Pensionszahlung

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Wie und von welcher Einrichtung wird meine Pension gezahlt? Muss ich den Pensionsträger informieren, wenn ich umziehe?


Die Auszahlung Ihrer Pension erfolgt im Allgemeinen über:

  • das Landespensionsamt (LPA), wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger gearbeitet haben;
  • die Zentrale Dienststelle für feste Ausgaben – Pensionen  (ZDFA-Pensionen) des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen, wenn Sie als Beamter gearbeitet haben.

Pensionen für Personen, die außerhalb der Europäischen Union, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz gearbeitet haben und die Beiträge an das Amt für Überseeische Soziale Sicherheit (AÜSS) geleistet haben, werden von dieser Einrichtung bezahlt.  

ZAHLUNGSWEISE
Die Pensionszahlung erfolgt bevorzugt durch Banküberweisung auf ein persönliches Sichtkonto. Die Verwaltung empfiehlt diese Zahlungsweise, die die sicherste ist. Für eine Pension des LPA wenden Sie sich mit einem einfachen unterzeichneten Brief und unter Erwähnung der Kontonummer an diese Einrichtung, um die Überweisung Ihrer Pension auf ein bestimmtes Konto zu beantragen, oder füllen Sie das dazu vorgesehene Formular aus. Achtung: Die Modalitäten sind unterschiedlich bei einer Pension zum Haushaltssatz (Sichtkonto auf den Namen der beiden Ehegatten) und bei einer individuellen Pension (Sichtkonto auf den Namen des Begünstigten).

Für eine Pension des ZDFA-Pensionen wenden Sie sich an Ihr Finanzinstitut, bei dem Sie die erforderlichen Formalitäten erledigen (Antrag auf Zahlung per Überweisung auf dem Verpflichtungsformular mit dem Briefkopf des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen). Für Pensionen des AÜSS müssen Sie ein Formular ausfüllen, das Sie auf der Webseite dieses Amtes finden, und das Sie bei Ihrem Finanzinstitut abgeben.

Wenn eine Zahlung per Banküberweisung nicht möglich ist:

  • Bei einer vom LPA ausgezahlten Pension können Sie sich auch für eine Postzahlungsanweisung an Ihre Wohnung entscheiden. Der Briefträger zahlt sie zu eigenen Händen aus. Wenn es sich um eine Pension zum Haushaltssatz handelt, wird die Zahlungsanweisung auf die Namen der beiden Ehegatten ausgestellt.
  • Bei einer vom ZDFA-Pensionen oder vom AÜSS ausgezahlten Pension können Sie sich auch auf eigene Gefahr mit Zirkularscheck bezahlen lassen, der vom Briefträger in einem Umschlag in Ihren Briefkasten eingeworfen wird. Dieser Zirkularscheck kann gebührenfrei an den Schaltern der Post oder gegen Gebühren bei anderen Finanzinstituten eingelöst werden. Er kann auch bei Ihrem Finanzinstitut auf Ihr Postscheck- oder Bankkonto eingezahlt werden, aber in diesem Fall sollten Sie lieber eine Überweisung auf Ihr Konto beantragen.

ADRESSENÄNDERUNG
Adressenänderungen in Belgien werden dem LPA automatisch von den Gemeindeverwaltungen gemeldet. Das LPA tut alles Nötige, um die Zahlung an die neue Adresse sicherzustellen. Dagegen muss ein pensionierter Beamter seine Adressenänderung selbst an die ZDFA-Pensionen melden. Das ist unerlässlich, insbesondere für die Zusendung von Unterlagen wie den Steuerbescheid. Die Pensionäre des AÜSS müssen dem AÜSS die neue Adresse melden.

Umzüge ins Ausland oder Auslandsaufenthalte einer gewissen Dauer müssen dem zuständigen Pensionsträger vom Pensionär selbst gemeldet werden, um eine längere Unterbrechung der Zahlung zu vermeiden. 

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