Organspenden

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Kann man mir nach meinem Ableben bestimmte Organe oder Gewebe entnehmen?
Wie kann ich meine Wünsche im Hinblick auf eine Organspende äußern?


Von jeder seit mindestens sechs Monaten ins Bevölkerungsregister oder ins Fremdenregister eingetragenen Person wird angenommen, dass sie einer Organ- oder Gewebeentnahme nach ihrem Ableben zustimmt, sofern sie nicht zu Lebzeiten ihren Widerspruch (mündlich, schriftlich, Registrierung bei der Gemeinde) eingelegt hat.

Vor der Entnahme muss sich der Arzt versichern, dass der Spender zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat. Der Arzt muss daher die Angehörigen über die geplante Entnahme in Kenntnis setzen, damit diese ihm mitteilen können, ob der Verstorbene eventuell zu Lebzeiten einer Entnahme widersprochen hat.

Wenn Sie wünschen oder nicht wünschen, dass nach Ihrem Tod Organe oder Gewebe aus Ihrem Körper entnommen werden, können Sie das mitteilen, indem Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts eine Willenserklärung hinsichtlich der Entnahme und der Transplantation von Organen und Geweben nach dem Ableben ausfüllen und registrieren lassen. Das Formular ist bei Ihrer Gemeinde und unter www.beldonor.be erhältlich. Diese Erklärung gestattet, die Angehörigen einer verstorbenen Person zu entlasten, die sich nicht mehr fragen müssen, was der Wille der Person in dieser Hinsicht war.

Kurz zusammengefasst:

  • Hat der Bürger die Entnahme ausdrücklich abgelehnt, so hat diese Stellungnahme stets Vorrang und der Arzt darf keine Entnahme durchführen. 
  • Hat sich der Bürger offiziell zum Spender erklärt, so hat diese Stellungnahme Vorrang. Der Arzt kann eine Entnahme durchführen. 
     

Hat sich der Bürger nicht zu Lebzeiten geäußert, muss der Arzt mit den Angehörigen sprechen. Bei Fehlen einer Familie und wenn keine offizielle Erklärung abgegeben wurde, ist die Entnahme gesetzlich zugelassen. 

Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Generaldirektion Organisation der Versorgungseinrichtungen

Place Victor Horta 40 Postfach 10 - Lokal 01E381
1060 Brüssel
Kontaktstelle: 02 524 97 97
beldonor@health.fgov.be
www.beldonor.be
www.gesundheit.belgien.be

  • Eines Tages kann hier ein Teil fehlen...“, 2005, Faltblatt, „Le don d’organes“, Broschüre für Zehn- bis Zwölfjährige, 2008, 20 S., Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.
    Sie können die Kostenlose Veröffentlichungen herunterladen von www.beldonor.be.