Auf was muss ich achten, wenn ich Arzneimittel im Internet kaufe?
Wenn Sie Arzneimittel im Internet kaufen, ist es wichtig, das auf legalem Wege zu tun, d. h. bei Apotheken, die in Belgien zugelassen sind. Außerhalb der legalen Wege kann ihre Qualität, ihre Sicherheit und ihre Wirksamkeit nicht gewährleistet werden, weil sie dort nicht den Kontrollen der zuständigen Behörden unterliegen.
50 bis 60% der über illegale Webseiten im Internet verkauften Arzneimittel sind nachgemacht oder gefälscht. Manche Analysen haben schon nachgewiesen, dass der aktive Wirkstoff nicht vorhanden, unter- oder überdosiert ist, und dass sogar toxische Substanzen enthalten sind. Beim Kauf von Arzneimitteln über das Internet abseits der legalen Wege gehen Sie also ein Risiko für Ihre Gesundheit ein.
Das Risiko für Ihre Gesundheit ist umso größer, als Sie dann auch keine Kontrolle durch Ihren Arzt und keine Beratung durch Ihren Apotheker haben und deshalb Gefahr laufen, diese Arzneimittel auf ungeeignete Weise zu verwenden. Zahlreiche nicht auf legalem Wege im Internet gekaufte Arzneimittel werden darüber hinaus ohne Verpackung oder ohne Beipackzettel angeboten oder ihr Beipackzettel ist unvollständig, falsch oder in einer Sprache verfasst, die Sie nicht beherrschen.
In vielen Fällen ist es schwierig für die zuständigen Behörden, die Verantwortlichen für illegale Arzneimittelwebseiten festzustellen und ihrem unerlaubten Treiben ein Ende zu setzen. Beim Kauf von Arzneimitteln im Internet ist also größte Vorsicht geboten, und zwar auch, weil Sie sich neben dem Gesundheitsrisiko, das Sie eingehen, auch strafbar machen.
LEGALE WEG
Rechtlich gesehen muss jedes Arzneimittel dem Patienten persönlich in der Apotheke ausgehändigt werden.
Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Die in Belgien zugelassenen Apotheken dürfen unter sehr strengen Auflagen Arzneimittel zum menschlichen Gebrauch, die nicht verschreibungspflichtig sind, und bestimmte medizinische Produkte (z. B. steriles Material, Verbandsstoffe, Präservative) zum Kauf über das Internet anbieten.
Die Internetseite für den Arzneimittelverkauf einer Apotheke muss also als virtuelle Erweiterung dieser Apotheke betrachtet werden und muss der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AFMPS) sowie der Apothekerkammer gemeldet sein. Die Liste der gemeldeten Webseiten befindet sich auf der AFMPS-Webseite.
Der Kauf von Arzneimitteln für das belgische Staatsgebiet – auch über eine ausländische Webseite – unterliegt den belgischen Vorschriften.
In Belgien dürfen Arzneimittel für Tiere nicht über das Internet verkauft werden.
SEIEN SIE VORSICHTIG
Auf sichere Weise kaufen Sie Arzneimittel in einer in Belgien zugelassenen Apotheke oder eventuell auf ihrer gemeldeten Webseite, wenn es sich nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Für den richtigen Gebrauch von Arzneimitteln sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder bitten Sie Ihren Apotheker um Rat.
Wenn Sie Arzneimittel im Internet kaufen, sollten Sie misstrauisch sein
- bei Spam-Mails, die Sie im Allgemeinen auf illegale Arzneimittelwebseiten locken wollen;
- beim Onlinekauf von Arzneimitteln, die verschreibungspflichtig sind, weil das in Belgien gesetzlich verboten ist – kaufen Sie trotzdem solche Arzneimittel, riskieren Sie deren Beschlagnahmung und eine strafrechtliche Verfolgung;
- bei „medizinischen“ Onlineberatungen auf bestimmten Arzneimittelwebseiten;
- bei Webseiten, auf denen die Identität des Verantwortlichen nicht ersichtlich ist;
- bei Produkten, die als Wundermittel angepriesen werden;
- bei Internetkauf von Arzneimitteln, die in Belgien nicht verfügbar sind, weil sie möglicherweise in unserem Land verboten oder nicht zugelassen sind;
- bei Arzneimitteln, die dieselbe Bezeichnung tragen, aber deren Zusammensetzung von einem Land zum anderen unterschiedlich sein kann.
BEKÄMPFUNG DER ARZNEIMITTELKRIMINALITÄT
Die Arzneimittelkriminalität ist in bestimmten Fällen für das organisierte Verbrechen rentabler als der illegale Handel mit anderen Dingen wie beispielsweise Drogen. Die Bekämpfung dieser Kriminalität erfordert eine optimale Zusammenarbeit insbesondere zwischen Justiz, Polizei, Zoll und AFMPS.
Was den Käufer betrifft, so werden in Belgien verschreibungspflichtige, nicht zugelassene oder besonders reglementierte Arzneimittel, die er im Internet gekauft hat und die der Zoll abfängt, der AFMPS übergeben, die ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Folgen dieser Ermittlung für den Käufer reichen von einer Verwarnung bis zur gerichtlichen Verfolgung.
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Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AFMPS)
Place Victor Horta 40 Postfach 40
1060 Brüssel
Tel. 02 524 80 00
welcome@fagg-afmps.be
www.afmps.be
Apothekerkammer
Avenue Henri Jaspar 94
1060 Brüssel
Tel. 02 537 42 67
www.ordredespharmaciens.be
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„Médicaments par internet ? Ne surfez pas avec votre santé !“, Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, 2009, Faltblatt.
Faltblatt herunterladen unter www.medicaments-par-internet.be











