Sind meine persönlichen Daten geschützt? Wie kann ich meine Rechte geltend machen?
Es gibt Garantien, damit die Informationen, die Sie betreffen und die in Datenbanken registriert sind, nicht missbraucht werden.
PERSÖNLICHE DATEN
Der Name einer Person, ihr Foto, ihre Telefonnummer (sogar die ihrer Arbeitsstelle), ihre Kontonummer, ihre E-Mailadresse, ihre Fingerabdrücke, usw. sind persönliche Daten.
Die Erhebung Ihrer persönlichen Daten muss unbedingt eine gesetzliche Grundlage haben, zum Beispiel, wenn Sie Ihre Zustimmung gegeben haben, wenn es gesetzlich auferlegt wird, wenn die Daten für die Ausführung eines Vertrags erforderlich sind, wenn Sie infolge eines Verkehrsunfalls bewusstlos sind, usw.
Es dürfen nur auf das Erreichen des angegebenen Zwecks beschränkte und hierfür relevante Daten gesammelt werden; sobald das Ziel erreicht wurde, müssen sie wieder gelöscht werden. Der Zweck der Erfassung muss rechtmäßig sein. Eine Personendatei, die zusammengesetzt wurde, um Ihnen zu Ihrem 60. Geburtstag eine Werbung für eine Bestattungsversicherung zu übermitteln, zum Beispiel, ist inakzeptabel. Die für die Verarbeitung zuständige Person muss ebenfalls darauf achten, dass die Daten absolut richtig sind, dass sie nicht gestohlen oder verloren wurden, usw.
Bei der Datenerhebung muss die für die Verarbeitung zuständige Person:
- Sie über den beabsichtigten Zweck in Kenntnis setzen;
- Ihre Daten mitteilen;
- angeben, wer diese Daten bekommen wird;
- mitteilen, dass Sie das Recht haben, Ihre Daten abzufragen und berichtigen zu lassen;
- angeben, dass Sie sich kostenlos der Nutzung Ihrer Daten für Direct Marketingzwecke widersetzen können.
Die Übermittlung von Daten an Dritte ist in bestimmten Fällen verboten. Ein Arzt hat zum Beispiel nicht das Recht, die Daten seiner Patienten an Privatunternehmen mitzuteilen. Eine Gemeindeverwaltung darf die Adressdateien ihrer Einwohner nicht für kommerzielle Zwecke verkaufen.
Wenn jemand Daten, die Sie betreffen, verarbeitet, haben Sie Rechte, insbesondere:
- ein Informationsrecht. Außer in Ausnahmefällen, muss die für die Verarbeitung zuständige Person Ihnen mitteilen, dass sie Sie betreffende Daten verarbeitet;
- ein Recht Fragen zu stellen, um zu erfahren, welche Daten über Sie erhoben wurden, weshalb und wem sie übergeben werden sollen;
- das Recht des direkten Zugriffs zu Ihren Daten. Auf diese Weise können Sie insbesondere den Ursprung der Daten erfahren sowie Begründungen einer Entscheidung (zum Beispiel: die Ablehnung eines Darlehens). Wenn Daten im Rahmen der Staatssicherheit, der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung, der Vorbeugung und der Bestrafung von Straftaten erhoben werden, kann lediglich ein indirektes Zugriffsrecht ausgeübt werden. Die Kommission für den Schutz des Privatlebens tritt als Vermittler für Ihren Antrag auf;
- das Recht auf Berichtigung. Wenn fehlerhafte, unvollständige, überflüssige oder verbotene Daten über Sie im Umlauf sind, können Sie diese berichtigen, löschen bzw. ihre Nutzung verbieten lassen;
- das Einspruchsrecht, damit Ihre Daten nicht benutzt werden, wenn Sie ernsthafte und berechtigte Gründe haben (außer wenn die Gesetzgebung sie auferlegt oder wenn Sie einen Vertrag mit der anderen Partei haben). Im Falle des Direct Marketings haben Sie das Recht, jederzeit kostenlos Einspruch zu erheben.
Bevor persönliche Daten erhoben werden, muss die Person, die mit ihrer Verarbeitung beauftragt wird, eine Erklärung bei der Kommission für den Schutz des Privatlebens abgeben, außer unter bestimmten Umständen (zum Beispiel, wenn es sich um die private Nutzung, wie zum Beispiel ein Adressbuch für den persönlichen Gebrauch handelt).
BILD UND PRIVATLEBEN
Ihre Familienangehörigen, Ihre Freunde, Unbekannte, die auf Ihren Urlaubsfotos im Hintergrund stehen, Ihre Kollegen, usw. von denen Sie in der Privatsphäre Bilder machen, sind nicht unbedingt alle damit einverstanden, dass ihr Bild im Internet steht!
Privatbilder von identifizierten oder identifizierbaren Personen (Fotos oder Bilder einer Hochzeit, eines Geburtstags, Urlaubsfotos, usw.) die im Internet veröffentlicht werden, werden als Verarbeitung von Daten persönlicher Art betrachtet, für die das Gesetz über den Schutz der Privatsphäre gilt.
In bestimmten Fällen muss eine vorherige Mitteilung der Kommission für den Schutz des Privatlebens gegeben werden und muss das Einverständnis der betreffenden Personen eingeholt werden. Zum Beispiel, bevor Klassenfotos, auf denen man die Kinder einfach wiedererkennt, auf die Internetsite einer Schule gesetzt werden.
Unter bestimmten Umständen geht man davon aus, dass das Einverständnis stillschweigend erteilt wurde. Das gilt insbesondere für die Zuschauer (Konzert, Fußballspiel…) bzw. die Passanten, deren Bild man in der Presse oder im Fernsehen zeigt. Werden diese Bilder zu einem nicht privaten Zweck oder von anderen Personen als den Journalisten verwendet, ist das Einverständnis der betreffenden Personen erforderlich. Das gilt zum Beispiel, wenn Fotos, die bei einer Veranstaltung gemacht werden, anschließend für eine Werbekampagne eingesetzt werden oder auf Ihre persönliche Internetsite gesetzt werden.
ÜBERWACHUNGSKAMERAS
Kameras zur Überwachung haben eine vorbeugende Funktion. Sie ermöglichen es ebenfalls, Delikte oder Belästigungen festzustellen und die Ordnung aufrechtzuerhalten. Verdeckte Überwachungskameras sind verboten. Das bedeutet, dass ihre Anwesenheit mit einem Piktogramm mitgeteilt werden muss.
Aus Respekt vor dem Privatleben ist es verboten, mehr als notwendig zu filmen. So kann ein Händler nicht speziell den öffentlichen Raum vor seinem Schaufenster filmen.
Kameras sind verboten, wenn die Aufnahmen die Intimsphäre einer Person gefährden (Beispiel: Zimmer, Toilette) oder als Ziel haben, Informationen über philosophische, religiöse, politische oder gewerkschaftliche Informationen, bzw. Informationen über die ethnische oder soziale Herkunft, über das Sexleben oder die Gesundheit zu sammeln.
Am Arbeitsplatz sind Kameras nur erlaubt für die Sicherheit und die Gesundheit, den Schutz des Firmeneigentums, die Kontrolle des Produktionsprozesses sowie die Kontrolle der Produktivität des Arbeiters.
Was die Speicherung der Bilder betrifft, gilt eine Dauer von maximal einem Monat, außer wenn die aufgenommenen Bilder einen Verstoß oder einen Schaden beweisen bzw. den Urheber der Tatbestände, einen Störenfried, einen Zeugen oder ein Opfer identifizieren können.
STREITSACHE
Wenn persönliche Daten verarbeitet wurden und Sie der Ansicht sind, dass Ihr Privatleben nicht geachtet wurde, können Sie bei der Kommission für den Schutz des Privatlebens einen Informationsantrag stellen oder eine Klage einreichen. Diese Kommission tritt dann als Schiedsrichter auf. Ihre Intervention ist kostenlos. Sie kann gegebenenfalls die Verstöße beim Prokurator des Königs anzeigen oder das Gericht anrufen.
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Ausschuss für den Schutz des Privatlebens
Rue Haute 139
1000 Brüssel
Tel. 02 213 85 40
commission@privacycommission.be
www.privacycommission.be
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Abteilung Allgemeine Dienste
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Wilfried Heyen: 087 789 621
Pascal Werner: 087 596 356
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