Welche Dokumente benötige ich auf Reisen? An wen kann ich mich bei Problemen im Ausland wenden?
Wenn Sie ins Ausland reisen wollen, benötigen Sie ein oder mehrere offizielle Dokumente. Sie müssen rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Manche Länder akzeptieren den Personalausweis, andere verlangen einen Reisepass, manchmal sogar mit einem Visum. Gelegentlich ist eine Impfbescheinigung, eine Einwilligung der Eltern o. Ä. erforderlich.
PERSONALAUSWEIS
Der elektronische Personalausweis (eID) dient als Reisedokument in den Ländern der Europäischen Union, in einigen ihrer Nachbarstaaten sowie in einigen weiter entfernten Touristenzielen. Manchmal müssen Sie an der Grenze ein Einreisedokument ausfüllen oder eine Visumgebühr entrichten.
Kinder unter 12 Jahren müssen ebenfalls über offizielle Dokumente verfügen, wenn sie außerhalb von Belgien unterwegs sind, entweder die Kids ID, den Ausweis für Kinder unter 12 Jahren, oder, wenn nicht vorhanden, ein Identitätszertifikat, oder einen Reisepass. Die KidsID wird in denselben Ländern anerkannt, wie der elektronische Personalausweis (eID) für Erwachsene. Dasselbe gilt jedoch nicht für das Identitätszertifikat. In der Praxis ist es also möglich, dass Familienmitglieder ab 12 Jahren mit ihrem belgischen Personalausweis in ein Land einreisen dürfen, während jüngere Familienmitglieder einen Reisepass benötigen. Wenn eine Kids-ID rechtzeitig (= mindestens 15 Tage vor der Abreise ins Ausland) beantragt wurde und das Kind diesen Ausweis nicht vor seiner Abreise in ein Land, das keinen Reisepass verlangt, erhält, kann kostenlos ein vorläufiger Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt werden. Dieser Nachweis hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Monaten ab dem Datum seiner Ausstellung. Er wird kostenlos von der Provinzialstelle des FÖD Inneres ausgestellt. Er wird jedoch nicht in allen Ländern als Reisedokument akzeptiert, die die Kids-ID akzeptieren. In diesem Fall kann die Kids-ID in einem Dringlichkeitsverfahren und gegen Mehrkosten innerhalb von zwei oder drei Werktagen ausgestellt werden..
REISEPASS
Ein gültiger Reisepass ist für alle Länder erforderlich, in denen der Personalausweis nicht ausreicht, insbesondere für die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union. Kinder, ja sogar Neugeborene, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen. Eine Eintragung im Reisepass der Eltern ist nicht mehr möglich.
Denken Sie daran, einen neuen Ausweis rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu beantragen. Berücksichtigen Sie auch die Zeit, die eventuell nötig ist, um ein oder mehrere Visa zu erhalten.
Den Antrag für einen Reisepass müssen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung stellen. Sie müssen zwei aktuelle Passfotos, Ihren Personalausweis sowie gegebenenfalls Ihren alten Reisepass mitbringen, falls Sie bereits einen besitzen.
VISUM
Zusätzlich zu einem gültigen Reisepass verlangen manche Länder auch, dass er mit einem Visum versehen ist. Dabei handelt es sich um eine Genehmigung, in ein Staatsgebiet einzureisen und dort für einen begrenzten Zeitraum zu bleiben. Wenn Sie durch mehrere Länder reisen, kann ein Transitvisum (auch als Durchreisevisum bezeichnet) beantragt werden. Es gilt für eine begrenzte Anzahl von Durchreisen in einem bestimmten Zeitraum.
Visaanträge müssen bei Botschaften oder Konsulaten der Länder gestellt werden, die Sie besuchen möchten. Manche Staaten stellen Visa an der Grenze aus.
Bei organisierten Reisen kümmert sich im Allgemeinen das Reisebüro um die Formalitäten des Visaantrags.
Die Visakosten schwanken je nach Dauer und besuchtem Land.
Jedes Land setzt die Bedingungen für die Einreise in sein Staatsgebiet selbst frei fest. Ein Visum ist keine absolute Garantie, dass Sie auch in ein Land einreisen dürfen! Die Einreisebehörden können Ihnen jederzeit die Einreise in das Staatsgebiet verweigern, wenn Sie nicht allen Einreisebedingungen entsprechen, auch wenn Sie im Besitz eines Visums sind.
REISEVORBEREITUNG
Sie müssen eine ganze Reihe von Dingen regeln, manche bereits einige Zeit vor der Abreise. Insbesondere müssen Sie
- über die erforderlichen Dokumente verfügen, deren Gültigkeitsdatum im Ausland akzeptiert wird, z. B. Personalausweis, Reisepass und/oder Visum, Impfbescheinigung, Einwilligung der Eltern, internationaler Führerschein, europäische Krankenversicherungskarte oder ein anderes Dokument Ihrer Krankenversicherung usw.;
- nötigenfalls Passfotos für das Einreisevisum machen lassen;
- die erforderlichen Impfungen vornehmen lassen;
- prüfen, was genau Ihre Reiseversicherung abdeckt (Reisekrankenversicherung, Rücktransport ins Heimatland, Rechtsschutz usw.);
- die Auflagen (Impfungen usw.) für ein mitreisendes Haustier erfüllen;
- sich über die Sicherheitslage, Krankheitsrisiken, Rechtssprechung, Zollformalitäten, Transportmittel usw. Ihres Reiselandes informieren.
KONSULARISCHE UNTERSTÜTZUNG
Die konsularische Unterstützung ist den Personen vorbehalten, die mit großen Problemen konfrontiert sind. Erst nachdem sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben (Versicherung, Hilfe durch Verwandte usw.). springt die belgische Botschaft oder das belgische Konsulat im Ausland als allerletzte Hilfsmöglichkeit ein, beispielsweise in folgenden Fällen: Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, Todesfall, Unfall oder schwere Erkrankung, Festnahme usw. Sollte es keine belgische Vertretung geben, bieten die Vertretungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dieselben Leistungen.
Das Konsulat oder die Botschaft kann insbesondere ein vorläufiges Ausweispapier ausstellen oder eine Liste mit Adressen von Rechtsanwälten, Ärzten, örtlichen Übersetzern usw. zur Verfügung stellen. Dagegen ist es Konsulaten und Botschaften verboten, sich in Privatangelegenheiten einzumischen oder eine Vorzugsbehandlung zu gewähren (Suche einer Übernachtungsmöglichkeit, Gepäckaufbewahrung, Zahlung bestimmter Gebühren, Besorgen einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, jemanden aus dem Gefängnis holen usw.).
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Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung und an Ihr Reisebüro.
Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Rue des Petits Carmes 15
1000 Brüssel
Tel. 02 501 81 11
www.diplomatie.be
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- www.conseilsparpays.be
- www.itg.be
- www.votresouvenir.be
- „Un voyageur averti…“, Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, 2009, 48 S.
Gratisbroschüre, erhältlich bei Ihrer Gemeinde, zu bestellen oder herunterzuladen unter www.diplomatie.belgium.be. - „L'assistance aux Belges détenus à l’étranger“, Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, 2007, 53 S. Gratisbroschüre, zu bestellen oder herunterzuladen bei:
Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Rue des Petits Carmes 15
1000 Brüssel
Tel. 02 501 81 11
www.diplomatie.belgium.be - „La douane belge vous souhaite bon voyage“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2010, Faltblatt.
Kostenloses Faltblatt zum herunterladen von www.minfin.fgov.be.











