Kindesmisshandlung

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Ich mache mir Sorgen um ein Kind und denke an einen Fall von Kindesmisshandlung. Das Verhalten eines Erwachsenen gegenüber einem Kind löst bei mir ein Gefühl des Unbehagens aus. Was kann ich tun?


Unter Misshandlung versteht man jegliche Situation, in der ein Kind Opfer gewalttätiger Interaktionen physischer, psychischer oder sexueller Gewalt ist, beabsichtigt oder unbeabsichtigt.

Sie hat tiefe Wurzeln und die Folgen für die Opfer bleiben auf die eine oder andere Weise ein Leben lang spürbar.

VERANTWORTUNG UND VERPFLICHTUNG
In Anwesenheit eines gefährdeten Kindes oder gegenüber einer misshandelnden Person hängt die Antwort von der Situation und von unserer Fähigkeit zu handeln ab.

Es bieten sich mehrere Alternativen:

  • Mit der betroffenen Person oder deren direkter Umgebung (Ehepartner, Verwandte, Freunde,...) darüber reden. 
  • Die Situation kann dem Jugendhilfedienst in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder SOS-Enfants in der Französischen Gemeinschaft mitgeteilt werden. Es handelt sich um spezialisierte fachübergreifende Dienste mit der Aufgabe, dem Kind, das Opfer von Misshandlung ist oder sich in einer Situation befindet, in der das Risiko einer Misshandlung besteht, angemessene Hilfe zuteil werden zu lassen. 
  • Sich an den Hausarzt der Familie oder jeden anderen Fachmann wenden, der mit dem Kind oder seiner Familie in Verbindung steht. Auch die Schule bildet eine nahe liegende Anlaufstelle (Schularzt, Psycho-Medizinisch-Soziale Zentren, ...). 
  • Sie können sich auch an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden. Die Staatsanwaltschaft kann eingreifen, um das Kind zu schützen und gegen den Täter eine Strafverfolgung einleiten.

Falls das Kind in großer Gefahr schwebt, kann die Tatsache, ihm nicht direkt oder über eine Institution zu Hilfe zu kommen, als strafbare unterlassene Hilfeleistung gegenüber einer Person in Lebensgefahr eingestuft werden.

Jugendhilfedienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Hostert 22
4700 Eupen
Tel. 087 74 49 59
jhd@dgov.be
www.dglive.be

Kontakt zu den Teams von SOS-Enfants der Französischen Gemeinschaft über
Office de la naissance et de l’enfance (ONE)

Service SOS-Enfants
Tel. 02 542 14 10
sos-enfants@one.be
www.one.be

Jugendhilfedienste in den Gerichtsbezirken der Französischen Gemeinschaft
Ministerium der Französischen Gemeinschaft

Generaldirektion Jugendhilfe
Boulevard Léopold II 44
1080 Brüssel
Tel. 02 413 32 06
dgaj@cfwb.be
www.cfwb.be/aide-jeunesse (Liste der JHD)

Ministerium der Französischen Gemeinschaft
Zelle zur Koordination der Hilfe für Misshandlungsopfer
Tel. : 02 413 25 69
www.yakapa.be

Telefondienste
Die französischsprachige Telefonnothilfe 103 des Dienstes ‘Ecoute-Enfants’ ist spezialisiert auf Hilfe für Kind und Jugendliche (Anruf 7 Tage in der Woche rund um die Uhr kostenlos).

Die deutschsprachige Telefonhilfe: 108

  • « Maltraitance abus négligence : la solidarité, l'aide et la loi », Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz, 2007, 12 S.
    Kostenlose Broschüre zum herunterladen von www.justice.belgium.be