Ich kaufe online. Zu welchen Auskünften ist der Verkäufer mir gegenüber verpflichtet?
Wenn Sie im Internet online einkaufen, bestimmt der Gesetzgeber, dass Sie über bestimmte Informationen verfügen müssen, und gewährt Ihnen Rechte, damit Sie problemlos kaufen können.
Ihre Rechte sowie die Informationspflicht des Leistungsbringers beziehen sich auf die verschiedenen Phasen des Vertragsprozesses: vor dem Kauf, beim Bestellvorgang und nach dem Kauf.
Hauptziel dieser verschiedenen Anforderungen ist, für Transparenz zu sorgen und „Entgleisungen“ zu vermeiden.
INFORMATIONEN ZU IDENTITÄT UND AKTIVITÄT DES LEISTUNGSERBRINGERS
Der Leistungserbringer ist gesetzlich verpflichtet, auf seiner Webseite bestimmte Auskünfte zu geben:
- Seinen Namen oder seinen Firmennamen, seine Adresse und gegebenenfalls seine Unternehmensnummer;
- Seine Firmenangaben und seine E-Mailadresse;
- Die Angaben der zuständigen Behörde, falls der Beruf des Leistungserbringers einer Genehmigung bedarf;
- Die Verhaltenskodexe, zu deren Einhaltung er eventuell verpflichtet ist, und die Informationen, die gestatten, diese Kodexe online einzusehen;
- Ein Leistungserbringer mit reglementiertem Beruf (z. B. einem freien Beruf) nennt den Berufsverband, dem er angehört, die Berufsbezeichnung und den Staat, der sie ihm zuerkannt hat, die für ihn geltenden Berufsregeln und wie man sie konsultieren kann.
Diese Angaben müssen unabhängig von der Art der Webseite zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zu diesen Informationen muss einfach, direkt und dauerhaft sein (Beispiel: ein Hyperlink unten auf jeder Seite).
INFORMATIONEN ZU PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN
Von einer Webseite zur anderen unterscheidet sich die Präsentation der Produkte je nach Art des angebotenen Produkts oder der angebotenen Dienstleistung. Ein Produktfoto ist nicht ausreichend. Außerdem sind eine schriftliche Beschreibung des Produkts und seine technischen Daten nötig. In seinem Produktangebot muss der Leistungserbringer dem Verbraucher gegenüber Angaben zu Produkten und Dienstleistungen machen:
- Wesentliche Merkmale des Produkts oder der Dienstleistung
- Menge
- Preis des Produkts oder der Dienstleistung, Steuern und Versandkosten inbegriffen
- Sind die Versandkosten nicht im Preis inbegriffen, müssen sie deutlich angegeben werden (Beispiel: wenn verschiedene Lieferwege möglich sind).
- Zahlungs-, Liefer- oder Vertragserfüllungsbedingungen
- (Nicht-)Vorhandensein eines Rücktrittsrechts
- Bedingungen für Rücknahme oder Rückgabe des Produkts und die eventuell entstehenden Kosten
- Kosten der Webseitennutzung, falls der Besuch mehr als den Preis der Grundverbindung kostet (Beispiel: Webseite, auf die nur gegen Zahlung zugegriffen werden kann)
- Gültigkeit von Angebot oder Preis
- Mindestdauer des Vertrags bei dauerhafter oder regelmäßiger Lieferung eines Produkts oder einer Dienstleistung (Beispiel: Zeitungsabonnement)
Diese Informationen müssen Ihnen auf klare, verständliche und eindeutige Weise gegeben werden.
INFORMATIONEN ZUM KAUFVORGANG
Damit Sie sich auf der Webseite zurechtfinden und mit dem Vorgang des Vertragsabschlusses zurechtkommen, muss der Leistungserbringer folgende Informationen liefern:
- Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann;
- Die verschiedenen technischen Schritte, die für einen Vertragsabschluss erforderlich sind;
- Art und Weise, wie Sie Ihre Fehler korrigieren können, bevor eine Bestellung abgeschickt wird;
- Eventuelle Speicherung des geschlossenen Vertrags und die Zugangsbedingungen zu diesem Archiv nach Abgabe der Bestellung.
Diese Informationen müssen Ihnen auf klare, verständliche und eindeutige Weise gegeben werden. Vertragsklauseln und allgemeine Geschäftsbedingungen müssen dem Verbraucher auf eine Weise mitgeteilt werden, die es ihm gestattet, sie aufzubewahren und zu reproduzieren.
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Für Informationen über Online-Käufe
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Kontaktstelle: 0800 120 33 (Anruf gebührenfrei)
info.eco@economie.fgov.be
economie.fgov.be
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