Nicht bezahlte Unterhaltsleistungen

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Ich müsste Unterhalt bekommen, aber der Schuldner zahlt nicht. Was tun?


Manche Familien geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil derjenige, der Alimente (= Unterhalt) zahlen muss (= der Unterhaltspflichtige), es nicht tut.  Unter bestimmten Voraussetzungen kann derjenige, der Recht auf diesen Unterhalt hat (= der Unterhaltsberechtigte) sich an den Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) wenden.

Die Aufträge des DUFO sind:

  • Einziehung oder Beitreibung des ausstehenden Unterhalts sowie künftiger monatlicher Unterhaltszahlungen 
  • Auszahlung von Unterhaltsvorschüssen zugunsten der Kinder

Der DUFO kann sich um die Beitreibung von Unterhalt und ausstehendem Unterhalt kümmern, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Unterhaltsberechtigte hat seinen Wohnsitz in Belgien.
  • Der Unterhalt wurde dem Unterhaltsberechtigten im Laufe der 12 Monate vor dem Antrag zweimal nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt.
  • Der Unterhalt wurde in einem Gerichtsbeschluss oder in einer notariellen Urkunde festgelegt.

Um Recht auf die Zahlung von Vorschüssen durch den DUFO zu haben, muss der Unterhaltsberechtigte neben den drei oben erwähnten Bedingungen auch eine Voraussetzung bezüglich seines Einkommens erfüllen:

Die Einkommenshöchstgrenze wurde für das Jahr 2012 auf einen Nettobetrag von 1.344 Euro pro Monat festgesetzt. Er wird für jedes Kind zu Lasten um 64 Euro netto erhöht.  Der gewährte Vorschuss entspricht dem im Gerichtsbeschluss oder der notariellen Urkunde festgelegten Unterhalt mit einem monatlichen Höchstbetrag von 175 Euro pro Kind.
Der DUFO unternimmt alle nötigen Schritte, um die geschuldeten Beträge beizutreiben. Der Unterhaltsberechtigte ist also nicht verpflichtet, selbst ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Auch die Kosten dafür muss er nicht tragen.

Die Vermittlung des DUFO ist allerdings nicht kostenlos:

  • Dem Unterhaltsberechtigten werden 5% der vom DUFO beigetriebenen Beträge, abgezogen, die ihm nachträglich ausgezahlt werden. 
  • Der Unterhaltspflichtige zahlt einen Betrag, der 10% des Unterhaltsbetrags, den er zu zahlen hat, einschließlich Rückständen entspricht.

Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Generalverwaltung Vermögensdokumentation
Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO)
Hochstraße 104
4700 Eupen

Klosterstraße 32
4780 St. Vith

Marie-Josée Ducomble & Marina Schaus
Tel. 087 59 36 53 - 087 59 36 54
secal.eupen@minfin.fed.be