Kraftfahrzeugsteuern

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Welche Steuern werden beim Erwerb, der Anmeldung und der Benutzung eines Fahrzeuges in Belgien erhoben?


Als Eigentümer oder Benutzer eines Fahrzeuges müssen Sie eine Reihe Steuern und Abgaben entrichten. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Kriterien ab: Leistung des Motors in Steuer-PS und Kilowatt (kW), verwendeter Kraftstoff (Benzin, Diesel, Autogas) usw.

MEHRWERTSTEUER
Wenn Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen bei einem professionellen Händler kaufen, bezahlen Sie 21 % Mehrwertsteuer auf den Preis des betreffenden Fahrzeuges.

Die Mehrwertsteuer entfällt, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen. Wenn Sie ein Radio oder einen CD-Spieler ins Fahrzeug einbauen, ist die Mehrwertsteuer auf den Preis dieser Geräte ebenfalls geschuldet.

FAHRZEUGNUTZUNGSSTEUER
Innerhalb eines Monats nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs in Belgien müssen Sie die Inbetriebsetzungssteuer bezahlen (einmalige Zahlung). Darüber hinaus müssen Sie jedes Jahr eine Verkehrssteuer entrichten. Der Betrag dieser Steuern hängt vom Alter des Fahrzeuges zum Zeitpunkt seiner Anmeldung sowie von den so genannten „Steuer-PS“, die in PS oder Kilowatt (kW) ausgedrückt werden, ab.

Wenn Ihr Fahrzeug mit einer Autogasanlage ausgerüstet ist, müssen Sie auch jährlich eine  ergänzende Verkehrssteuer bezahlen. 

ÖKOBONUS UND ÖKOMALUS IN DER WALLONISCHEN REGION
Um den Kauf sauberer Fahrzeuge zu fördern, hat die Wallonische Region ein Steuersystem mit Ökobonus und Ökomalus eingeführt. Ein Ökobonus wird Käufern gewährt, die ein Fahrzeug mit geringem Schadstoffausstoß kaufen. Die Wallonische Region gewährt ihn automatisch aufgrund von Informationen, die nach der Zulassung von der Direktion für Fahrzeugzulassungen übermittelt werden. Ein Ökomalus ist eine zusätzliche Steuer, die Käufer von Fahrzeugen mit besonders hohem Schadstoffausstoß bezahlen müssen. Er wird zum Betrag der Inbetriebsetzungssteuer hinzugerechnet.

MENSCHEN MIT BEHINDERUNG
Bestimmte Gruppen von Invaliden oder Behinderten müssen weder Mehrwertsteuer noch Inbetriebsetzungssteuer noch Verkehrssteuer bezahlen.  

MOPEDS UND MOTORRÄDER

  • Motorräder, d. h. Fahrzeuge, deren Motor einen Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h hat, müssen zugelassen werden. Daraufhin wird die Inbetriebnahmesteuer fällig. Wenn der Hubraum größer als 250 cm3 ist, wird außerdem die jährliche Verkehrssteuer fällig.
  • Kleinkrafträder, d. h. Fahrzeuge, deren Motor einen Hubraum von weniger 50 cm3 und/oder eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 45 km/h hat, müssen nicht zugelassen werden. Sie sind demzufolge auch keinerlei Steuer unterworfen. 

Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57

  • „Guide fiscal de votre voiture“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, 69 S.
  • „Avantages fiscaux pour la voiture de personnes handicapées“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2010, 34 S.
  • „Tarifs de la taxe de circulation 2011 - 2012“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, 8 S.
    Veröffentlichungen gratis bestellen oder herunterladen:
    Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
    Führungsdienst strategische Koordination und Kommunikation
    Boulevard du Roi Albert II 33 Postfach 70
    1030 Brüssel
    www.minfin.fgov.be
  • „Bonus - Malus éco-fiscal“, Öffentlicher Dienst der Wallonie, 2010, 19 S.
    Die kostenlose Broschüre kann bestellt oder heruntergeladen werden:
    Zelle „Steuerwesen“ der Wallonischen Region
    Avenue Gouverneur Bovesse 103-106
    5100 Jambes
    fiscalite.wallonie.be