Energiesparende Investitionen

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Habe ich Anspruch auf eine Steuerermäßigung, wenn ich Arbeiten durchführe, um in meiner Wohnung Energie einzusparen? Von welchen anderen finanziellen Beihilfen kann ich profitieren?


Wenn Sie Eigentümer oder Mieter einer Wohnung sind und in energiesparende Maßnahmen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten finanzielle Beihilfen erhalten: Ermäßigung der föderalen Steuern, Prämien der Regionen, Provinzen und Gemeinden sowie der Gas- oder Stromversorger.

ERMÄSSIGUNG DER FÖDERALEN STEUERN - STEUERJAHR 2013
Ab dem Steuerjahr 2013 (Einkommen des Jahres 2012) werden alle Steuerermäßigungen für Ausgaben gestrichen, die im Hinblick auf Energieeinsparungen gemacht wurden. Ausgenommen sind Ausgaben für die Dämmung von Dächern, deren Ermäßigung nicht gestrichen, sondern nur gesenkt wird. Ausgaben aufgrund eines vor dem 28. November 2011 unterzeichneten Vertrags, die sich nicht auf die Dämmung von Dächern beziehen, kommen noch für eine Steuerermäßigung infrage, sofern sie im Jahr 2012 getätigt werden.

Die Ausgaben für die Dachdämmung eines Wohngebäudes, dessen Erstbezug mehr als fünf Jahre vor Anfang dieser Arbeiten erfolgt ist, geben unter bestimmten Voraussetzungen Recht auf eine Steuerermäßigung.  Für das Steuerjahr 2013 (Einkünfte des Jahres 2012) beläuft sich die Steuerermäßigung auf 30% der tatsächlich gezahlten Kosten mit einem Höchstbetrag von 2.930 Euro pro Wohnung.

Was das Grüne Darlehen betrifft, beträgt der Prozentsatz der Steuerermäßigung für die im Jahr 2012 gezahlten Zinsen 30%.

ERMÄSSIGUNG DER FÖDERALEN STEUERN - STEUERJAHR 2012
Bei Arbeiten an einer Wohnung, deren Erstbezug mehr als fünf Jahre vor Anfang dieser Arbeiten erfolgt ist, geben die folgenden Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen Recht auf eine Steuerermäßigung:

  • Ersetzen eines alten Heizkessels durch einen Kondensationskessel, eine Wärmepumpe, einen Holzkessel oder eine Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung
  • Instandhaltung des Heizkessels
  • Installation eines Warmwasserbereitungssystems unter Nutzung von Solarenergie
  • Installation von Photovoltaikanlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie
  • Installation jeder anderen Vorrichtung zur Erzeugung von geothermischer Energie
  • Einbau einer Doppelverglasung
  • Wärmedämmung von Dach.
  • Einbau einer Regulierung der Heizkörper einer Zentralheizung durch Thermostatventile oder einen Raumthermostat mit Zeitschaltuhr
  • Energie-Audit der Wohnung

Bei Arbeiten an einer Wohnung, deren Erstbezug weniger als fünf Jahre vor Anfang dieser Arbeiten erfolgt ist, geben nur die folgenden Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen Recht auf eine Steuerermäßigung:

  • Installation eines Warmwasserbereitungssystems unter Nutzung von Solarenergie
  • Installation von Photovoltaikanlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie
  • Installation jeder anderen Vorrichtung zur Erzeugung von geothermischer Energie

Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 40% der tatsächlich gezahlten Kosten (Rechnungsbetrag inkl. MwSt.) für das Steuerjahr 2012 mit einem Höchstbetrag von 2.830 Euro pro Wohnung, und zwar sowohl für einen Neubau als auch für eine Renovierung.

Für die Installation eines Warmwasserbereitungssystems unter Nutzung von Solarenergie und einer Photovoltaikanlage wird der Höchstbetrag auf 3.680 Euro festgelegt.

Übersteigt der Betrag der 40-prozentigen Steuerermäßigung den Höchstbetrag von 2.830 oder 3.680 Euro, dann kann der Überschuss der Ermäßigung bei Wohnungen, deren Erstbezug weniger als fünf Jahre vor dem Anfang der Arbeiten erfolgt ist, auf die drei folgenden Besteuerungszeiträume übertragen werden. Inbegriffen eventueller neuer Investitionen in diesen Zeiträumen darf jedoch in keinem der Besteuerungszeiträume der Höchstbetrag von 2.830 oder 3.680 Euro überschritten werden.

Wenn die Steuerermäßigung nicht oder nicht vollständig gewährt werden kann, weil Ihre Steuer zu niedrig ist (weil beispielsweise Ihr Einkommen zu gering ist), kann außerdem die Steuerermäßigung für folgende Ausgaben (ebenso wie der vorgetragene Überschuss aufgrund dieser Ausgaben) in eine erstattungsfähige Steuergutschrift umgewandelt werden:

  • Ausgaben für den Austausch alter Heizkessel
  • Ausgaben für die Instandhaltung eines Heizkessels
  • Ausgaben für den Einbau einer Doppelverglasung
  • Ausgaben für die Wärmedämmung von Dach
  • Ausgaben für den Einbau einer Regulierung der Heizkörper einer Zentralheizung durch Thermostatventile oder einen Raumthermostat mit Zeitschaltuhr
  • Ausgaben für ein Energie-Audit der Wohnung

Sie erhalten ebenfalls eine Steuerermäßigung, wenn Sie in den Bau, die Renovierung oder die Erneuerung einer besonders energieeffizienten Wohnung investieren. Diese Ermäßigung wird für zehn aufeinanderfolgende Steuerjahre gewährt und beläuft sich für das Steuerjahr 2012 (Einkommen 2011) auf

  • 420 Euro für ein Niedrigenergiehaus,
  • 850 Euro für ein Passivhaus,
  • 1.700 Euro für ein Nullenergiehaus.

Diese Steuerermäßigung kann auch mit Prämien von anderen Öffentlichen Diensten und Gas- oder Stromversorgern kombiniert werden.

Mit Ausnahme des Energie-Audits müssen die Arbeiten von einem registrierten Unternehmer ausgeführt worden sein und bestimmten technischen Voraussetzungen entsprechen. Diese Voraussetzungen sind den spezialisierten Unternehmen im Allgemeinen bekannt. Sie müssen sie auf den Rechnungen für ihre Arbeitsleistungen bescheinigen. Um in den Genuss der Steuerermäßigung für Ausgaben im Hinblick auf Energieeinsparungen zu kommen, muss der registrierte Unternehmer angeben, dass es sich um eine Rechnung „gemäß Artikel 63/11 KE/EStGB 92 im Zusammenhang mit der Ermäßigung für Ausgaben für Energieeinsparungen im Sinne von Artikel 145/24 § 1 EStGB 92" handelt.

Um die Steuerermäßigung in Höhe von 40% auf die vom Darlehensnehmer gezahlten Zinsen (Grünes Darlehen) beanspruchen zu können, muss der Kreditgeber Ihnen die erforderlichen Steuerbescheinigungen ausstellen  (die Grundbescheinigung und die jährliche Bescheinigung über die Zahlungen). Um die Zinsvergütung in Höhe von 1,5% (Grünes Darlehen) im Zusammenhang mit den seit dem 28. Juni 2010 erfolgten Ausgaben für Energieeinsparungen beanspruchen zu können, muss der registrierte Unternehmer angeben, dass es sich um eine Rechnung „in Anwendung des Königlichen Erlasses vom 21. Juni 2010 im Zusammenhang mit der in Artikel 2 des Gesetzes zur Belebung der Wirtschaft vom 27. März 2009 erwähnten Zinsvergütung“ handelt.

PRÄMIEN DER WALLONISCHEN REGION
In der Wallonischen Region ist am 1. Mai 2010 ein neues Prämiensystem in Kraft getreten. Es gewährt Prämien für folgende Maßnahmen:

  • Dämmung (Dach, Wände, Fußböden, Umstellung von Einfach- auf hochdämmende Doppelverglasung, Dämmung eines neuen Einfamilienhauses, Bau eines Passivhauses)
  • Heizung (Erdgas-Niedertemperaturkessel oder Kondensationskessel, automatischer Biomasseheizkessel, Erdgas-Warmwassergerät oder Kondensationswarmwasserboiler, Luftheizgerät, Wärmepumpe für Warmwasser für den Sanitärbereich und/oder für die Heizung, Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung oder hochwertige Kraft-Wärme-Kopplung, Temperaturregelung)
  • Belüftung (Belüftung mit Wärmerückgewinnung)
  • Audits (Energieaudit und Thermographie)

Es gibt ebenfalls Prämien für die Installation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung (Aktionsplan Soltherm).

Außerdem wird Haushalten mit bescheidenem Einkommen eine Sonderbeihilfe gewährt, insbesondere für Schreiner- und Dämmarbeiten (bis zu 1.365 Euro).

PRÄMIEN DER REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Region Brüssel-Hauptstadt Prämien für Energiesparinvestitionen. Bei Wohngebäuden betreffen die Prämien im Jahr 2012 die folgenden Investitionen:

  • Energie-Audit, Energiekonzeptstudie
  • Neubau Passivhaus, Niedrig- und Niedrigstenergierenovierung, Passivhausrenovierung
  • Dämmung von Dach, Wänden und Fußböden, superisolierende Fenster, begrüntes Dach, Außenverschattung, leistungsstarke mechanische Belüftung 
  • Heizkessel, Warmluftgenerator, modulierende Brennwertwarmlufterzeuger, Erdgas-Warmwassergerät, Temperaturregelung, Wärmepumpe 
  • Warmwasser-Solaranlage, Photovoltaiksystem 
  • Fernwärmenetz, Kraft-Wärme-Kopplung, Relighting und Beleuchtungsoptimierung, Dimmer
  • (Tief-)Kühlschrank A++, elektrischer Wäschetrockner A.

FONDS ZUR SENKUNG DER GESAMTENERGIEKOSTEN
Der Fonds zur Senkung der Gesamtenergiekosten gewährt günstige Darlehen für energiesparende Investitionen, zum Beispiel den Einbau von Fenstern mit Doppelverglasung, den Austausch des Heizkessels, die Dämmung des Daches. Der Fonds zur Senkung der Gesamtenergiekosten zielt vor allem auf die Personen mit sehr geringem Einkommen. Darlehen mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro werden von lokalen Einheiten vergeben, z. B. dem ÖSHZ, die von den Städten und Gemeinden festgelegt werden.

Für Informationen über Steuerermäßigungen
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57
www.minfin.fgov.be

Für praktische Fragen über die Prämien in der Wallonischen Region
Energieschalter
Hostert 31a
4700 Eupen
Tel. 087 55 22 44
Tel. 078 15 15 40
energie.wallonie.be

Für praktische Fragen über die Prämien in der Region Brüssel-Hauptstadt
Brüssel Umwelt – IBGE
Verwaltung der Umwelt und der Energie der Region Brüssel-Hauptstadt
Gulledelle 100
1200 Brüssel
Tel. 02 775 75 75
info@bruxellesenvironnement.be
www.bruxellesenvironnement.be

Ministerium der Region Brüssel-Hauptstadt
Verwaltung der Raumordnung und des Wohnungswesens
Informationszentrum Wohnungswesen
Kommunikationszentrum Nord
Rue du Progrès 80 Postfach 1
1035 Brüssel
Tel. 0800 40 400 (Anruf gebührenfrei, von 9 bis 12 Uhr)
aatl.logement@mrbc.irisnet.be
www.prime-renovation.irisnet.be
www.cil-wic.be

 

  • www.maisonpassive.be
  • www.frce.be (Fonds zur Senkung der Gesamtenergiekosten)
  • „Dépenses faites en vue d’économiser l’énergie - Prêt vert“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, 12 S.
  • „Réduction d'impôt pour investissements économiseurs d'énergie - Prêt vert “, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, 62 S.
  • Steuerermäßigung für Niedrig-Energiewohnungen, Passivenergiehäuser und Nullenergiewohnungen“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, faltblatt.
    Veröffentlichungen gratis bestellen oder herunterladen:
    Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
    Führungsdienst strategische Koordination und Kommunikation
    Boulevard du Roi Albert II 33 Postfach 70
    1030 Brüssel
    www.minfin.fgov.be