Ich bin schwanger und möchte a priori mein Kind nicht behalten. Was tun? Mit wem kann ich reden? Wo kann ich einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen?
Wenn Sie schwanger sind und Ihre Schwangerschaft Sie in eine Notlage versetzt, können Sie einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch beantragen (FSA). Die elterliche Genehmigung ist nicht erforderlich für Minderjährige.
Der FSA muss von einem Arzt in einem Krankenhaus oder einer zugelassenen Familienplanungsstelle, die FSA durchführt, vorgenommen werden.
Bevor ein endgültiger Beschluss gefasst wird, erhalten Sie psychologische Hilfe und Auskünfte, insbesondere über Adoption. Es müssen 6 Tage zwischen der ersten Konsultation und dem Tag des FSA vergehen, damit man sich Ihrer Entschlossenheit sicher sein kann.
Der Arzt führt die erforderlichen medizinischen Untersuchungen durch. Er muss die Patientin über die potenziellen Risiken informieren. Die Schwangerschaftsabbruchtechnik, die er verwenden wird (chirurgische Methode durch Absaugung oder Arzneimittel), hängt von dem Stand der Schwangerschaft, den eventuellen Gegenindikationen, usw. ab.
Nach einem FSA ist mindestens ein Kontrolltermin vorgesehen, um zu überprüfen, ob es keine medizinischen oder psychologischen Komplikationen gibt. Er ermöglicht ebenfalls, eine zuverlässige Empfängnisverhütung für die Zukunft zu planen.
FRIST
Ein FSA muss vor dem Ende der 12. Woche nach der Konzeption, d. h. 14 Wochen nach dem Beginn der letzten Menstruation durchgeführt werden. Nach der 14. Woche ist eine therapeutische Unterbrechung der Schwangerschaft (TSA) nur möglich, wenn 2 Ärzte bestätigen, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft ein Risiko für die Gesundheit der Mutter beinhaltet oder wenn sicher ist, dass das werdende Kind an einer äußerst schweren Erkrankung leiden wird, die zum Zeitpunkt der Diagnose als unheilbar anerkannt wird.
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Wenden Sie sich an einen Allgemeinarzt, einen Gynäkologen oder eine Familienplanungsstelle, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Groupe d'Action des Centres Extra-Hospitaliers Pratiquant l'Avortement (GACEHPA)
(Aktionsgruppe der Abtreibung praktizierenden krankenhausexternen Zentren)
Rue de la Tulipe 34
1050 Brüssel
Tél. 02 502 72 07
www.gacehpa.be











