Kann ich meine Pension durch berufliche Aktivität, Arbeitslosen- oder Krankengeld oder eine Invaliditätsentschädigung aufstocken?
Als Pensionsempfänger haben Sie die Möglichkeit, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, wobei jedoch zwei Bedingungen zu erfüllen sind:
- Sie müssen die Ausübung dieser Tätigkeit vorab oder innerhalb von 30 Tagen anmelden, es sei denn, Sie sind älter als 65 Jahre und erhalten die Pension bereits;
- die Einkünfte, die Sie aufgrund dieser Tätigkeit beziehen, dürfen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.
Ihr Ehepartner muss diese beiden Bedingungen ebenfalls erfüllen, wenn Sie Anspruch auf eine vom Landespensionsamt (LPA) gezahlte Haushaltspension haben.
ANMELDUNG VON AKTIVITÄTEN
Als Berufstätiger müssen Sie Ihren Pensionsträger und Ihren Arbeitgeber informieren. Die Meldung an Ihren Pensionsträger erfolgt mithilfe des Formulars 74, das Sie ihm per Einschreiben schicken. Die Meldung an Ihren Arbeitgeber erfolgt mit dem Formular 74 B/C. Sie füllen den Teil B aus und schicken das Formular per Einschreiben an Ihren Arbeitgeber. Der füllt Teil C aus und schickt das Formular per Einschreiben an Ihren Pensionsträger. Die Formulare sind erhältlich beim LPA, bei der Gemeinde und können aus dem Internet heruntergeladen werden. Die obligatorischen Schritte müssen fristgerecht erledigt werden. Diese Schritte sind nicht erforderlich, wenn Sie das 65 Lebensjahr vollendet haben, und wenn Ihre Pension tatsächlich ausgezahlt wird.
SANKTIONEN BEI NICHTMELDUNG EINER BERUFSTÄTIGKEIT
Bei Nichtmeldung der Berufstätigkeit sind Sanktionen vorgesehen.
Wenn der Bezieher einer Pension eine eventuelle berufliche Tätigkeit nicht der zuständigen Pensionszahlstelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist meldet, wird ihm einen Monat lang die Pension gestrichen. Die gleiche Sanktion tritt ein, wenn er einer bezahlten Tätigkeit nachgeht und seinen Arbeitgeber nicht rechtzeitig über seinen Rentnerstatus informiert. Im Wiederholungsfall wird die Strafe verschärft: Die Zahlung der Pension wird drei Monate lang ausgesetzt.
Eine Sanktion ist ebenfalls vorgesehen, falls der Ehepartner einer Person, die eine Haushaltspension vom Landespensionsamt bezieht, einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, ohne sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der Pensionszahlstelle gemeldet zu haben. Die Haushaltspension wird in diesem Fall für einen Monat auf den Alleinstehendensatz reduziert. Im Wiederholungsfall wird dieser Tarif drei Monate lang angewendet.
Der Arbeitgeber, der es versäumt, die Pensionszahlstelle über die Beschäftigung eines Rentners zu informieren, muss seinerseits eine Entschädigung zahlen. Diese entspricht drei garantierten durchschnittlichen Mindestmonatsgehältern, die in dem Sektor, in dem der Arbeitgeber aktiv ist, üblich sind.
EINKOMMENSOBERGRENZE
Die Arbeitsentgelte, die ein Rentner beziehen darf, dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Wenn Sie die zulässige Obergrenze um weniger als 15% überschreiten, wird Ihre Pension in Höhe des Überschreitungsprozentsatzes reduziert. Im Falle einer Überschreitung um 15% oder mehr, wird Ihre Pension ausgesetzt.
Wenn Sie eine Pension zum Haushaltssatz erhalten und die beruflichen Einkünfte Ihres Partners die zulässige Obergrenze übersteigen (auch um weniger als 15%), wird Ihre Pension auf die eines Alleinstehenden beschränkt. Die Pensionszahlstelle verlangt von Ihnen die Rückzahlung der im Laufe des vorherigen Jahres zu viel gezahlten Beträge.
Die zulässigen Einkommensgrenzen werden abhängig von der Art der ausgeübten beruflichen Tätigkeit (selbstständige Tätigkeit, Tätigkeit als Angestellter oder als Beamter), des Alters der Person, die der Tätigkeit nachgeht, der Art der Pension und der Frage, ob Kinder zu versorgen sind, festgelegt.
PENSION UND SOZIALLEISTUNGEN
Die allgemeine Regel bestimmt, dass Sie auf keinen Fall Ihre Pension mit Arbeitslosen-, Kranken- oder Invalidengeld gleichzeitig beziehen dürfen.
Die Ruhestandspension kann nicht mit einer Entschädigung für eine (vollständige oder teilweise) Laufbahnunterbrechung, einer Entschädigung für vorzeitiges Ausscheiden für die Hälfte der Arbeitszeit oder einer herkömmlichen Entschädigung für Frühpension kumuliert werden. Um diese Pensionszahlung zu behalten, kann man auf diese Entschädigungen verzichten (Es ist jedoch nicht möglich, auf eine herkömmliche Entschädigung für Frühpension zu verzichten, um vor dem 65. Geburtstag ein Altersruhegeld zu beziehen.). Wenn Sie eine solche Vergütung erhalten, und sei es nur für einen Tag, wird die Zahlung Ihrer Pension einen Monat lang ausgesetzt, solange diese Vergütung gezahlt wird.
Es gibt einige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel:
- Die Aufstockung eines Altersruhegeldes im öffentlichen Sektor durch ein Arbeitslosen-, Kranken- oder Invalidengeld ist zulässig, wenn die Gesetzgebung in Bezug auf Ersatzeinkünfte dies erlaubt.
- Seit dem 1. Januar 2007 (Regelung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte) kann Ihre Hinterbliebenenpension für einen Zeitraums von zwölf Monaten mit Entschädigungen für eine vollständige unfreiwillige Arbeitslosigkeit, für Krankheit oder Invalidität kumuliert werden, die im Rahmen der Anwendung eines belgischen oder ausländischen Rechts gewährt werden, oder mit Zusatzentschädigungen im Rahmen der herkömmlichen Frühpension. Für die Personen, die vor dem 1. Januar 2007 Sozialleistungsempfänger waren, ist der gleichzeitige Bezug nicht erlaubt, außer wenn Sie nach diesem Datum wieder eine berufliche Aktivität aufgenommen haben.
Sobald Sie eine Ruhestandspension bekommen, erlischt die Erlaubnis, Ihre Pension gleichzeitig mit den vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen.
Es wird ein Unterschied gemacht, je nachdem, ob die Sozialleistungen für vollständige oder nur unvollständige Monate gezahlt werden:
- Gleichzeitiger Bezug von Sozialleistungen für vollständige Monate.
Sie können diese Sozialleistungen für zwölf Monate, die aufeinander folgen können, aber nicht müssen, gleichzeitig mit Ihrer Hinterbliebenenpension beziehen. Der Betrag der Hinterbliebenenpension beschränkt sich auf den Grundbetrag der Einkommensgarantie für betagte Personen (635,53 Euro brutto pro Monat am 1. Januar 2011) während der Monate, in denen Sie Sozialleistungen bezogen haben. Nach Ablauf dieser zwölf – je nachdem aufeinander folgenden Monate - wird Ihre Hinterbliebenenpension während der Monate, in denen Sie diese Sozialleistungen jeden Werktag genießen, ausgesetzt, außer wenn Sie auf diese Leistungen verzichten. - Gleichzeitiger Bezug von Sozialleistungen für unvollständige Monate.
Sie können für zwölf Monate, die aufeinander folgen können, aber nicht müssen, Sozialleistungen für unvollständige Monate gleichzeitig mit Ihrer Hinterbliebenenpension beziehen. In diesem Fall wird Ihre Hinterbliebenenpension ebenfalls auf den Grundbetrag des garantierten Einkommens für Betagte begrenzt (am 1. September 2011 brutto 635,53 Euro). Die Beträge der erhaltenen Sozialleistungen werden als ein Berufseinkommen betrachtet, das das Landesamt für Pensionen (LPA), das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISVS) oder der Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes (PdöD) berücksichtigt, um festzustellen, ob Sie die Beträge für die zulässige Berufsaktivität einhalten.
Bei Beamten besteht dieselbe Ausnahme für Personen, die eine Hinterbliebenenpension beziehen, ergänzt um Kranken- oder Arbeitslosengeld, das unter Anwendung belgischen oder ausländischen Rechts zuerkannt wurde und auch um eine Invaliditätsentschädigung, die unter Anwendung belgischen Rechts zuerkannt wurde.
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