Habe ich eine medizinische Akte? Wer bewahrt sie auf? Kann ich sie einsehen? Kann sie an andere weitergeleitet werden?
Normalerweise führt jeder Kontakt mit einem Arzt zur Eröffnung einer medizinischen Akte. Wenn Sie einen Facharzt besuchen, wird eine Teilakte erstellt (Beispiel: Gynäkologieakte).
Der praktische Arzt oder der konsultierte Arzt ist im Besitz der medizinischen Akte und ist auch für deren Aufbewahrung verantwortlich.
ALLGEMEINE MEDIZINISCHE AKTE
Sie können bei jedem zugelassenen praktischen Arzt um Eröffnung einer Allgemeinen Medizinischen Akte (AMA) bitten, ganz gleich wie alt Sie sind. Das Anlegen und die Verwaltungskosten einer Allgemeinen Medizinischen Akte belaufen sich auf 28,57 Euro pro Jahr zum 1. Januar 2012. Diese Kosten werden von Ihrer Krankenkasse vollständig erstattet.
VORTEILE DER ALLGEMEINEN MEDIZINISCHEN AKTE
- Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Ermäßigung von 30% auf den von Ihnen zu tragenden Anteil (= Selbstbeteiligung) Ihrer Konsultationen beim praktischen Arzt erhalten.
- Alle Ihre Gesundheit betreffenden Informationen werden bei Ihrem praktischen Arzt zusammengefasst. Diese Zentralisierung der Daten gestattet eine bessere Begleitung des Patienten unter Vermeidung unnötiger Untersuchungen.
GÜLTIGKEIT UND VERLÄNGERUNG DER ALLGEMEINEN MEDIZINISCHEN AKTE
Die AMA ist gültig bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach ihrer Eröffnung. Eine am 9. Januar 2012 eröffnete AMA bleibt also bis zum 31. Dezember 2014 gültig. Ihr Arzt und Ihre Krankenkasse kümmern sich danach um eine eventuelle Verlängerung Ihrer AMA. Für diese Verlängerung bezahlen Sie 28,57 Euro an Ihren praktischen Arzt. Dieser Betrag wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse vollständig erstattet.
EINSICHT UND WEITERGABE
Sie sind berechtigt, Ihre medizinische Akte direkt einzusehen und eine Kopie zum Selbstkostenpreis zu erhalten. Sie haben jedoch weder zu den persönlichen Notizen des Arztes, noch zu Dritte betreffenden Daten Zugang.
Sollten Sie dies wünschen, können Sie schriftlich eine Vertrauensperson bezeichnen, die gemeinsam mit Ihnen – oder an Ihrer Stelle – Ihre medizinische Akte konsultieren kann.
Wenn Sie den Arzt wechseln, können Sie um die Übermittlung Ihrer medizinischen Akte bitten. Die Ärzte übermitteln sich untereinander Teile der medizinischen Akte oder die gesamte Akte, um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder Ihren behandelnden Arzt.
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