Bestellung einer Ware

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Ich habe Probleme wegen der Bestellung eines Verbrauchsguts (z. B. Kühlschrank, Bett, Handy usw.). Die Ware wird nicht ausgeliefert oder entspricht nicht meiner Bestellung. An wen kann ich mich wenden?


Nach mehreren Wochen des Wartens und zahlreichen Telefonanrufen ist die Ware noch immer nicht eingetroffen oder Sie entdecken bei der Lieferung, dass ihre Merkmale (Größe, Farben), nicht dem entsprechen, was auf Ihrem Bestellschein stand.

Lesen Sie nochmals aufmerksam die allgemeinen Verkaufsbedingungen durch, die auf der Rechnung oder dem Bestellschein stehen. Möglicherweise erklärt eine Klausel, wie ein Problem mitgeteilt und behandelt werden muss. Ist dies nicht der Fall, reagieren Sie schriftlich.

LIEFERFRIST
Zahlreiche Verbraucher machen Erfahrungen mit Lieferverzögerungen. Ein Bestellschein ist Pflicht, wenn sich die Lieferung der Ware verzögert und vom Verbraucher eine Anzahlung geleistet wird. In diesem Fall schreibt das Gesetz vor, dass das Lieferdatum oder die Lieferfrist auf dem Bestellschein angegeben wird. Achten Sie darauf, dass dieser Vermerk tatsächlich auf Ihrem Bestellschein steht und die Frist genau angegeben wird (z.B. vier Wochen).

NICHT KONFORME ODER FEHLERHAFTE WARE
Die Nichtübereinstimmung des gelieferten Verbrauchsguts ist ein weiteres häufiges Problem. 

Wenn Sie feststellen, dass die Ware nicht mit der Bestellung übereinstimmt (z. B. ein Bett ist 90 cm anstatt 160 cm breit), oder dass sie einen offensichtlichen Mangel aufweist, haben Sie das Recht, die Lieferung abzulehnen. Geben Sie auf dem Lieferschein den Grund Ihrer Ablehnung an und nehmen Sie schnellstmöglich Verbindung mit dem Verkäufer auf, um eine Lösung zu finden. Wenn Sie eine Einigung erzielen, schicken Sie ihm einen Brief, der Ihre Absprachen zusammenfasst. Vermerken Sie auf dem Lieferschein den Grund Ihrer Verweigerung und setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Verkäufer in Verbindung. Wenn Sie zu einer Einigung gelangen, senden Sie ihm einen Brief, der die Modalitäten schriftlich bestätigt.

Wenn Sie einen Konformitätsmangel einige Tage oder einige Monate nach der Lieferung feststellen, müssen Sie zur Ausübung Ihre Rechte im Rahmen der gesetzlichen Garantie oder der kommerziellen Garantie den Verkäufer schnellstmöglich über den Konformitätsmangel informieren (am besten schriftlich, um einen Beleg zu haben), auf jeden Fall aber innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist.

Nach dem Gesetz darf diese Frist nicht mehr als zwei Monate ab dem Tag betragen, an dem Sie den Mangel festgestellt haben. Wenn die Frist verstrichen ist, darf der Verkäufer sich weigern, den gesetzlichen Garantieanspruch gelten zu lassen.

Die gesetzliche Garantie für Konformitätsmängel beträgt zwei Jahre ab der Lieferung des Verbrauchsguts (mindestens ein Jahr für gebrauchte Waren). Sie gestattet Ihnen, die Reparatur oder den Austausch der Ware zu verlangen. Wenn das unverhältnismäßig oder unmöglich ist, kann ein Preisnachlass gewährt oder der Kaufpreis erstattet werden.

Nach Ablauf der zwei Jahre kann der Verbraucher noch die Garantie aufgrund von versteckten Mängeln geltend machen. Diese Garantie ist jedoch schwieriger durchzusetzen.

Die kommerzielle Garantie des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers ist im Allgemeinen eine Ergänzung der gesetzlichen Garantie zugunsten des Verbrauchers. Wenn eine solche Garantie unter der gesetzlichen Garantie liegt, muss der Verkäufer sie anpassen.

MÖGLICHE RECHTSBEHELFE
Ganz allgemein wird dazu geraten, zunächst eine gütliche Regelung anzustreben. Schicken Sie einen Brief, am besten per Einschreiben, in dem Sie die festgestellten Mängel schildern, die gesetzliche oder gegebenenfalls die kommerzielle Garantie geltend machen und den Verkäufer auffordern, das Problem innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Der Verkäufer muss auf dieses schriftliche Dokument reagieren.

Bei einer Reparatur des Produkts im Rahmen der Garantie sollten Sie nicht vergessen, den Reparaturschein aufzuheben, um ohne eventuellen Widerspruch in den Genuss der Verlängerung der gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren zu kommen. Diese ist während der für die Reparatur erforderliche Zeit ausgesetzt.

Wenn Sie keine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Verkäufer treffen können, müssen Sie andere Lösungen ins Auge fassen.

Wenn Sie den Verkäufer verklagen, müssen Sie das innerhalb eines Jahres nach Feststellung des Mangels tun. Diese Frist kann aber nicht innerhalb der zwei Jahre der gesetzlichen Garantie ablaufen.

Um ein gerichtliches Vorgehen zu vermeiden, gibt es in vielen Branchen Schlichtungs- und Schiedseinrichtungen. Sie haben zur Aufgabe, kommerzielle Streitsachen beizulegen, die sich zwischen einem Käufer und einem Verkäufer bzw. zwischen einem Kunden und einem Dienstleister ergeben können.

Solche Stellen gibt es insbesondere für den Sektor der Reisen, der Banken, der Möbel, der Textilpflege (chemische Reinigung), für Gebrauchtwagen sowie den Bau.

Wenn Sie aber keinen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Bestellschein erhalten haben, nachdem Sie bei der Bestellung einer Ware einen Vorschuss geleistet haben, können Sie auch eine Beschwerde bei der Generaldirektion Kontrolle und Schlichtung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie einlegen.

Diese Verwaltung ist damit betraut, die Anwendung der Vorschriften für die Wirtschaft zu kontrollieren. Sie kann eingreifen, um die Rechtmäßigkeit der Praktiken des Verkäufers zu prüfen. Bei einem Verstoß trifft sie die am besten geeigneten Maßnahmen und verfasst eventuell ein Protokoll für die Gerichtsbehörden. Gegebenenfalls informiert sie Sie über Ihr Recht, sich als Zivilpartei aufzustellen. Wenn kein Verstoß vorliegt und die Beschwerde rein zivilrechtlicher Art ist, wird Ihnen diese Verwaltung nützliche Informationen zu Ihren Rechten geben und Ihnen so gut wie möglich weiterhelfen. 

 

Allgemeine Informationen über Verbraucherschutz
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Kontaktstelle: 0800 12 033 (Anruf gebührenfrei)
info.eco@economie.fgov.be
economie.fgov.be 

Zur Einreichung einer Beschwerde gegen eine illegale oder unredliche Vorgehensweise
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Generaldirektion Kontrolle und Schlichtung - FO
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
eco.inspec.fo@economie.fgov.be 

Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien
Neustraße 119
4700 Eupen
Tel. 087 59 18 50
info@vsz.be
www.vsz.be

Je nach Art Ihrer kommerziellen Streitsache betreffend ein Verbrauchsgut können Sie sich an eine der folgenden Schlichtungs- oder Schiedskommissionen wenden.

Schlichtungsstelle Verbraucher - Textilreiniger
Brusselsesteenweg 478
1731 Zellik
Tel. 02 463 19 50

Schlichtungskommission für Gebrauchtwagen
Avenue Jules Bordet 164
1140 Brüssel
Tel. 02 778 62 00

Schlichtungskommission für den Möbelsektor
Kasteelstraat 1A bPostfach 10
1700 Dilbeek
Tel. 02 478 47 58

Kommission für Reisestreitigkeiten
Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Tel. 02 277 61 80 (Schlichtungsstelle)
Tel. 02 277 62 15 (Schiedsstelle) 

Vermittlungsdienst Banken - Kredite - Anlagen
Rue Belliard 15-17 Postfach 8 
1000 Brüssel
Tel. 02 545 77 70

Schlichtungskommission für den Bausektor
Espace Jacquemotte
Rue Haute 139
1000 Brüssel
Tel. 02 504 97 86 

Bezieht sich Ihr Problem auf den Energiesektor, auf Reisen, finanzielle Dienstleistungen, Gebrauchtwagen, Möbel oder handelt es sich um eine grenzüberschreitende Streitsache, so können Sie einen Vermittlungsantrag stellen.
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
http://belmed.fgov.be