Hilfe im Haushalt

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Ich brauche jemanden, der mir im Haushalt zur Hand geht, der kleinere Arbeiten bei mir zu Hause erledigt oder jemanden, der auf die Kinder aufpasst. Wo finde ich entsprechende Arbeitskräfte?


Es gibt drei Möglichkeiten zur Nutzung von Arbeitskräften zu interessanten Konditionen, ohne auf Schwarzarbeit zurückgreifen zu müssen. Dies sind Dienstleistungsschecks, ein LBA-Arbeitsvertrag (lokale Beschäftigungsagentur) sowie die Anstellung eines Hausangestellten. Entscheiden Sie sich für einen Hausangestellten, nehmen Sie Kontakt mit dem regionalen Büro des Landesamts für soziale Sicherheit (LSS) auf. Vergessen Sie niemals, dass sich ein Schwarzarbeiter bei einem Unfall gegen Sie stellen kann, da Sie ihn unter Missachtung der sozialen Gesetzgebung eingestellt haben.

DIENSTLEISTUNGSSCHECKS
Mit den Dienstleistungsschecks kann sich eine Privatperson an ein zugelassenes Unternehmen wenden, um bestimmte Arbeiten oder Dienstleistungen, wie Reinigung, Bügeln, Einkaufen, Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität von einem Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag ausführen zu lassen.

Wenn Sie Dienstleistungsschecks nutzen wollen, müssen Sie sich zuerst mithilfe eines Formulars oder über das Internet anmelden. Danach können Sie Kontakt zu einem zugelassenen Unternehmen aufnehmen.

Jeder Dienstleistungsscheck hat einen Wert von 7,50 Euro (Beträge gültig für 2012) und gilt für eine Dauer von acht Monaten. Die Mindestbestellung beträgt 10 Dienstleistungsschecks. Sie können sich dafür entscheiden, Ihre Dienstleistungsschecks auf Papier oder in einem digitalen Portfolie zu erhalten. Der Erwerb von Dienstleistungsschecks ist im Jahr 2012 auf maximal 1.000 Euro pro Haushalt beschränkt. Personen mit Behinderung, Eltern von behinderten Minderjährigen, Alleinerziehende sowie ältere Personen mit einem Anspruch auf Pflegebeihilfe für ältere Menschen können bis zu 2000 Schecks pro Jahr erwerben.

LBA-SCHECKS
Für Tätigkeiten, die nicht unter das System der Dienstleistungsschecks fallen, können Sie Kontakt zu einer lokalen Beschäftigungsagentur aufnehmen und einen LBA-Arbeitnehmer beschäftigen. Zu diesen Tätigkeiten gehören leichte Gartenarbeiten, Beaufsichtigung bzw. Begleitung von Kindern, Kranken, alten oder behinderten Personen, administrative Formalitäten etc. Die Liste der genehmigten Tätigkeiten variiert von einer LBA zur nächsten und ist bei der LBA Ihrer Gemeinde erhältlich.

Zur Beschäftigung eines LBA-Arbeitnehmers müssen Sie sich an die LBA der Gemeinde wenden, wo die Arbeit ausgeführt werden soll und dort ein LBA-Formular ausfüllen. Die LBA schickt Ihnen daraufhin eine geeignete Arbeitskraft nach Hause oder gibt Ihnen den Namen der Person, die die Arbeit ausführen wird. Für jede geleistete und angefangene Arbeitsstunde erhält die Arbeitskraft einen LBA-Scheck von Ihnen.

Der Preis des Schecks wird von der LBA auf dem Formular vermerkt. Dieser Betrag kann zwischen 5,95 Euro und 7,45 Euro pro Arbeitsstunde liegen (Beträge gültig für 2012). Sie können ebenfalls von der LBA aufgefordert werden, sich an den Fahrtkosten des Arbeitnehmers zu beteiligen.

Die Anzahl der Stunden, die ein LBA-Arbeitnehmer pro Monat ableisten kann, ist abhängig vom Nutzertypen und der Art der Tätigkeit. Für den Nutzer spielt die Beschränkung der Arbeitsstunden überhaupt keine Rolle, da er mehrere LBA-Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigen kann.

Die Versicherung des Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA) haftet für sämtliche Schäden, die von einem LBA-Arbeitnehmer unfreiwillig verursacht wurden. Jeder Arbeitnehmer verfügt über eine Arbeitsunfallversicherung.

STEUERSYSTEM
Für das Steuerjahr 2012 (Einkommen des Jahres 2011) profitieren Sie von Steuervergünstigungen, sowohl, was die Ausgaben für Dienstleistungsschecks als auch für LBA-Schecks betrifft.

  • Bei den Dienstleistungsschecks können Sie mit einer Steuerermäßigung von 30 % rechnen, sodass ein Dienstleistungsscheck mit einem Wert von 7,50 Euro letztendlich nur 5,25 Euro kostet.
  • Was die LBA-Schecks betrifft, so variiert die Steuerermäßigung zwischen 30 und 40% Ihrer Ausgaben.

Achtung: Maximal kann ein Betrag von 2.560 Euro pro Nutzer (=Person, die die Schecks erwirbt) steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag schließt die gesamten Ausgaben für Dienstleistungsschecks und LBA-Schecks ein.

Haben Sie ein geringes Einkommen und zahlen wenig Steuern, kann es sein, dass Sie die Dienstleistungsschecks und die LBA-Schecks nicht (in voller Höhe) steuerlich absetzen können. In diesem Fall haben Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – das Recht auf eine auszahlbare Steuergutschrift

Bestellen von Dienstleistungsschecks
Sodexo

Rue Charles Lemaire 1
1160 Bruxelles
Tel. 02 547 54 95

www.titres-services-onem.be (Anmeldung und Bestellung online)

Um eine zugelassene Firma für Dienstleistungsschecks zu finden
www.dienstleistungsschecks-lfa.be
www.onem.be bzw. bei der lokalen Beschäftigungsagentur Ihrer Gemeinde.

Beschäftigung eines LBA-Arbeitnehmers
Wenden Sie sich an die lokale Beschäftigungsagentur Ihrer Gemeinde.

Bestellen von LBA-Schecks 
www.edenred.be

Anmelden als Arbeitgeber beim LSS und Einstellen von Haushaltsangestellten

Wenden Sie sich an die Regionalbüros des Landesamts für soziale Sicherheit (LSS).
Siehe Liste auf www.lss.be.

Für Informationen zum Steuersystem
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57