Worin besteht der Unterschied zwischen dem Katastereinkommen und der Grundsteuer? Wie wird das Katastereinkommen bestimmt? Wann muss ich die Grundsteuer bezahlen und wie hoch ist sie?
Wenn sie eine Immobilie bauen oder vergrößern oder umfangreichere Umbauarbeiten durchführen lassen, müssen Sie den Kataster informieren. Dabei ist eine Frist von 30 Tagen nach Bezug oder Beendigung der Arbeiten einzuhalten.
FESTLEGUNG DES KATASTEREINKOMMENS UND BEANSTANDUNG
Nachdem Sie sich mit dem Katasteramt in Verbindung gesetzt haben, wird das Katastereinkommen (K.E.) bestimmt (Neubau) oder das alte revidiert (Renovierung). Das K.E. wird Ihnen per Einschreiben mitgeteilt.
Wenn Sie mit dem Betrag nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Mitteilung des K.E. eine Beanstandung einleiten, indem Sie ein Einschreiben an die für die Gemeinde zuständige Katasterkontrolle senden.
EINFLUSS DES K.E. AUF DIE GRUNDSTEUER
Das K.E. ist der normale durchschnittliche Nettoertrag einer Immobilie für ihren Eigentümer im Lauf eines Jahres. Die Grundsteuer ist eine regionale Steuer auf die Immobilien, die Sie jedes Jahr entrichten müssen.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf der Grundlage des indexierten Katastereinkommens (d.h. des dem Index der Verbraucherpreise angeglichenen Katastereinkommens) und eines festgelegten Prozentsatzes. Die Prozentsätze variieren je nach Gemeinde, in der sich Ihre Immobilie befindet:
- 1,25% des Katastereinkommens für Gebäude in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt (0,8 % für als Sozialwohnungen vermietete Wohnungen).
- 2,50% des Katastereinkommens für Gebäude in der Flämischen Region (1,6 % für als Sozialwohnungen vermietete Wohnungen).
Zusätzlich zu dieser regionalen Steuer können die Gemeinden, Provinzen Agglomerationen noch eine Steuer erheben (Zuschlaghundertstel).
ZAHLUNG UND ERMÄSSIGUNG
Der Steuerpflichtige, der zum 1. Januar des Jahres Eigentümer ist, bzw. der Mieter im Rahmen einer Geschäftsmiete, muss die Grundsteuer bezahlen.
In gewissen Fällen werden Ermäßigungen auf die Grundsteuer gewährt, wenn Sie:
- Eigentümer einer bescheidenen Wohnung sind;
- behindert sind;
- Sie haben mindestens 2 lebende Kinder, von denen mindestens eines zu Ihren Lasten ist (Wallonische Region und Region Brüssel-Hauptstadt), oder bei Ihnen wohnen 2 Kinder, die Recht auf Kinderzulagen haben (Flämische Region).
- behinderte Personen zu Ihren Lasten haben.
In der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt müssen Sie als Eigentümer oder Mieter persönlich den Ermäßigungsantrag stellen.
Sie können diesen innerhalb von drei Monaten nach dem Versanddatum des Steuerbescheids in Form einer Beschwerde beim zuständigen Regionaldirektor der direkten Steuern stellen. Seine Adresse steht auf dem Steuerbescheid, den Sie erhalten haben.
In der Flämischen Region werden Ihnen diese Ermäßigungen als Eigentümer automatisch gewährt. Als Mieter müssen Sie diese mit Hilfe des Angabenformulars bei Ihrem Steuerdienst beantragen.
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Für Brüssel und die Wallonie
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57
Zuständige Ämter in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Steueramt Eupen
Vervierser Straße 8
4700 Eupen
Tel. 087 74 04 31
Steueramt St.Vith
Klosterstraße 32
4780 St.Vith
Tel. 080 22 73 57
Für Flandern
Belastingdienst voor Vlaanderen
Onroerende voorheffing
Bauwensplaats 13 bus 2
9300 Aalst
Tél. 078 15 30 15
info@onroerendevoorheffing.be
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- „La fiscalité de votre habitation“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, 121 S.
Diese Broschüre kann kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden.
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Führungsdienst strategische Koordination und Kommunikation
Boulevard du Roi Albert II 33 Postfach 70
1030 Brüssel
www.minfin.fgov.be











