Patient und Vermittlung

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Ich bin mit der Pflege, die ich erhalten habe, nicht zufrieden. Es gelingt mir nicht, mit der behandelnden Person darüber zu reden. An wen kann ich mich wenden?


Sie können sich in folgenden Fällen an einen Vermittlungsdienst wenden und sich gegebenenfalls bei der Einreichung Ihrer Beschwerde von einer Vertrauensperson begleiten lassen: Das medizinische Personal hat Ihr Recht auf hochwertige Pflege, Ihre Würde oder Ihre Privatsphäre nicht geachtet, Sie werden nicht hinreichend über Ihren Gesundheitszustand oder den vorgeschlagenen medizinischen Eingriffs informiert (oder sind nicht hinreichend informiert worden), es gelingt Ihnen nicht, Ihre medizinische Akte einzusehen oder von dieser eine Kopie zu erhalten, Ihr Recht auf freie Wahl des Therapeuten wurde nicht respektiert usw.

Aufgabe der Vermittlungsdienste „Patientenrechte“ ist es, dem Patienten zu helfen, mit dem Mitglied des Pflegepersonals, gegen das eine Beschwerde eingereicht wurde, Kontakt und Dialog wiederherzustellen. Der Vermittler versucht den Akteuren zu helfen, eine Lösung für das vom Patienten dargelegte Problem zu finden und zu schlichten. Der Vermittler informiert den Patienten zudem über die anderen Möglichkeiten, die eingereichte Beschwerde zu behandeln (insbesondere: die Ärztekammer, die medizinischen Kommissionen der Provinzen, die Krankenkassen, die Gerichte usw.). Der Vermittler muss jedes Jahr einen offiziellen Bericht verfassen, in dem die Anzahl und die Art der von ihm behandelten Beschwerden sowie die Empfehlungen aufgeführt werden, die vermeiden helfen, dass gewisse Unzufriedenheiten erneut auftreten.

VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINER BESCHWERDE
Die Beschwerde kann entweder schriftlich oder mündlich bei einem Vermittlungsdienst eingereicht bzw. vorgetragen werden. Je nach Situation der von Ihrer Beschwerde betroffenen Person, können Sie sich an verschiedene Vermittlungsdienste wenden:

  • Ihre Beschwerde betrifft eine Fachkraft, die in einem Krankenhaus arbeitet. In diesem Fall setzen Sie sich mit dem Vermittlungsdienst dieses Krankenhauses in Verbindung. Betrifft Ihre Beschwerde eine Fachkraft, die in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung arbeitet, ist es möglich, dass die Institution Sie an den Vermittler der Konzertierungsplattform für geistige Gesundheit der Region verweist. 
  • Ihre Beschwerde betrifft eine Fachkraft, die nicht in einem Krankenhaus arbeitet (Beispiel: praktischer Arzt, in einer Privatpraxis tätiger Facharzt, selbständige Krankenschwester, Zahnarzt usw.). In diesem Fall wenden Sie sich an den föderalen Vermittlungsdienst „Patientenrechte“. 

Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Föderaler Vermittlungsdienst „Patientenrechte“
Place Victor Horta 40 Postfach 10
1060 Brüssel
www.gesundheit.belgien.be

Marie-Noëlle Verhaegen (französischsprachige Vermittlerin)
Tel. 02 524 85 21
marienoelle.verhaegen@gesundheit.belgien.be
Sylvie Gryson (niederländischsprachige Vermittlerin, versteht auch Deutsch)
Tel. 02 524 85 20
sylvie.gryson@gesundheit.belgien.be
www.patientrights.be

  • “Gesetz Rechte des Patienten - Eine Einladung zum Dialog”, Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, 2007, 12 S.
    Die kostenlose Broschüre kann bestellt oder heruntergeladen werden:
    Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
    Organisation der Versorgungseinrichtungen
    Dienst Legal Management
    Place Victor Horta 40 Postfach 10
    1060 Brüssel
    brochurespatient@health.fgov.be
    www.patientrights.be