Erste Beschäftigung

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Ich suche eine erste Beschäftigung. Welche Schritte muss ich unternehmen? Gibt es Maßnahmen, um mir bei der Beschäftigungssuche zu helfen?


Um Ihre Arbeitssuche aufzunehmen, sollten Sie sich als Arbeitsuchender eintragen: beim Arbeitsamt wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, beim FOREM, wenn Sie in der Wallonischen Region wohnen, beim Actiris (Region Brüssel-Hauptstadt) oder beim VDAB (Flandern). Dieser kostenlose Eintrag bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt bekannt zu machen und alle Ausbildungs- und Unterstützungsdienste bei der Beschäftigungssuche in Anspruch zu nehmen. Außerdem ist diese Eintragung vorgeschrieben, um Ihre sozialen Rechte zu wahren (Arbeitslosengeld, Gesundheitspflege, Familienbeihilfen/Kindergeld usw.).

Es empfiehlt sich außerdem, sich bei einer Sozialversicherung oder einem Regionalbüro der Hilfskasse für die Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) anzumelden, um weiterhin die Gesundheitsfürsorge und Krankengeld in Anspruch nehmen zu können.

Wenn Sie jünger als 26 sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitskarte vom LfA erhalten. Eine solche Arbeitskarte stellt einen wichtigen Vorteil bei der Arbeitssuche dar: Mit ihr haben Sie ein zusätzliches Argument bei einem potenziellen Arbeitgeber, denn wenn er Sie beschäftigt, erhält er zusätzliche Vorteile. Der Arbeitgeber zahlt dann nämlich geringere Sozialversicherungsbeiträge und/oder das LfA beteiligt sich an den Lohnkosten. Die Art des Vorteils, der Betrag und die Dauer der Verminderung hängen davon ab, wie alt Sie sind, wie lange Sie als Arbeitssuchender eingetragen sind, ob Sie ein entschädigter Arbeitnehmer sind und davon, ob Sie ein Zeugnis des Sekundarunterrichts besitzen.

Bei längerer Arbeitssuche haben Sie, solange Sie noch keine Beschäftigung gefunden haben (und unter der Bedingung des Abschlusses der erforderlichen Schul- oder Berufsausbildung), Anspruch auf Eingliederungshilfe nach Ablauf einer Wartefrist von 310 Tagen. Die Eingliederungszulagen werden für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten gewährt, der unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann.

Für Informationen über die Eintragung als Arbeitssuchender und die Beschäftigungssuche
Wenden Sie sich bitte an die regionalen Dienste für Beschäftigung (siehe Nützliche Adressen).