Haben Funkwellen und Mobilfunkantennen Einfluss auf meine Gesundheit? Welche vorbeugenden Maßnahmen treffen die belgischen Behörden?
Wir sind täglich elektromagnetischen Wellen natürlicher und künstlicher Herkunft ausgesetzt.
Die mobile Telekommunikation, die in den letzten Jahren eine spektakuläre Entwicklung erfahren hat, ist ein Anwendungsbereich von elektromagnetischen Wellen. Wie Satelliten, Radio- und Fernsehsender, arbeitet auch die Mobiltelefonie mit Funkwellen, um Informationen über große Entfernungen zu übermitteln.
FUNKWELLEN: NICHT IONISIERENDE STRAHLEN
Funkwellen, deren Frequenz zwischen 10 kHz und 300 GHz (1 Hz = 1 Schwingung pro Sekunde) liegt, gehören zur Kategorie der nicht ionisierenden Strahlen. Sie dürfen nicht mit ionisierenden Strahlen wie Röntgen- oder Gammastrahlen verwechselt werden. Ionisierende Strahlen können extrem gefährlich für die Gesundheit sein, weil sie, über einem bestimmten Niveau, lebendes Gewebe schädigen oder gar zerstören können. Funkwellen dagegen sind, auch bei stärkerer Strahlung, viel zu schwach, um der Zellstruktur von lebendem Gewebe zu schaden.
WIRKUNG VON FUNKWELLEN: ERWÄRMUNG VON KÖRPERGEWEBE
Funkwellen schädigen das Körpergewebe nicht, werden aber dennoch als Wärme vom Körper aufgenommen (thermischer Effekt). Unser Körper reagiert darauf durch seine integrierten Kühlmechanismen. Sie sind Teil des Thermoregulierungssystems, das für eine konstante Körpertemperatur sorgt. Dieser thermische Effekt ist nur bei hoher Intensität gesundheitsschädlich. Es besteht also keine Gefahr im täglichen Leben oder im Arbeitsumfeld.
WIRKUNGEN DER BELASTUNG DURCH FUNKWELLEN
Die verfügbaren wissenschaftlichen Daten lassen darauf schließen, dass Funkwellen keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Einige Wissenschaftler stellten minimale biologische Wirkungen bei der Benutzung von Mobiltelefonen fest, etwa Veränderungen der Gehirnaktivität, der Reaktionszeiten oder der Schlafzyklen. Derzeit sind diese Wirkungen ebenfalls Gegenstand von Untersuchungen. Des Weiteren konzentrieren sich die Forscher auf die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit bei langer und wiederholter Anwendung der Mobilfunktechnik.
WOHNEN IN DER NÄHE EINER MOBILFUNKANTENNE: KEINE GEFAHR FÜR DIE GESUNDHEIT
Die Befürchtung, es könne gesundheitsschädlich sein, in der Nähe einer Mobilfunkantenne zu wohnen oder zu arbeiten, wird derzeit für wissenschaftlich unbegründet gehalten. Die Leistung dieser Antennen ist zu gering, um eine schädliche Wirkung hervorzurufen. Ihre Funkwellen werden in einem praktisch horizontalen Bündel verbreitet. Daher ist die Belastung am Fuß der Antenne äußerst gering. Außerdem nimmt die Intensität der Strahlung mit der Entfernung ab.
REGLEMENTIERUNG
Die möglichen Auswirkungen von Funkwellen werden seit etwa zehn Jahren weltweit untersucht. Auch die Weltgesundheitsorganisation verfolgt das Problem genau.
Um die Bevölkerung vor jedem eventuellen Risiko zu schützen, wurden auf internationaler, europäischer und belgischer Ebene Richtlinien und Normen festgelegt. Sie betreffen die Exposition an Funkwellen, die von Sendemasten und „strahlenden“ Produkten ausgestrahlt werden, zum Beispiel von Mobiltelefonen, drahtlosen Telefongeräten, WiFi usw. Die Produktnormen werden auf föderaler Ebene übernommen. Wenn ein Gerät das CE-Zeichen trägt, bedeutet das, dass der Hersteller dem Produkt bescheinigt, den Normen zu entsprechen.
Seit 2009 verfügt Belgien über neue Normen für stationäre Sendeantennen. Diese Normen werden künftig auf regionaler und nicht mehr auf föderaler Ebene festgelegt.
NORMEN FÜR STATIONÄRE SENDEANTENNEN
In der Wallonie gibt es ein Dekret für stationäre Sendeantennen mit einer Leistung von mehr als 4 W. Das Dekret begrenzt das elektromagnetische Feld auf 3 V/m pro Antenne (die Norm ist für alle Funkfrequenzen gleich). Das gesamte elektromagnetische Feld ist jedoch nicht begrenzt. Die Norm bezieht sich nur auf Orte, wo sich Menschen länger aufhalten: Wohnungen, Schulen, Kinderkrippen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Arbeitsstätten, Sport- und Freizeitgelände … Die Norm gilt also nicht für Straßen, Gehwege, Parkplätze, Garagen, Parks, Gärten, Balkons, Terrassen und andere Orte, an denen man sich nur gelegentlich aufhält. Vor der Errichtung einer Sendeantenne muss der künftige Betreiber gegenüber der Gemeinde und den zuständigen Umweltbehörden eine Umwelterklärung abgeben. Diese Mitteilung muss obligatorisch von einer Konformitätsakte begleitet sein.
In der Region Brüssel-Hauptstadt ist eine Verordnung über elektromagnetische Strahlungen der Frequenzen von 100 kHz bis 300 GHz in Kraft. Die Strahlung der Mobilfunkantennen liegt innerhalb dieses Frequenzspektrums. Die Verordnung beschränkt das gesamte elektromagnetische Feld, das sich aus der Strahlung verschiedener Quellen zusammensetzt. Der Grenzwert beträgt 3 V/m bei einer Referenzfrequenz von 900 MHz. Nicht unter die Verordnung fallen Sender für Radio- oder Fernsehprogramme mit bestimmten Frequenzbändern. Die Norm gilt für alle öffentlich zugänglichen Orte. Bevor er eine Sendeantenne betreiben darf, muss der Betreiber eine Umweltgenehmigung bei der Brüsseler Umweltbehörde Bruxelles Environnement beantragen, und zwar für jede Sendeantenne mit einer Leistung von mehr als 0,8 W.
In Flandern gilt ein Erlass für stationäre oder vorübergehende Antennen, die elektromagnetische Wellen mit einer Frequenz zwischen 10 MHz und 10 GHz ausstrahlen. Dieser Erlass begrenzt die Leistung der Strahlung auf zwei verschiedene Weisen:
Einerseits legt er eine Norm für das elektromagnetische Feld fest, das von allen stationären Sendeantennen mit einer Frequenz zwischen 10 MHz und 10 GHz ausgestrahlt wird. Der Grenzwert beträgt 20,6 V/m bei einer Referenzfrequenz von 900 MHz.
Andererseits wird eine ergänzende Norm eingeführt: ein Grenzwert je Antenne. Der Grenzwert von 3 V/m bei einer Frequenz von 900 MHz gilt nur für Orte, wo sich Menschen länger aufhalten (Wohnungen, Schulen und Spielplätze, Krankenhäuser, Seniorenheime …). Eine Ausnahme zu dieser ergänzenden Norm wird für Dienste von öffentlichem Interesse, zum Beispiel Sicherheitsdienste, Luftfahrt oder Bahnverkehr gemacht. Gleiches gilt für Radio- und Fernsehsendungen und für Amateurfunker. Um eine Sendeantenne in Dienst zu stellen, ist keinerlei Genehmigung erforderlich. Der Betreiber muss jedoch eine technische Akte einreichen, die erkennen lässt, dass die von der/den Antenne(n) ausgehende Strahlung den Normen entspricht.
Für jede Sendeanlage überall in Belgien muss sich der Betreiber auch bei der Gemeinde erkundigen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
RATSCHLÄGE ZUR BENUTZUNG VON MOBILTELEFONEN
Aufgrund der geringen Entfernung zwischen der Antenne des Gerätes und dem menschlichen Körper ist eine Person, die telefoniert, einer stärkeren Strahlung ausgesetzt, als jemand, der in der Nähe einer Sendeantenne wohnt. Auch wenn Mobiltelefone die Normen erfüllen, so gibt es doch Faktoren, die eine weitere Untersuchung nach möglichen Gesundheitseffekten dieser Technologie rechtfertigen, darunter begrenzte wissenschaftliche Hinweise auf ein mögliches erhöhtes Risiko für Hirntumore bei langwierigen Handynutzern. Darum empfiehlt der Hohe Gesundheitsrat (HGR) einen Ohrhörer zu verwenden. Auf diese Weise erhöhen Sie den Abstand zum Gerät. Es ist auch besser, nicht zu lange mit einem Mobiltelefon zu telefonieren. Dieser Ratschlag wurde aufgrund der bestehenden Unsicherheit als Vorsichtsmaßnahme formuliert.
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Informationen über Genehmigungen für die Errichtung von Antennen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Bei Fragen über die Normen der Exposition und über eventuelle Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder von stationären Sendeantennen
In der Wallonischen Region
Operative Generaldirektion „Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt“
Avenue Prince de Liège 15
5100 Jambes
Tel. 081 33 50 50
environnement.wallonie.be
In der Region Brüssel-Hauptstadt
Brüssel Umwelt - IBGE
Verwaltung der Umwelt und der Energie der Region Brüssel-Hauptstadt
Gulledelle 100
1200 Brüssel
Tel. 02 775 75 75
nfo@bruxellesenvironnement.be
www.bruxellesenvironnement.be
Für Flandern
„Milieu & Gezondheid“
Abteilung „Leefmilieu, Natuur en Energie (LNE)“
Bau Comte de Ferraris
Boulevard Albert II 20 Postfach 8
1000 Brüssel
Tel. 02 553 11 20
milieu&gezondheid@lne.vlaanderen.be
Technische Informationen
Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT)
Ellipse building (Bau C)
Boulevard du Roi Albert II 35
1030 Brüssel
Tel. 02 226 88 88
info@ibpt.be
www.ibpt.be
www.sites.bipt.be
Bei Fragen über Gesundheitsaspekte im Zusammenhang mit Produkten, die elektromagnetische Wellen ausstrahlen (zum Beispiel ein Mobiltelefon oder ein DECT-Telefon)
Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Generaldirektion Umwelt
Place Victor Horta 40 Postfach 10
1060 Brüssel
Kontaktstelle: 02 524 97 97
info@gesundheit.belgien.be
www.gesundheit.belgien.be
- www.health.belgium.be/css_hgr (Empfehlungen über die nichtionisierenden Strahlungen des Hohen Gesundheitsrates)
- www.infogsm.be
- „Elektromagnetische Felder und Gesundheit: Ihr Wegweiser durch die elektromagnetische Landschaft“, Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, 2010, 40 S.
„Téléphones mobiles et santé : normes, faits scientifiques et conseils pour une utilisation raisonnable“, Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, 2011, 16 S.
Kostenlose Broschüren telefonisch zu bestellen unter der Nummer 02 524 97 97 oder zum Herunterladen von www.gesundheit.belgien.be.











