Welche Aufträge kann ich einem Gerichtsvollzieher anvertrauen?
Sie können einen Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bzw. für einen sogenannten „außergerichtlichen“ Einsatz bemühen. In den beiden Fällen handelt der Gerichtsvollzieher unabhängig und unparteiisch.
GERICHTLICHER EINSATZ
- Die Zustellung. Der Gerichtsvollzieher stellt jemandem die für gleichlautend erklärte Kopie eines Dokuments zu. Beispiele: Er überbringt eine Vorladung oder ein Urteil. Mit der Zustellung des Urteils beginnt die Berufungsfrist. Die Vorladung kann ebenfalls von einem Gerichtsvollzieher aufgesetzt werden.
- Die Vollstreckung eines Urteils. Eine Zustellung kann zum Beispiel einen Zahlungsbefehl für einen Unterhaltsbeitrag, Mietrückstände, … enthalten. Es ist eine Form der Zwangsvollstreckung, die angewandt wird, wenn eine Partei die Verurteilungen nicht erfüllt. Beispiele: Ein Nachbar muss einen Baum ausästen, tut es jedoch nicht. Der Gerichtsvollzieher kann einen Holzfäller heranziehen. Ein Gerichtsvollzieher kann ebenfalls Mieter zur Räumung zwingen, usw. Die Kosten, inklusive der Honorare des Gerichtsvollziehers, sind zu Lasten der Person, die die Zwangsvollstreckung notwendig machte. Für die Vollstreckung der Urteile muss der Gerichtsvollzieher eine „Vollstreckungsklausel“ besitzen: Es handelt sich um das Urteil mit der Beauftragung aller Gerichtsvollzieher, es durchzusetzen.
- Die Beschlagnahme. Die Sicherungspfändung gilt drei Jahre. Die beweglichen und unbeweglichen Güter, die bei dieser Pfändung eingetrieben werden, können nicht verkauft werden. Wenn die Schuld unbezahlt bleibt, ermöglicht die Vollstreckungspfändung die öffentliche Versteigerung der eingetragenen Güter. Die Drittpfändung ist eine weitere Möglichkeit. In diesem Fall muss die Person, die dem Gläubiger Geld oder Wertpapiere schuldet, dem Gerichtsvollzieher den nicht gesetzlich geschützten Teil aushändigen.
Im gerichtlichen Rahmen kann der Gerichtsvollzieher, außer in Ausnahmefällen, alle Parteien über ihre Rechte und ihre Pflichten in Kenntnis setzen. Er arbeitet nicht für eine Partei, sondern als öffentlicher Amtsträger. Er kann somit bei der Zustellung eines Urteils zum Beispiel mitteilen, welche Berufungs- oder Einspruchsfrist besteht.
AUSSERGERICHTLICHER EINSATZ
- Die gütliche Eintreibung von Schulden. Zum Beispiel: die Eintreibung von unbezahlten Mieten. Der Gerichtsvollzieher schickt eine Mahnung mit einer einzuhaltenden Zahlungsfrist. Wenn der Konflikt durch diesen Einsatz geschlichtet wird, muss kein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.
- Die Feststellung. Beispiele: Die Bestandsaufnahme eines Appartements, die Schäden infolge einer Naturkatastrophe oder schlecht ausgeführter Arbeiten feststellt. Die Rolle des Gerichtsvollziehers besteht darin, objektiv zu beschreiben, was er sieht; er äußert seine Meinung nicht und erfüllt nicht die Funktion eines Sachverständigen. Seine Feststellungen können trotzdem als Beweis gelten, insbesondere vor Gericht oder für eine Versicherungsgesellschaft.
- Weitere mögliche Aufträge. Beispiele: die Meldung einer Kündigungsfrist, eine Schuldenvermittlung, …
KOSTEN
Die Tarife des Gerichtsvollziehers werden durch einen Königlichen Erlass festgelegt. Sie variieren entsprechend dem Auftrag. Sie können sich von dem Gerichtsvollzieher immer eine Kostenschätzung seines Einsatzes geben lassen. Der Gerichtsvollzieher kann die Beträge weder erhöhen noch eine Ermäßigung gewähren. Sie enthalten die Vergütung des Gerichtsvollziehers und diverse Unkosten (Fotokopien, Kosten für Marken, Eintragungsgebühren, …). Die Honorare von Gerichtsvollzieher sowie die meisten Gebühren sind der Mehrwertsteuer von 21 % unterworfen. Zum Beispiel kostet die Zustellung eines bürgerlichen Urteils, das aus einigen Seiten besteht, ungefähr 220 Euro, die Hälfte davon sind Honorare, die andere Hälfte Unkosten.
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Nationale Gerichtsvollzieherkammer von Belgien
Avenue Henri Jaspar 93
1060 Brüssel
Tel. 02 538 00 92
chambre.nationale@huissiersdejustice.be
www.huissiersdejustice.be
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- „Der Gerichtsvollzieher“, Föderaler öffelicher Dienst Justiz, 2009, 20 S.
Kostenlose Broschüre zum Herunterladen von www.just.fgov.be.











