Ich wurde als Kind ausländischer Eltern in Belgien geboren. Ich wurde im Ausland geboren und ein Elternteil hat die belgische Staatsangehörigkeit. Welche ist meine Staatsangehörigkeit? Wann hat man eine doppelte Staatsangehörigkeit?
Ein in Belgien geborenes Kind, dessen Eltern keine Belgier sind, hat im Prinzip die Staatsangehörigkeit seiner Eltern, es sei denn, die Gesetzgebung des Herkunftslandes der Eltern entscheidet anders darüber.
Das Kind wird mehrere Staatsangehörigkeiten haben, wenn das oder die Herkunftsländer der Eltern es als ihren Staatsangehörigen betrachten.
Es obliegt den Behörden des Herkunftslandes, zu bestätigen, ob das Kind die Staatsangehörigkeit seines Vaters und seiner Mutter hat.
Wenn das Kind unterschiedliche Staatsangehörigkeiten hat, wählen die Eltern eine für die Geburtsurkunde. In Belgien wird das Kind mit einer einzigen Staatsangehörigkeit angemeldet. Ein Kind, das auch die belgische Staatsangehörigkeit besitzt, wird in Belgien mit dieser Staatsangehörigkeit angemeldet.
Die Kinder ausländischer Eltern, die in Belgien geboren werden, haben ohne jede Verwaltungsformalität die belgische Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil in Belgien geboren wurde und dort im Lauf der zehn Jahre vor der Geburt fünf Jahre lang seinen Hauptwohnsitz gehabt hat. Diese Kinder können gegebenenfalls mehrere Staatsangehörigkeiten haben, wenn das oder die Herkunftsländer der Eltern es jeweils als seinen Staatsbürger betrachten.
Egal, welches das Geburtsland ist - das Kind eines gemischten Paares mit einem belgischen Elternteil hat automatisch die belgische Staatsangehörigkeit. Es wird eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, wenn die Gesetzgebung des anderen Landes dies so bestimmt. Wenn das Kind in einem Land geboren wird, das das „Bodenrecht“ für die Geburten anwendet und wenn die Eltern (mit unterschiedlicher Nationalität) keine Staatsangehörige dieses Landes sind, kann das Kind sogar drei Staatsangehörigkeiten haben. Für die belgischen Behörden wird das Kind als Belgier betrachtet.
Eine Person mit einer anderen Nationalität kann außerdem eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, wenn sie durch Einbürgerung, Staatsangehörigkeitserklärung usw. die belgische Staatsangehörigkeit erwirbt, und wenn die Gesetzgebung ihres Herkunftslandes zulässt, dass sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behält.
DOPPELTE STAATSANGEHÖRIGKEIT DER BELGIER
Ein Belgier, der ab dem 9. Juni 2007 die Staatsangehörigkeit eines Landes erwirbt, das nicht dem Straßburger Übereinkommen von 1963 über die Verminderung der Mehrstaatigkeit beigetreten ist, behält seine belgische Staatsangehörigkeit, ohne zu diesem Zweck irgendeine Formalität erledigen zu müssen. Es ist also nicht erforderlich, eine Erklärung gegenüber einer Gemeindeverwaltung oder einer diplomatischen Vertretung im Ausland abzugeben.
Dasselbe Prinzip gilt seit dem 30. April 2008 auch für volljährige Belgier, die die Staatsangehörigkeit eines Landes erwerben, das oben erwähntem Übereinkommen beigetreten ist. Bei diesen Ländern handelt es sich um Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Spanien und Großbritannien.
Wer seine belgische Staatsangehörigkeit verloren hat, bevor die doppelte Staatsangehörigkeit für Belgier rechtlich zulässig wurde, kann sie unter den folgenden zwei Voraussetzungen anhand einer Erklärung zum Wiedererwerb der belgischen Staatsangehörigkeit zurückbekommen:
- Er muss 18 Jahre alt sein.
- Er muss seinen Hauptwohnsitz während der zwölf Monate, die der Erklärung vorausgehen, in Belgien gehabt haben.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Belgien haben, müssen die Erklärung vor Standesbeamten ihres Wohnortes abgeben.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, müssen die Erklärung gegenüber dem belgischen Berufskonsulat oder der belgischen Botschaft in dem betreffenden Land abgeben.
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Wenden Sie sich an die belgische Botschaft oder das belgische Berufskonsulat Ihres Hauptwohnsitzes im Ausland oder an das Standesamt Ihrer Gemeindeverwaltung.
Für allgemeine Informationen über die Staatsangehörigkeit
Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz
Abteilung Staatsangehörigkeit
Boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel
Tel. 02 542 65 11
info@just.fgov.be
www.justice.belgium.be
Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Abteilung Staatsangehörigkeit
Rue des Petits Carmes 15
1000 Brüssel
Tel. 02 501 81 11
www.diplomatie.be











