Ich möchte mich selbstständig machen und/oder mein eigenes Unternehmen gründen. Welche Bedingungen muss ich erfüllen und welche Schritte muss ich unternehmen?
Ein Selbstständiger ist eine Person, die eine Berufstätigkeit ausübt, ohne durch einen Arbeitsvertrag oder ein Statut einer Behörde gebunden zu sein. Der Begriff „selbstständige Arbeit“ umfasst sehr vielfältige Berufe und Tätigkeiten: den Handel (auch Wandergewerbe), die freien Berufe (Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker, Ärzte usw.), das Handwerk, Landwirtschaft usw.
Man muss 18 Jahre alt sein (eine Ausnahme gibt es für Handwerker: hier beträgt das Mindestalter 16 Jahre, wenn Eltern oder Vormund einwilligen).
ZWINGEND VORGESCHRIEBENE SCHRITTE
Um sich selbstständig zu machen, sind eine Reihe von Schritten zu unternehmen:
- Eröffnen eines Sichtkontos. Dieses der beruflichen Tätigkeit vorbehaltene Konto muss klar vom Privatkonto getrennt sein.
- Aufstellen der Gründungsurkunde, wenn Sie eine Gesellschaft gründen. Insbesondere muss die Gründungsurkunde in der Kanzlei des zuständigen Handelsgericht hinterlegt und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.
- Anmelden bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU). Diese Anmeldung muss an dem Tag erfolgen, an dem Sie diese Aktivität aufnehmen.
- Wenn Sie sich als natürliche Person selbstständig machen, genügt es, wenn Sie sich für die Anmeldung an einen der anerkannten Unternehmensschalter wenden. Begeben Sie sich mit den Dokumenten dorthin, die es Ihnen erlauben, Ihre Tätigkeit auszuüben: Betriebsführungskenntnisse für kaufmännische oder handwerkliche Tätigkeiten, berufliche Befähigungen für bestimmte reglementierte Berufe, Genehmigungen, Zulassungen usw.
- Die Anmeldung für eine Gesellschaft muss bei der Kanzlei des zuständigen Handelsgerichts erfolgen.
Wenn der Schalter feststellt, dass Sie eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben als in der Zentralen Datenbank der Unternehmen angegeben, wird Ihnen für jeden festgestellten Verstoß eine administrative Geldbuße in Höhe von 500 bis 2000 Euro auferlegt. - Anmelden beim Mehrwertsteuerkontrollamt (MwSt.), wenn Sie eine der Mehrwertsteuer unterworfene Tätigkeit ausüben. Ihre Unternehmensnummer wird als Mehrwertsteuernummer aktiviert. Das zuständige Kontrollamt ist dasjenige des Steuerdomizils, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, und dasjenige des Verwaltungshauptsitzes, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Sie können sich zur Durchführung dieses Schrittes auch an einen Unternehmensschalter wenden, der diese Dienstleistung dann in Rechnung stellt.
- Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige Ihrer Wahl oder der Nationalen Sozialversicherungshilfskasse für Selbstständige. Dieser Beitritt muss spätestens am Tag der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Halten Sie sich nicht an diese Verpflichtung, wird Ihnen je Verstoß eine administrative Geldbuße in Höhe von 500 bis 2000 Euro auferlegt.
SOZIALVERSICHERUNGSDECKUNG
Als Selbstständiger müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen. Bis zum Ende des vollständigen dritten Kalenderjahres Ihrer Tätigkeit bezahlen Sie einen vorläufigen Beitrag. Dieser Beitrag wird umgestellt, sobald die Einkünfte der betreffenden Jahre bekannt sind. Ab dem vierten Jahr werden die Beiträge definitiv auf der Grundlage Ihrer tatsächlichen beruflichen Einkünfte als Selbstständiger im vorhergehenden dritten Jahr berechnet.
Aufgrund Ihrer Sozialversicherungsbeiträge haben Sie im Wesentlichen Anspruch auf Erstattungen Ihrer Gesundheitspflegekosten, Entschädigungen bei Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität, Mutterschaftsversicherung, Kindergeld und Geburtsbeihilfe, Sozialversicherung bei Insolvenz und Pension.
Sie müssen auch bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl oder bei einer Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) eingetragen sein, um Anspruch auf die Gesundheitspflegeversicherung zu haben. Diese Gesundheitspflegeversicherung deckt die großen Risiken (Operationen, Krankenhausaufenthalte usw.) und die kleinen Risiken ab (Arzt- und Zahnarzthonorare, außerhalb eines Krankenhausaufenthalts verordnete Arzneimittel usw.).
PLAN JUNGE SELBSTSTÄNDIGE
Der Plan Junge Selbstständige wendet sich an junge Arbeitssuchende unter 30 Jahren, die sich selbstständig machen wollen. Dieses System sieht die Gewährung eines Darlehens zu einem Vorzugszinssatz und die Begleitung vor.
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Für allgemeine Informationen über die Berufszugangsbedingungen und die durchzuführenden Schritte
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Kontaktstelle: 0800 12 033 (Anruf gebührenfrei)
economie.fgov.be (Hier finden Sie die Liste der anerkannten Unternehmensschalter)
Beratung für Existenzgründung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens (WFG)
Hütte 79 – Quartum Center
4700 Eupen
Tel. 087 56 82 01
info@wfg.be
www.wfg.be
Für Informationen über das Sozialstatut der Selbstständigen
Föderaler Öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit
Generaldirektion Selbstständige
Verwaltungszentrum Botanique
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Postfach 120
1000 Brüssel
Tel. 02 528 64 50
zelfIndep@minsoc.fed.be
www.socialsecurity.fgov.be
www.socialsecurity.be
Für Informationen über Finanzhilfen für Selbstständige, insbesondere den „Plan Junge Selbstständige“ Rue de Ligne 1
1000 Brüssel
Tel. 02 210 87 87
info@fonds.org
www.fonds.org
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- „Comment s'installer à son compte ?“, Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie, 2011, 60 S.
Kostenlose Broschüre kann bestellt oder heruntergeladen werden:
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie
Infoshop
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Tel. 02 277 55 76
infoshop@economie.fgov.be
economie.fgov.be
- „Das Sozialstatut der Selbstständigen, Ihre Rechte und Pflichten“, LISVS, 2012, 36 S.
Diese Broschüre kann beim LISVS kostenlos bestellt werden (siehe Nützliche Adressen). Zum Herunterladen: www.lisvs.be. - „Clés pour... sortir du chômage en créant son emploi“, Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, 2011, 68 S.
Kostenlose Broschüre kann bestellt oder heruntergeladen werden:
Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Zelle Publikationen
Rue Ernest Blerot 1
1070 Brüssel
Tel. 02 233 42 14
publications@emploi.belgique.be
www.emploi.belgique.be - „Vade-mecum de l'entreprise“, Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie.
Sie können sie herunterladen unter economie.fgov.be. - „BEST-Verzeichnis“, 2004.
Diese Publikation kann bestellt oder heruntergeladen werden bei:
Sekretariat des interministeriellen Wirtschaftsausschusses
Büro des Präsidenten - Zelle Internationale Koordination
Rue du Progrès 50
1210 Brüssel
Tel. 02 277 78 72
cei.iec@economie.fgov.be
economie.fgov.be











