Ich möchte gerne einen Führerschein machen. Wann und wie kann ich das tun?
Um einen Führerschein zu erhalten, müssen Sie eine theoretische Prüfung bestehen, fahren lernen (entweder in Begleitung oder bei einer zugelassenen Fahrschule) und eine praktische Fahrprüfung bestehen.
MINDESTALTER
Ein Führerschein kann Ihnen nicht vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden. Ein Höchstalter gibt es nicht.
- 16 Jahre für ein Fahrzeug mit höchstens 50 ccm oder 4 kW und 45 km/h (Mofa der Klasse B);
- 18 Jahre für ein Motorrad (mehr als 50 ccm und mit einer Leistung von höchstens 25 kW) mit einem Führerschein der Klasse A eingeschränkt, der nach zwei Jahren in einen Führerschein der Klasse A uneingeschränkt umgewandelt werden kann;
- 18 Jahre für den Führerschein der Klasse B: Fahrzeuge mit höchstens acht Plätzen außer dem Fahrer, mit einem zulässigen Höchstgewicht von maximal 3,5t, aber insbesondere auch Quads, deren Leergewicht höchstens 400 kg beträgt oder 550 kg mit Zuladung, und deren Leistung höchstens 15 kW ist;
- 21 Jahre (18 Jahre, wenn der Fahrer Inhaber einer Bescheinigung der beruflichen Eignung ist) für einen Reise- oder Omnibus und für einen Lkw mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 7,5t.
BESTEHEN DER THEORETISCHEN FAHRPRÜFUNG
Die Prüfung bezieht sich auf die Straßenverkehrsordnung , aber auch auf das Gesetz über die Straßenverkehrspolizei . Je nach Art des Führerscheins, den Sie machen wollen, werden spezielle Fragen gestellt. Die Prüfung für die meisten Führerscheine umfasst 50 Fragen. Sie müssen mindestens 41 von 50 Punkten erhalten, um sie zu bestehen. Besondere Prüfungen werden insbesondere für Personen angeboten, deren Alphabetisierungsstand unzureichend ist. Für Personen, die keine der drei Landessprachen ausreichend beherrschen, werden Prüfungen mit Übersetzung organisiert. Eine bestandene theoretische Prüfung ist drei Jahre gültig. Sie gibt Ihnen ein Recht auf einen provisorischen Führerschein. Achtung: Die Gültigkeit des provisorischen Führerscheins für Mofas, Motorräder, Lkw und Reisebusse beträgt nur ein Jahr.
BESTEHEN DER PRAKTISCHEN FAHRPRÜFUNG
Die praktische Fahrprüfung hängt von der Art des Fahrzeugs ab. So müssen Sie für Mofas Fahrmanöver durchführen wie zum Beispiel Slalom fahren, Rundkurs, Notbremsung und Zielbremsung, Schritt fahren.
FÜHRERSCHEIN KLASSE B (PKW)
Fahrausbildung im freien Unterricht. Hierbei spricht man vom provisorischen Führerschein nach dem Modell 36 Monate. Die praktische Fahrprüfung können Sie erst nach einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Monaten ablegen. Mit dem provisorischen Führerschein lernen Sie in einem Zeitraum von höchstens 36 Monaten fahren mit einer oder mehreren Personen Ihrer Wahl, die als Begleiter bezeichnet werden. Sie können den Begleiter im Laufe der Ausbildung wechseln. Fahren dürfen Sie nur mit einem Begleiter und höchstens einem weiteren Mitfahrer (der selbst Begleiter sein kann, aber nicht sein muss). Ein Begleiter muss seit mindestens acht Jahren einen belgischen oder europäischen Führerschein der Klasse B besitzen. Er muss in Belgien gemeldet und Inhaber eines in Belgien ausgestellten Ausweispapiers sein. Ihm selbst darf der Führerschein in den letzten drei Jahren vor dem Tag der Aushändigung Ihres provisorischen Führerscheins nicht entzogen worden sein.
Fahrausbildung in der Fahrschule. Hierbei spricht man vom provisorischen Führerschein ohne Begleiter nach dem Modell 18 Monate. Zuerst belegen Sie mindestens 20 praktische Fahrstunden in einer zugelassenen Fahrschule. Wenn Sie fahren können, stellt Ihnen die Fahrschule einen Befähigungsnachweis aus. Sie müssen sich dann einen provisorischen Führerschein besorgen, der Sie für einen Zeitraum von 18 Monaten zum Fahren ohne Begleiter berechtigt. Während der Dauer der Ausbildung dürfen Sie einen Beifahrer mitnehmen, wenn er mindestens 24 Jahre alt ist und einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzt. Sie dürfen keinen zweiten Fahrgast mitnehmen. Die praktische Fahrprüfung können Sie erst nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten ablegen.
Unabhängig davon, ob Sie im freien Unterricht oder in einer Fahrschule lernen: Wenn Sie zweimal an Ihrer praktischen Prüfung scheitern, müssen Sie an sechs Praxisstunden in einer zugelassenen Fahrschule teilnehmen, bevor Sie die Prüfung nochmals ablegen dürfen.
Ein provisorischer Führerschein unterliegt Einschränkungen: Es darf nur in Belgien gefahren werden und es ist verboten, an Wochenenden (Freitag, Samstag und Sonntag), am Vorabend von Feiertagen sowie an Feiertagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu fahren.
KOSTEN
- Theoretische Prüfung: 15 Euro.
- Provisorischer Führerschein: 9 Euro plus eventuell Gemeindesteuer.
- Praktische Prüfung: von 10 Euro (Mofa) bis 45 Euro (Lkw und Omnibus).
- Für die Erteilung eines Auto- oder Mofaführerscheins kostet die gesamte praktische Prüfung 36 Euro.
- Ausstellung des Führerscheins: 16 Euro (neues Modell im Bankkartenformat: 20 Euro) plus gegebenenfalls Gemeindesteuer.
- Als Richtlinie lässt sich sagen, dass der durchschnittliche Preis für zehn Fahrstunden in einer Fahrschule etwa 500 Euro beträgt.
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Für Informationen zu Prüfungen und Ausbildungswegen
Vereinigung der zugelassenen Unternehmen für Kraftfahrzeugkontrolle und den Führerschein (GOCA)
Rue de la Technologie 21/25
1082 Brüssel
Tel. 02 469 09 00
goca@goca.be
www.goca.be (Liste der zugelassenen Prüfungsstellen)
Für die theoretischen und praktischen Kurse
Wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Fahrschule.
Für den Erhalt des Führerscheins und des provisorischen Führerscheins
Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.
Für andere Informationen
Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel
Tel. 02 277 31 11
info@mobilit.fgov.be
www.mobilit.fgov.be
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