Diskriminierung und Vielfalt

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Ich werde aufgrund meiner Nationalität, meiner Hautfarbe, meines Geschlechts, meines Personenstands, meiner sexuellen Orientierung, meiner politischen oder religiösen Überzeugungen, meines Alters, meiner Behinderung usw. diskriminiert. Kann ich mich beschweren? An wen kann ich mich wenden?


Sie haben eine Arbeitsstelle nicht bekommen, weil Sie aus dem Ausland stammen. Sie sind behindert und Ihr Arbeitgeber hat sich geweigert, Ihren Arbeitsplatz anzupassen. Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen, weil Sie HIV-positiv sind. Alle diese Verhaltensweisen sind verboten. Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen im weitesten Sinn ist es verboten, eine Person zu diskriminieren. Dieses Verbot gilt ebenso im öffentlichen wie im privaten Sektor. Das Gesetz bezieht sich auf alle Phasen und alle Aspekte der Berufslaufbahn von Auswahl und Einstellung bis zu Beförderung und Kündigung sowie auf die Arbeitsbedingungen.

Man spricht von Diskriminierung, wenn eine unterschiedliche Behandlung objektiv weder gerechtfertigt noch vernünftig ist und auf Geschlecht, „Rasse“, Hautfarbe, Herkunft, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, sexuellen Vorlieben, politischen oder religiösen Überzeugungen, Gesundheit, Behinderungen usw. beruht.

Diskriminierung kann direkt oder indirekt erfolgen. Die Aufforderung zu einem diskriminierenden Verhalten wird ebenfalls als Diskriminierung betrachtet. Was die Beschäftigung betrifft, darf ein Arbeitgeber eine unterschiedliche Behandlung nur damit rechtfertigen, dass das Merkmal, auf das sich eine angebliche Diskriminierung stützt (z. B. das Geschlecht), angesichts der Art der Arbeit oder des Kontexts, in dem sie geleistet wird, eine „wesentliche und maßgebliche berufliche Anforderung“ darstellt.

SCHUTZ DES ARBEITNEHMERS
Wenn Sie ein Diskriminierungsopfer sind und darüber sprechen wollen, müssen Sie häufig Angst vor Kündigung und Repressalien haben. Als Arbeitnehmer können Sie sich schützen, indem Sie eine begründete Beschwerde bei der Arbeitsinspektion einreichen oder ein Gerichtsverfahren anstrengen. In beiden Fällen kann Ihr Arbeitgeber weder Ihren Arbeitsvertrag kündigen noch einseitig Ihre Arbeitsbedingungen ändern, es sei denn, die Begründung des Arbeitgebers hat nichts mit Ihrer Beschwerde oder dem Gerichtsverfahren zu tun.

ABHILFEMÖGLICHKEITEN
Als Arbeitnehmer können Sie sich bei der Kontrolle der Sozialgesetze beschweren. Die Inspektoren können ein Schlichtungsverfahren veranlassen, um die Diskriminierung zu beenden. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, können die Inspektoren in schweren und offensichtlichen Fällen ein Protokoll erstellen. Sie sind ebenfalls befugt, einen Bericht über die Ereignisse zu verfassen, den das Arbeitsgericht anfordern kann.

Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung hilft Opfern oder Zeugen rassistischer oder diskriminierender Handlungen. Ein Team aus Fachleuten informiert Sie, analysiert die von Ihnen beschriebene Situation, weist Sie auf zuständige Dienststellen hin, nimmt Ihre Beschwerden entgegen, schlägt ein Vermittlungsverfahren vor oder erwägt  in Abstimmung mit Ihnen gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren. Ziel der Vermittlung oder Schlichtung ist, einen Dialog mit der Gegenseite in Gang zu bringen, um zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Der Weg über das Gericht ist nämlich nicht immer die beste Lösung.

FÖRDERUNG DER VIELFALT AM ARBEITSPLATZ
Diskriminierung ist dem guten Funktionieren von Unternehmen abträglich. Oft beruht sie auf Vorurteilen und Stereotypen. Um sie zu bekämpfen und so der Diskriminierung vorzubeugen, setzen immer mehr Arbeitgeber auf eine Personalpolitik, die die Vielfalt in unserer Gesellschaft berücksichtigt. Diese Berücksichtigung kann sich insbesondere durch einen Aktionsplan für mehr Vielfalt ausdrücken, der mehrere Aspekte umfasst und verschiedene Formen haben kann: Maßnahmen in Bezug auf Personalsuche und -auswahl, gute Praktiken, Chartas, Informationsbroschüren, kundenorientierte Aktionen usw. Das Ziel einer solchen Strategie ist, dass die Mitarbeiter die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und die Unterschiede zwischen ihnen Wertschätzung erfahren. 

Für Informationen oder Beschwerden über eine Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt
Wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle der Sozialgesetze (siehe Nützliche Adressen).

Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung
Rue Royale 138
1000 Brüssel
Tel. 02 212 30 00
Tel. 0800 12 800 (gebührenfreier Anruf für Beschwerden und Auskünfte zu Adressen dezentralisierter Dienste)
epost@cntr.be
www.diversite.be (Möglichkeit zur Onlinebeschwerde)

Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern
Rue Ernest Blerot 1
1070 Brüssel
Tel. 02 233 42 65
egalite.hommesfemmes@iefh.belgique.be
igvm-iefh.belgium.be

Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung
Büro „Multikulturelles Unternehmen“
Rue Ernest Blerot 1
1070 Brüssel
www.emploi.belgique.be