Kfz-Versicherung

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Ist die Kfz-Versicherung zwingend vorgeschrieben? Was muss sie decken? Was tun, wenn keine Versicherungsgesellschaft mich versichern will? Wer hilft mir bei Problemen weiter?


Jedes Kraftfahrzeug auf der Straße muss zumindest von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sein.

Unversichert zu fahren ist illegal und strafbar. Aber vor allem riskieren Sie, dass Sie und/oder Ihre Familie und Ihre Nachkommen die Kosten übernehmen müssen, die Dritten bei einem Unfall entstehen. Das kann Sie Haus und Hof kosten!

DECKUNG
Die Haftpflichtversicherung sieht vor, dass der Versicherer finanziell eingreift, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeuges zum Unfallverantwortlichen erklärt wird.

In diesem Fall bezahlt der Versicherer die Personen- und Sachschäden und „immateriellen Schäden“ des geschädigten Dritten.

Wenn Sie irgendeine grundlegende Eigenschaft Ihres Fahrzeuges ändern (z.B. die Leistung eines Motorrades steigern) oder das Fahrzeug wechseln, müssen Sie dem Versicherer Bescheid geben. Bei einem Unfall könnte sich das sonst zu Ihrem Nachteil auswirken.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht die Schäden an Ihrem Fahrzeug, wenn Sie der Schuldige sind. Zur Deckung dieses Risikos müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen (z.B. eine Kaskoversicherung). Diese ist nicht zwingend vorgeschrieben.

BETRAG
Der Betrag der Versicherungsprämie hängt insbesondere ab von:

  • der Versicherungsgesellschaft;
  • Ihrem Alter; 
  • der Leistung des Fahrzeuges; 
  • dem Bonus-Malus-Stand: Skala, auf welcher der Fahrer entsprechend der Zahl der Schadensfälle, für die er haftet, eingestuft ist;

SANKTIONEN UND ERSTATTUNGEN
In der Gesetzgebung sind Sanktionen vor allem in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Ordnungswidrige Verwendung des Fahrzeugs, z. B. bei Überladung des Fahrzeugs oder Veränderung der Motorleistung;
  • Bei unterlassener Erklärung von verändeten Umständen, wenn diese das Risiko erhöhen, z. B. eine Änderung Ihres Gesundheitszustands, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflusst.

Fahren unter Alkoholeinfluss kann ebenfalls die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Strafen mit sich bringen.

In diesen Fällen kann sich die Versicherungsgesellschaft nach der Entschädigung der Geschädigten an ihren Versicherungsnehmer wenden und von ihm die Erstattung der Entschädigung verlangen, die den Geschädigten gezahlt wurden.

WAS TUN, WENN NIEMAND SIE VERSICHERN MÖCHTE
Wenn Sie aus verschiedensten Gründen keine Versicherungsgesellschaft finden, die Sie versichert (nach der Anfrage bei mindestens drei Gesellschaften), oder wenn die Gesellschaften Sie nur gegen Zahlung einer hohen Versicherungsprämie oder gegen eine erhöhte Selbstbeteiligung versichern würden, können Sie sich an das Tarifbüro wenden.

Dessen Aufgabe ist es, die Prämie und die Versicherungsbedingungen festzulegen und eine Versicherungsgesellschaft, die mit der Deckung der Risiken betraut wird, zu ermitteln.

STREITIGKEITEN MIT EINER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT
Wenn Sie Probleme mit Ihrer Kraftfahrzeugversicherung haben, können Sie sich entweder an die Kommission für das Banken-, Finanz- und Versicherungswesen oder an den Versicherungsombudsman wenden.

Wenden Sie sich an Ihren Makler oder Ihre Versicherungsgesellschaft.

Informationen über die Reglementierung
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie

Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Kontaktstelle: 0800 12 033 (Anruf gebührenfrei)
info.eco@economie.fgov.be
economie.fgov.be

Tarifbüro
c/o Gemeinsamer Fonds der Automobilgarantie
Rue de la Charité 33 Postfach 1
1210 Brüssel
Tel. 02 287 18 11
bt-tb@fcga-gmwf.be  
www.bt-tb.be
www.fcga-gmwf.be 

Um eine Beschwerde einzureichen oder eine Schlichtung zu erhalten
Ombudsman der Versicherungen
Square de Meeûs 35
1000 Brüssel
Tel. 02 547 58 71
info@ombudsman.as
www.ombudsman.as