Ich bin verwitwet. Habe ich Anspruch auf die Rente meines verstorbenen Ehepartners?
Wenn Ihr Ehepartner verstorben ist, der eine Rente bezog oder hätte in Anspruch nehmen können, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension.
BEDINGUNGEN
- Sie müssen mindestens 45 Jahre alt sein (für die Hinterbliebenenpensionen von Beamten gibt es Sonderregelungen) oder ein Kind zu versorgen haben oder zu mindestens 66% arbeitsunfähig sein. Die Witwe eines im Bergbau tätigen Arbeitnehmers (oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers), der 20 Jahre unter Tage gearbeitet hat, kann die Pension unabhängig vom Alter beziehen.
- Der Tod Ihres Ehepartners darf frühestens ein Jahr nach Ihrer Eheschließung eingetreten sein (es sei denn, der Tod trat durch Unfall oder Berufskrankheit ein oder ein Kind ist zu versorgen, auch wenn es posthum aus der Ehe hervorgegangen ist, sofern einer der Partner Kindergeld erhalten hat).
Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, können Sie eine vorübergehende Hinterbliebenenpension beantragen. Diese wird Ihnen jedoch nur für die Dauer von zwölf Monaten gewährt.
ANTRAG
Wenn Ihr Ehepartner, Arbeitnehmer oder Selbstständiger, stirbt und Sie Hinterbliebenenpension erhalten möchten, muss ein Antrag bei der Gemeindeverwaltung oder beim zuständigen Pensionsträger gestellt werden. Sie müssen mit Ihrem Personalausweis und Ihrem Heiratsbuch dort vorstellig werden. Ihr Antrag wird jedoch überprüft, wenn Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Ablebens bereits ein Altersruhegeld bezog oder wenn er zu Lebzeiten einen Pensionsantrag gestellt hatte.
Wenn Ihr Ehepartner statutarischer Beamter war und vor Erreichen des Pensionsalters verstorben ist, empfiehlt es sich, einen Hinterbliebenenpensionsantrag zu stellen, vorzugsweise bei dessen letztem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie den Antrag an den Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes (PdöD) richten.
Wenn der Beamte bereits pensioniert war und seine Pension vom Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes (PdöD) verwaltet wird, wird die Akte der Hinterbliebenenpension von Amts wegen auf den Namen des überlebenden Ehepartners eröffnet.
BERECHNUNG DER HINTERBLIEBENENPENSION
Wenn Ihr Ehepartner während seines Arbeitslebens als Angestellter oder Selbstständiger tätig war, unterscheidet man zwei Fälle:
- Ihr Ehepartner verstarb, während er bereits eine Rente bezog. Der Betrag der Hinterbliebenenpension entspricht 80 % des Betrags der Ruhestandspension zum Haushaltssatz.
- Der Ehepartner verstarb vor Erreichen des Pensionsalters. In diesem Fall wird die Höhe Ihrer Hinterbliebenenpension so berechnet, als habe Ihr Ehepartner bereits ein Altersruhegeld beantragt. Ein Unterschied besteht jedoch: die zur Berechnung herangezogene vollständige Laufbahn beträgt nicht 45 Jahre, sondern die Anzahl Arbeitsjahre, die zwischen dem Jahr des 20. Geburtstages Ihres Ehepartners und dem Jahr vor seinem Ableben erreicht wurden. Es gibt jedoch, wie bei den Alterspensionen, einen Mindestbetrag, auf den Sie Anspruch haben.
Wenn Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes die Bedingungen erfüllte, um einen Pensionsbonus zu bekommen, behalten Sie den Anspruch. Dieser Bonus bleibt ungekürzt geschuldet, auch wenn die Hinterbliebenenpension aufgrund der Anwendung der Regeln beim gleichzeitigen Bezug von Leistungen gekürzt wurde oder wenn sie nicht mehr zahlbar ist.
Eine detailliertere Erläuterung der Berechnung (Grenze des Betrages) und der Möglichkeiten der Kumulierung der Pensionen von Angestellten und Selbständigen finden Sie in der Dokumentation des Landespensionsamtes (LPA) und des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS).
Wenn Ihr Ehepartner während seiner Laufbahn im öffentlichen Dienst als statutarischer Beamter tätig war, ist die Basisberechnung der Hinterbliebenenpension folgende: 60% der durchschnittlichen Bezüge, die Ihr Ehepartner im Laufe der letzten fünf Jahre erhielt (begrenzt auf 50% der maximalen Bezüge), multipliziert mit dem Bruchteil oder Zähler, der der Anzahl der geleisteten Monate entspricht und dem Nenner der Anzahl der Monate zwischen dem Datum des 20. Geburtstages und dem Datum des Todes. Achtung, die Modalitäten sind anders, wenn vorher eine Heirat stattfand und die Ehe später geschieden wurde.
Wenn Ihr Ehepartner außerhalb der Europäischen Union, Norwegens, Islands, Liechtensteins sowie der Schweiz gearbeitet hat und Beiträge an das Amt für Überseeische Soziale Sicherheit (AÜSS) gezahlt hat, wenden Sie sich an das AÜSS.
HINTERBLIEBENENPENSION UND BERUFSTÄTIGKEIT
Wie ein Bezieher eines Altersruhegeldes können Sie, unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung der vorgesehenen Obergrenzen, einer Berufstätigkeit nachgehen.
ERNEUTE HEIRAT
Die Zahlung der Hinterbliebenenpension wird ausgesetzt, wenn Sie wieder heiraten.
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