Muss man eine Familienversicherung abschließen? Was deckt sie ab? An wen muss ich mich wenden?
Die Familienversicherung, auch Privathaftpflichtversicherung genannt, deckt Ihre ganze Familie ab, einschließlich Ihrer Haustiere, bei Schäden, die Dritten entstehen: Nachbarn, Freunden, Bekannten, Passanten, usw.
Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Es kommt immer häufiger vor, dass die Justiz den Einzelnen persönlich für Schäden haftbar macht, die Dritten entstanden sind. Die Schadensersatzforderungen können sich auf beträchtliche Summen belaufen.
DECKUNG
Generell schützt Sie diese Art von Versicherung vor Gericht bei zivilen Haftpflichtforderungen und kommt für Schäden auf, bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Garantien, die Dritten durch Schadensfälle im Rahmen Ihres Privatlebens (also nicht nur in der Schule) entstehen und für die Sie haftbar sind.
Bei Schäden, die durch minderjährige Kinder verursacht werden, haften gesetzlich die Eltern. Sie müssen also die Konsequenzen eines Unfalls tragen, der durch ihr Kind verursacht wird.
Schäden, die Sie oder Ihre Kinder an Ihrem Eigentum verursachen, sind dagegen nicht abgedeckt.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt generell auch nicht für Zwischenfälle im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder im Rahmen einer beruflichen Aktivität auf.
Die meisten Privathaftpflichtversicherungen umfassen noch weitere Leistungen:
- die freiwillige Hilfe Dritter, das heißt, die Deckung von Schäden, die Dritten entstehen, während sie bei Ihrer Rettung, der Rettung Ihrer Angehörigen oder Ihres Eigentums helfen;
- Rechtsschutz, das heißt, die Übernahme von Kosten, die bei der Verteidigung des/der Versicherten vor Gericht entstehen sowie bei der (administrativen und juristischen) Unterstützung bei einem Regress gegenüber einem Dritten;
- die Zahlungsunfähigkeit Dritter, das heißt, die Schadloshaltung der Versicherten, falls haftpflichtige Dritte, die zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt wurden, zahlungsunfähig sind.
SELBSTBETEILIGUNG
Man muss zwischen Sachschäden und Personenschäden unterscheiden.
Bei der Erstattung von Sachschäden kann eine Selbstbeteiligung angewandt werden (= System, bei dem die Versicherung erst ab einem bestimmten Betrag eintritt, der als Selbstbeteiligung bezeichnet wird). Dies bedeutet, dass Sie auf jeden Fall selbst einen Teil des Schadens bezahlen müssen.
Bei Personenschäden wird in der Regel keine Selbstbeteiligung angewandt.
Lesen Sie die Bedingungen einer Privathaftpflichtversicherung, die Sie abschließen möchten, aufmerksam und vergleichen Sie insbesondere die Deckung und die eventuelle Höhe der Selbstbeteiligung bei den verschiedenen Angeboten.
STREITIGKEITEN MIT EINER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Familienversicherung haben, können Sie sich entweder an die Kommission für das Banken-, Finanz- und Versicherungswesen oder an den Versicherungsombudsman wenden.
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Wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler oder Ihre Versicherungsgesellschaft.
Informationen über die Reglementierung
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Kontaktstelle: 0800 12 033 (Anruf gebührenfrei)
info.eco@economie.fgov.be
economie.fgov.be
Einlegen einer Beschwerde oder Herbeiführen einer Mediation
Ombudsmann für Versicherungen
Square de Meeûs 35
1000 Brüssel
Tel. 02 547 58 71
info@ombudsman.as
www.ombudsman.as
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