Was kann ich bei Boarding-Verweigerung, bei Annullierung oder einer größeren Verspätung eines Fluges tun?
Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 sieht in gewissen Fällen Entschädigung, Unterstützung und/oder Betreuung von Flugreisenden vor, die Opfer einer Boarding-Verweigerung, größerer Verspätungen oder der Annullierung ihres Fluges sind.
Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union beauftragt eine Institution mit der Durchführung der Verordnung und eine Institution, bei der die Flugreisenden Beschwerden bezüglich einer Verletzung dieser Verordnung einreichen können.
In Belgien ist die Denied Boarding Authority des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen mit diesen Aufgaben betraut.
Am Flughafen selbst, kann der Text über die Rechte von Flugreisenden am Abfertigungsschalter oder am Gate (Flugsteig) eingesehen bzw. mitgenommen werden.
ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE
Entschädigungsansprüche entstehen beispielsweise bei:
- Annullierung eines Fluges mangels Piloten;
- Boarding-Verweigerung wegen Überbuchung.
Der Flugreisende wird nicht entschädigt, wenn er verspätet eintrifft oder nicht über die erforderlichen Dokumente (Pass, Visum...) verfügt.
ERSTATTUNG DER KOSTEN
Die Erstattung des Tickets erfolgt beispielsweise, wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert und der Flugreisende sich gegen den ihm angebotenen Flug entscheidet (weil er z.B. einen wichtigen Termin versäumen würde). Akzeptiert der Passagier die Umbuchung auf einen späteren Flug, werden ihm die Kosten seines ursprünglichen Tickets nicht erstattet.
BETREUUNG
Die Betreuung kann je nach Situation die Versorgung mit Getränken und Mahlzeiten, die Hotelunterbringung usw. umfassen.
PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Das Luftfahrtunternehmen hat besonders auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie auf die Bedürfnisse von Kindern ohne Begleitung zu achten. Im Fall einer Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung von beliebiger Dauer haben diese Personen Anspruch auf Betreuung.
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Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen
National Enforcement Body
Rue du Progrès 80 Postfach 5
1030 Brüssel
Tel. 02 277 44 00
Fax 02 277 40 73
passenger.rights@mobilit.fgov.be
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- europa.eu (Liste der mit der Durchführung der Verordnung Nr. 261/2004 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beauftragten Institutionen)











