Elektronischer Personalausweis

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Wozu dient der Personalausweis? Wann muss ich ihn vorzeigen? Was tun bei Verlust oder Diebstahl? Was ist die Kids-ID?


Ihr Personalausweis ist der Beweis, dass Sie ins Bevölkerungsregister eingetragen sind. Er wird allen Belgiern bei Vollendung des 12. Lebensjahres von der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes ausgestellt. Ab dem 15. Lebensjahr ist man verpflichtet, ihn immer mitzuführen. Vor der Ausgabe des Ausweises überprüft die Verwaltung die Identität und das Foto.

Der elektronische Personalausweis (eID) erfüllt eine Doppelrolle. Mit ihm kann man sich nicht nur ausweisen, sondern auch elektronisch unterschreiben.

Die fortgeschrittene elektronische Unterschrift ist eine asymmetrisch verschlüsselte digitale Unterschrift. Diese Art der Unterschrift gilt als eine der sichersten und gehört zu den am weitesten verbreiteten elektronischen Unterschriften. Diese Technik stellt eine Verbindung zwischen dem Unterschreibenden, dem Empfänger der Nachricht und einer Zertifizierungsstelle her.

Mit einer eID, deren Zertifikate aktiviert sind, können Sie E-Mails unterschreiben oder Einschreibemails versenden, Sie können kaufen, verkaufen, Rechnungen ausstellen, bestellen, reservieren, Verträge abschließen usw.

E-Mails, die als „Einschreiben“ verschickt werden, haben vor Gericht denselben Wert wie bei der Post abgegebene Einschreibebriefe. Diese E-Mails werden mit der eID unterschrieben und über mycertipost verschickt.

Mit der eID ist es möglich, Dokumente mit einer rechtsgültigen Unterschrift zu versehen oder eine rechtsgültige Unterschrift unter E-Mails zu setzen. Sie gestattet ebenfalls, die Steuererklärung über Tax-on-Web abzugeben.

VORZEIGEN DES PERSONALAUSWEISES
Sie müssen Ihren Personalausweis insbesondere dann vorzeigen,

  • wenn ein Polizist Sie dazu auffordert,
  • wenn Sie eine Aussage machen,
  • wenn ein Gerichtsvollzieher Sie dazu auffordert,
  • wenn Sie sich ausweisen müssen,
  • wenn Sie Bescheinigungen oder Aktenauszüge beantragen.

Mit Ihrem Personalausweis können Sie auch Ihre Nationalität und Ihre Identität im Ausland belegen.

VERLUST ODER DIEBSTAHL
Bitte melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer Karte unverzüglich dem Service Doc Stop. Auf diese Weise können Sie die elektronischen Funktionen Ihres Personalausweises sperren lassen und den Missbrauch dieser Funktionen verhindern.

Den Diebstahl des Ausweises müssen Sie dem Polizeiposten melden, der dem Ort des Diebstahls am nächsten liegt, oder dem lokalen Polizeidienst. Wenden Sie sich bei Verlust an Ihre Gemeindeverwaltung oder an die Polizei, wenn die Verwaltung geschlossen ist. Sie erhalten dort eine Bescheinigung und Ihr Personalausweis wird für ungültig erklärt. Für den Zeitraum, der zur Anfertigung Ihres neuen Ausweises nötig ist, dient die Bescheinigung als Rechtfertigung dafür, dass Sie keinen Ausweis mitführen. Auf jeden Fall müssen Sie sich zu Ihrer Gemeindeverwaltung begeben, um einen neuen Personalausweis zu beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis innerhalb von sieben Tagen wiederfinden, müssen Sie Ihre Gemeindeverwaltung informieren, damit er nicht für ungültig erklärt wird.

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben und ins Ausland – in ein Land, das keinen Reisepass verlangt – reisen müssen, können Sie kostenlos einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Dieser dient nur dazu, Ihre Identität in bestimmten anderen Ländern zu beweisen. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Monaten ab dem Datum seiner Ausstellung. Er wird kostenlos von der Provinzialstelle des FÖD Inneres ausgestellt.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Ausland, wenden Sie sich zuerst an die örtliche Polizei, um eine Verlustmeldung oder eine Diebstahlsanzeige ausstellen zu lassen. Damit – und mit zwei Passfotos – kann Ihnen die belgische Botschaft oder das belgische Konsulat dann ein vorläufiges Dokument ausstellen, mit dem Sie zurück nach Belgien reisen können.

ERNEUERUNG 
Ihr Personalausweis muss erneuert werden, wenn er abgelaufen ist, oder wenn sich die gesetzlichen Vermerke geändert haben. Ihr Personalausweis ist fünf Jahre gültig. Wenn diese Gültigkeitsdauer von fünf Jahren sich ihrem Ablauf nähert, wird das Erneuerungsverfahren automatisch von Ihrer Gemeindeverwaltung eingeleitet.

Eine Erneuerung müssen Sie auch beantragen:

  • bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Ausweises;
  • wenn Ihnen das Foto auf dem Ausweis nicht mehr ähnlich ist;
  • wenn sich Ihr Name, Vorname oder Geschlecht ändert;
  • bei der Wiederanmeldung in Belgien nach einer Streichung von Amts wegen oder in bestimmten Fällen wegen Wegzugs ins Ausland;
  • wenn Sie einen Ausweis in einer anderen Sprache beantragen, sofern Sie in einer Gemeinde wohnen, die dazu befähigt ist, den Ausweis in der gewünschten Sprache auszustellen.

KIDS-ID
Die Kids-ID ist ein Ausweisdokument für Kinder unter 12 Jahren. Sie muss bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden, bei der das Kind angemeldet ist. Sie ist in Belgien nicht verpflichtet. Ein Projekt beabsichtigt jedoch, sie zur Pflicht zu machen. Sie wird in den meisten europäischen Ländern und in mehreren Ländern außerhalb Europas als Reisedokument akzeptiert, sofern das Kind von einem Elternteil begleitet wird, der im Besitz eines gültigen Personalausweises ist. Ihre Ausstellung dauert drei bis vier Wochen.

Die Kids-ID bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Tatsache, dass sie mit dem Service Hallo Eltern kombiniert werden kann, der die Eltern informiert, wenn das Kind sich verlaufen hat oder in großen Schwierigkeiten ist. Maximal sieben Telefonnummern können mit diesem Ausweis gekoppelt werden.

Wenden Sie sich an den Bevölkerungsdienst Ihrer Gemeindeverwaltung.

Für vorläufige Ausweise und Identitätsnachweise
Provinzialstelle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres
Die Adressen erhalten Sie bei:
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres
Dienst Bevölkerung und Personalausweise
Callcenter: 02 518 21 31
www.ibz.rrn.fgov.be

Um einen verlorenen oder gestohlenen Personalausweis zu sperren
Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres
Doc Stop
Tel. 00 800 2123 2123 (gebührenfreier Anruf rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche)
Tel. 02 518 21 23 
www.docstop.be

Um Anrufe zu Angehörigen eines Kindes in Schwierigkeiten zu aktivieren
Hallo Eltern
Tel. 078 150 350
www.alloparents.be

Überprüfen, ob ein belgisches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel usw.) den Behörden bekannt ist
www.checkdoc.be

Für im Ausland wohnende Belgier
Belgische Botschaft oder belgisches Konsulat
Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit
Tel. +32 2 501 81 11
www.diplomatie.belgium.be