Behinderung und Beihilfe

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Ich habe eine Behinderung. Ich erhalte kein Arbeitsentgelt. Ich habe zusätzliche Ausgaben. Kann ich eine finanzielle Unterstützung erhalten?


Sie sind behindert und Ihr Leben in unserer Gesellschaft ist nicht immer einfach. Ihre finanzielle Lage ist vielleicht angespannt. Beihilfen für Behinderte wurden entwickelt, um Ihnen zu helfen.

Wenn Sie weniger als 65 Jahre alt sind und eine Reihe von Bedingungen erfüllen, haben Sie vielleicht Anspruch auf

  • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE),
  • Eingliederungsbeihilfe (EB).

Wenn Sie älter als 65 Jahre sind und eine Reihe von Bedingungen erfüllen, haben Sie vielleicht Anspruch auf Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB).

BEIHILFE ZUR ERSETZUNG DES EINKOMMENS  
Diese Beihilfe kann gewährt werden, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, mehr als ein Drittel dessen zu verdienen, was eine gesunde Person mit der Ausübung einer Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen kann.

Der Betrag, den Sie erhalten können, hängt von Ihrer familiären Situation und Ihrem Haushaltseinkommen ab.

Es gibt drei Klassen (Betrag am 1. Februar 2012):

  • Klasse C: Sie haben einen Partner oder ein Kind zu Lasten und Ihr Einkommen beträgt höchstens 12.576,04 Euro.
  • Klasse B: Sie leben allein oder Sie wohnen bereits seit mehr als drei Monaten in einer Einrichtung und Ihr Einkommen beträgt höchstens 9.432,03 Euro.
  • Klasse A: Sie wohnen mit Mitgliedern Ihrer Familie bis einschließlich zum 3. Grad zusammen und Ihr Einkommen beträgt höchstens 6.288,02 Euro.

EINGLIEDERUNGSBEIHILFE/BEIHILFE ZUR UNTERSTÜTZUNG VON BETAGTEN
Die Eingliederungsbeihilfe oder die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten kann gewährt werden, wenn eine mangelnde oder verminderte Selbständigkeit festgestellt wird, und wenn Ihnen aus diesem Grund zusätzliche Kosten entstehen.

Ein Arzt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, Generaldirektion Personen mit Behinderung, wird Sie untersuchen, um festzustellen, welche Ihrer täglichen Aktivitäten Ihnen Schwierigkeiten bereiten:

  • Verlassen Ihrer Wohnung
  • Zubereiten und Essen Ihrer Nahrung
  • Selbstständige Körperhygiene und Ankleiden
  • Haushalt und Unterhalt Ihrer Wohnung
  • Gefahren erkennen und vermeiden
  • Kommunizieren und soziale Kontakte pflegen

Für jede dieser alltäglichen Aktivitäten erhalten Sie je nach den Schwierigkeiten, die Sie haben, eine gewisse Anzahl von Punkten:

  • Keine Schwierigkeiten: 0 Punkte
  • Geringfügige Schwierigkeiten 1 Punkt
  • Beträchtliche Schwierigkeiten: 2 Punkte
  • Sie kommen nicht ohne Hilfe Dritter aus: 3 Punkte

Die Anzahl der Punkte (höchstens 18) bestimmt Ihre medizinische Kategorie (Kategorie 1, 2, 3, 4 oder 5). Sie müssen mindestens 7 Punkte erzielen, um der Kategorie 1 anzugehören.

Der Betrag der Eingliederungsbeihilfe oder der Beihilfe zur Unterstützung von Betagten, den Sie erhalten können, hängt von Ihrer medizinischen Kategorie und dem jährlichen Einkommen Ihres Haushalts ab.

Einkommenshöchstbetrag für Eingliederungsbeihilfe

Einkommenshöchstbetrag für Beihilfe zur Unterstützung von Betagten

Kategorie 1: 1.126,21 Euro

Kategorie 1: 962,41 Euro

Kategorie 2: 3.837,68 Euro

Kategorie 2: 3.673,75 Euro

Kategorie 3: 6.132,14 Euro

Kategorie 3: 4.466,68 Euro

Kategorie 4: 8.933,76 Euro

Kategorie 4: 5.259,39 Euro

Kategorie 5: 10.134,79 Euro

Kategorie 5: 6.460,42 Euro

(Betrag am 1. Februar 2012)

BEDINGUNGEN
Eine Beihilfe erhalten Sie jedoch nicht automatisch. Ihre Gewährung ist an eine Reihe von Bedingungen gebunden:

  • Alter
  • Nationalität
  • Wohnsitz und Wohnort
  • Einkommen
  • Gesundheitszustand

ANTRAG
Wenden Sie sich an das Gemeindehaus. Ein Gemeindeangestellter registriert Ihren Antrag im Computer und übergibt Ihnen sofort Dokumente, auf denen bereits Ihre persönlichen Angaben stehen. Es handelt sich um ärztliche Formulare und – je nach Art Ihres Antrags – entweder eine Erklärung zur Erlangung einer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und einer Eingliederungsbeihilfe oder eine Erklärung zur Erlangung einer Beihilfe zur Unterstützung von Betagten.

Sie füllen diese Unterlagen aus und schicken sie an die Generaldirektion Personen mit Behinderung. Die Adresse finden Sie auf den Formularen. Danach werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. 

Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit
Generaldirektion Personen mit Behinderung
Verwaltungszentrum Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Postfach 150 
1000 Brüssel
Tel. 0800 987 99 (Anruf gebührenfrei)
handif@minsoc.fed.be
www.handicap.fgov.be

Dienststelle für Personen mit Behinderung
Dienstleistungszentrum der DG
Vennbahnstraße 4/4
4780 St. Vith
Tel. 080 229 111
info@dpb.be
www.dpb.be