Mit welchem Alter kann ich meine Alterspension beziehen? Und meine vorgezogene Alterspension?
Das gesetzliche Pensionsalter ist für die drei nachfolgenden Systeme (Angestellte, Selbständige oder Beamte) auf 65 Jahre festgesetzt. Bei manchen Beamten kann die Altersgrenze jedoch anders liegen, z. B. höher bei Magistraten oder niedriger bei bestimmten Soldaten oder bestimmten Mitarbeitern der integrierten Polizei.
Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Belgien wohnhaft sind, wird die Zuerkennung Ihrer Alterspension automatisch geprüft. Sie werden verständigt, sobald die Überprüfung beginnt. Wenn nicht, müssen Sie maximal ein Jahr vor Beginn der Pension Ihren Antrag bei Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Pensionsträger stellen (Arbeitnehmer beim LPA, Selbstständige beim LISVS).
Als statutarischer Beamter sind Sie verpflichtet, selbst einen Antrag für die Ruhestandspension zu stellen. Setzen Sie sich mit der Personalabteilung Ihrer Verwaltung in Verbindung. Sie müssen das rechtzeitig tun, im Prinzip ein Jahr vor dem gewünschten Termin.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die je nach Ihrem Alter und der Länge Ihrer Berufslaufbahn unterschiedlich sind, haben Sie Anspruch auf vorgezogene Alterspension.
VORGEZOGENE ALTERSPENSION BIS ZUM 31. DEZEMBER 2012
Als allgemeine Regel gilt, dass Sie bis zum 31. Dezember 2012 Ihre vorgezogene Alterspension beziehen können, wenn Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und eine gewisse Anzahl an Berufsjahren vorweisen können:
- Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie mindestens 35 Berufsjahre vollendet haben und in der Lage sein, sie nachzuweisen.
- Wenn Sie Arbeitnehmer sind, müssen Sie mindestens 35 Berufsjahre vollendet haben. Jedes Jahr muss dabei mindestens ein Drittel einer Vollzeitbeschäftigung umfassen.
- Als statutarischer Beamter müssen Sie mindestens fünf Dienstjahre und eine bestimmte Anzahl Dienstjahre (oder zulässige Zeiträume) nach dem 31. Dezember 1976 nachweisen können.
VORLÄUFIGE PENSION AB DEM 1. JANUAR 2013
Ab dem 1. Januar 2013 gilt als allgemeine Regel:
- Das Mindestalter, um in vorgezogene Pension gehen zu können, steigt im privaten Sektor (Arbeitnehmer und Selbstständige) sowie im allgemeinen System des öffentlichen Dienstes um sechs Monate und erreicht im Jahr 2016 62 Jahre.
- Die Voraussetzung der Mindestlänge der Berufslaufbahn wird im privaten Sektor und im allgemeinen System des öffentlichen Dienstes schrittweise auf 40 Jahre ausgedehnt.
Wenn Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für Alter und Länge der Berufslaufbahn erfüllen, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf vorgezogene Pension, und zwar unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Pension gehen.
Zusammenfassung:
|
Jahr |
Mindestalter |
Länge der Berufslaufbahn |
Ausnahmen bei besonders |
|
2013 |
60 Jahre und 6 Monate |
38 Jahre |
60 Jahre, wenn Sie 40 Berufsjahre haben |
|
2014 |
61 Jahre |
39 Jahre |
60 Jahre, wenn Sie 40 Berufsjahre haben |
|
2015 |
61 Jahre und 6 Monate |
40 Jahre |
60 Jahre, wenn Sie 41 Berufsjahre haben |
|
2016 |
62 Jahre |
40 Jahre |
60 Jahre, wenn Sie 42 Berufsjahre haben 61 Jahre, wenn Sie 41 Berufsjahre haben |
Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (Fahrpersonal der SNCB, Militärpersonen, Polizisten) genießen auch in Zukunft ein bevorzugtes Pensionseintrittsalter.
![]()











