Integrationseinkommen

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Ich habe kein Anrecht auf Arbeitslosengeld und verfüge nicht über ein ausreichendes Einkommen für meinen Lebensunterhalt. Habe ich Anrecht auf eine Finanzhilfe? Unter welchen Bedingungen?


Wenn Sie nicht über ausreichende Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen und nicht in der Lage sind, sich diese zu beschaffen, haben Sie grundsätzlich Anrecht auf ein (den Minimex ersetzendes) Integrationseinkommen. Wenn Sie über ein gewisses Einkommen verfügen, dieses jedoch unter dem Integrationseinkommen liegt, können Sie Anspruch auf die Differenz erheben, damit Ihr Einkommen den Betrag des Integrationseinkommens erreicht. Nach einer Prüfung der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel durch das ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) Ihrer Gemeinde wird das Integrationseinkommen gewährt.

BETRÄGE SEIT DEM 1. SEPTEMBER 2011
Bei der Festlegung des Betrags des Integrationseinkommens, auf das Sie jeden Monat Anrecht haben, wird die familiäre Situation berücksichtigt. Es gibt drei mögliche Kategorien:

  • 513,46 Euro für Zusammenwohnende; 
  • 770,18 Euro für Alleinstehende; 
  • 1.026,91 Euro für eine Person, die mit einer Familie zu ihren Lasten einen Haushalt bildet.

BEDINGUNGEN
Um Anrecht auf die soziale Integration zu haben, müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Man muss :

  • seinen üblichen und effektiven Wohnsitz in Belgien haben; 
  • Belgier oder Staatenloser oder anerkannter Flüchtling oder im Bevölkerungsregister eingetragen oder Bürger der Europäischen Union bzw. Mitglied seiner Familie sein und über ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten verfügen; 
  • volljährig (= 18 Jahre alt) oder durch Heirat volljährig gewordene(r) Minderjährige(r) mit einem Kind zu Lasten oder schwanger sein; 
  • nicht über ausreichende Mittel verfügen, keinen Anspruch auf diese haben und nicht in der Lage sein, sich diese durch persönliche Anstrengungen zu beschaffen;
  • bereit sein, zu arbeiten, außer, wenn Gründe der Gesundheit oder der Angemessenheit dies verhindern;  
  • seine Rechte auf andere Sozialhilfen geltend machen. Beispiele: Arbeitslosengeld, Rente, Studienbeihilfe, usw. Das Recht auf soziale Integration muss als letztes Mittel betrachtet werden.

Das ÖSHZ kann Sie auch ersuchen, Ihre Rechte auf Alimente bei Ihren Eltern, Kindern, Ihrem Partner, Ihrem Ex-Partner, Adoptierenden oder Adoptierten geltend zu machen.

SOZIALE UNTERSUCHUNG
Bevor das ÖSHZ eine Entscheidung bezüglich der Gewährung des Integrationseinkommens trifft, führt es eine soziale Untersuchung durch. Sie müssen dem ÖSHZ alle benötigten Auskünfte erteilen: Identität, Betrag Ihrer Mittel und derjenigen Personen, mit denen Sie zusammenwohnen, Zusammensetzung des Haushalts, Erbe usw. 

ANDERE BEIHILFEN DES ÖSHZ
Jede Gemeinde verfügt über ein ÖSHZ. Die von den ÖSHZ geleistete Hilfe kann materieller Art (Nahrung, Notunterkunft usw.), psychologischer, sozialer, medizinischer oder finanzieller Art (Zahlung eines Integrationseinkommens) sein.

Hier einige Beispiele der von den ÖSHZ bereitgestellten Hilfe:

  • Recht auf soziale Eingliederung einschließlich des Integrationseinkommens;
  • finanzielle Hilfe;
  • Arbeitsvermittlung;
  • Schuldentilgung;
  • psychosoziale Hilfe;
  • Rechtsbeistand;
  • Wohnung;
  • medizinische Hilfe;
  • Aufnahme in Pflegeeinrichtungen;
  • Betreuung zu Hause;
  • Aufnahme in ein Hilfszentrum;
  • Krisenaufnahme;
  • Begleitung und finanzielle Hilfe im Bereich Energieversorgung;
  • Kulturschecks zur Begünstigung der sozialen und kulturellen Teilnahme.

Jedes ÖSHZ schätzt ab, welche Hilfe angesichts der persönlichen und familiären Situation der Person angemessen ist und schlägt die im Rahmen des jeweiligen Antrags am besten geeigneten Mittel vor.

Föderaler Öffentlicher Dienst Sozialeingliederung, Armutsbekämpfung, Sozialwirtschaft und Politik der Großstädte
Boulevard du Roi Albert II 30
1000 Brüssel
Tel. 02 508 85 86
question@mi-is.be 
www.mi-is.be 

Für Informationen über Ihre Rechte und Ihre Pflichten hinsichtlich der sozialen Integration
Wenden Sie sich an das Öffentliche Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) der Gemeinde, in der Sie wohnen. Ein ÖSHZ gibt es in jeder Gemeinde.

  • www.socialsecurity.be
  • www.socialsecurity.fgov.be
     
  • „Das Öffentliche Sozialhilfezentrum. Ein Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger“, Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, 2005, 16 S.
    Diese Broschüre ist kostenlos in den ÖSHZ erhältlich und kann auf der Website www.dglive.be/soziales heruntergeladen werden.
  • „Leitfaden für die Nutzung der Leistungen des ÖSHZ“, Föderaler Öffentlicher Dienst Sozialintegration, Armutsbekämpfung, Sozialwirtschaft und Politik der Großstädte, 2010, 40 S.
  • „Guide pour les sans abri“, Föderaler Öffentlicher Dienst Sozialintegration, Armutsbekämpfung, Sozialwirtschaft und Politik der Großstädte, 2010, 35 S.
    Diese Broschüren sind kostenlos in den ÖSHZ oder auf der Website www.mi-is.be erhältlich.