Was ist ein Kassen- oder Vertragsarzt? Hat ein Nicht-Kassenarzt andere Tarife? Wie kann ich wissen, ob mein Arzt Kassenarzt ist?
Der Kassenarzt oder Vertragsarzt verpflichtet sich, die Tarife einzuhalten, die zwischen den Ärzte vertretenden Organisationen und den Versicherungsträgern (Krankenkassen) vereinbart wurden. Es steht ihm nicht frei, die Tarife seiner Wahl anzuwenden. Die Vereinbarung wird in der Regel für eine Dauer von zwei Jahren getroffen.
Der Betrag der Erstattung durch die Krankenversicherung ist derselbe, ob der Arzt nun Kassenarzt ist oder nicht. Dies bedeutet, dass der Honorarzuschlag, der gemeinhin von dem Nicht-Vertragsarzt erhoben wird, vollständig zu Lasten des Patienten geht.
Jeder Arzt ist angehalten, seine Patienten zu informieren, ob er Kassenarzt ist oder nicht, insbesondere durch einen Hinweis in seinem Wartezimmer.
Bestimmte Ärzte sind voll vertragsgebunden. Andere sind dies nur teilweise: sie halten die vom LIKIV festgelegten Tarife an gewissen Tagen und zu gewissen Uhrzeiten ein (z.B. Konsultationen in einer Klinik), während sie den Betrag ihrer Honorare zu anderen Zeiten (z.B. Hausbesuche) frei bestimmen.
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Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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