), aber der Arbeitnehmer hat dann Recht auf seine Entlohnung, auch wenn er an dem/den betreffenden Tage(n) nicht gearbeitet hat. 

Für Informationen über die vorübergehende Arbeitslosigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle der Sozialgesetze (siehe Nützliche Adressen).

Für Informationen über die Eintragung als Arbeitssuchender und über die Arbeitssuche
Wenden Sie sich an die Regionalen Ämter für Arbeitsbeschaffung (siehe Nützliche Adressen).