Was ist Leih- oder Zeitarbeit? Was sind meine Rechte und Pflichten als Leiharbeitskraft?
Leiharbeit ist eine gesetzlich zulässige Form der vorübergehenden Beschäftigung. Leiharbeitsplätze werden von zugelassenen Leiharbeitsfirmen angeboten.
Bei Leiharbeit gibt es immer drei Parteien: Die Leiharbeitsfirma beschäftigt Sie als Leiharbeitnehmer in ihren Diensten und stellt Sie einem Unternehmen zur Verfügung, dem Entleiher oder Kundenunternehmen. Die Leiharbeitsfirma ist Ihr einziger Arbeitgeber. Ein Teil der Arbeitgeberbefugnisse wird jedoch auf den Entleiher übertragen.
Sie arbeiten also beim Entleiher auf Rechnung der Leiharbeitsfirma, die Ihr Arbeitgeber ist.
Anderen Arbeitgebern als Leiharbeitsfirmen ist es im Prinzip untersagt, Personal zu verleihen und einen Teil der Arbeitgeberbefugnisse auf Dritte zu übertragen (Vermittler illegaler Arbeitskräfte).
Leiharbeit kann nur als Ersatz für eine feste Arbeitskraft, als Antwort auf eine vorübergehende Arbeitsüberlastung oder zur Erledigung einer außergewöhnlichen Arbeit ausgeübt werden.
RECHTE UND PFLICHTEN
Leiharbeitskräfte sind anderen Arbeitskräften mit allen Rechten und Pflichten der Arbeitsordnung gleichgestellt. Sie haben daher Recht auf dieselbe Entlohnung, dieselbe Arbeitszeit, die im Unternehmen üblichen freien Tage usw.
Was die Sozialversicherung betrifft, gelten Sie als gewöhnlicher Arbeitnehmer. Sie sind in allen Arten der Sozialversicherung versicherungspflichtig, d. h. Pension, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit, Kinderzulagen, Arbeitsunfall, Jahresurlaub und Berufskrankheiten.
Sie sind also abgesichert und zahlen deshalb die normalen Grundprozentsätze der Sozialversicherung.
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT
Sie haben auch Anrecht auf denselben Schutz Ihrer persönlichen Sicherheit und Ihrer Gesundheit wie die anderen Arbeitnehmer. Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, muss darauf achten, Ihnen die nötigen Informationen, Ausbildungen und Anweisungen zukommen zu lassen, die nötig sind, um die besonderen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken dieses Unternehmens und des Arbeitsplatzes zu vermeiden. Das Leiharbeitsunternehmen muss Sie über die Risiken der Arbeit ebenso informieren, wie über eine mögliche Aussetzung an gefährliche Stoffe und Zubereitungen, eine eventuelle Gesundheitsüberprüfung im Zusammenhang mit diesen Risiken, die zu verwendende persönliche Schutzausrüstung und das Tragen von Arbeitskleidung, die beide vom Entleiher gestellt werden. Der Entleiher muss der Leiharbeitsfirma diese Informationen anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung liefern.
Für Informationen über Ihre Entlohnung, Ihren Vertrag und die Arbeitszeit
Wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle der Sozialgesetze (siehe Nützliche Adressen).
Für Informationen über Sicherheit und Gesundheit
Wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit (siehe Nützliche Adressen).
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