Sicherheit der Nahrungsmittel

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Kann ich mir bei dem, was ich esse, sicher sein? Gibt es eine Kontrolle der Nahrungsmittelkette?


Die Nahrungsmittelkette unterliegt Gesetzen und Kontrollen, da sie direkt unsere Gesundheit betrifft. Wenn ein kontaminiertes Produkt (Lebensmittel, Verpackung oder Küchengeräte) trotzdem auf den Markt gelangt oder wenn seine Nutzung risikoträchtig ist, muss es aus dem Handel gezogen werden. Die Föderale Agentur für Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) verständigt die Bevölkerung über die Medien und teilt alle nötigen Einzelheiten mit: Chargennummer, Produktionsperiode, Verfallsdatum, betroffene Geschäfte, usw.

Die Kontaminationen sind vor allem chemischer oder biologischer Art. Es wurde ebenfalls bereits hingewiesen auf das Vorhandensein von Fremdkörpern (Glas, usw.), abgelaufene Haltbarkeitsdaten oder eine falsche Aufbewahrungstemperatur.

Über die Rückverfolgung der Produkte will man den Kern des Problems finden. Die aus einem illegalen Handel stammenden Lebensmittel entziehen sich der Rückverfolgbarkeit und den Qualitätskontrollen. Sie stellen deshalb oft ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher dar.

DIE EUROPÄISCHE UNION
Europa ist der weltweit größte Im- und Exporteur von Lebensmitteln und Tierfutter. Die europäischen Normen und Kontrollen gelten für Nahrungsmittel für Mensch und Tier. Die 2002 gegründete Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat als Priorität:

  • die maximale Sicherheit; 
  • die Verantwortung der Hersteller und der Lieferanten, insbesondere ihre Selbstkontrolle; 
  • die Rückverfolgung der gesamten Nahrungsmittelkette; 
  • die obligatorische und schnelle Mitteilung von Kontaminationen an alle Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF); 
  • die Angabe richtiger wesentlicher und genauer Informationen für den Verbraucher auf Etiketten.

BELGIENB
Im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit sind die belgischen Vorschriften strenger als die der Europäischen Union Sie beschränken sich nicht auf Hersteller und Lieferanten von Lebensmitteln und Tierfutter. Sie beziehen sich ebenfalls auf die Unterhändler, Verpacker und Transporteure. Die Föderale Lebensmittelagentur AFSCA muss jede aktive Person in der Nahrungsmittelkette kennen.

Die Prioritäten für die gesetzliche Vorgehensweise in Belgien sind :

  • die Anwendung des Vorsorgeprinzips in allen Stadien der Nahrungsmittelkette; 
  • die Eintragung aller betroffenen Unternehmen; 
  • die Selbstkontrolle der Hersteller, die ihrerseits von der AFSCA und den anerkannten Kontrolldiensten überprüft werden; 
  • die Transparenz des Produktionsprozesses gegenüber den Behörden; 
  • die Rückverfolgung der Rohstoffe, Produkte, Zusatzstoffe, usw.;    
  • die Rückverfolgung in allen risikoträchtigen Bereichen und Schlachthäusern;   
  • die obligatorische Mitteilung von Zwischenfällen oder Kontaminationen;   
  • Hygiene im Bereich der Landwirtschaft und der Viehzucht; 
  • die obligatorische Führung eines Registers über die Behandlung der Tiere und der Pflanzen (kranke Tiere landen nicht in der Nahrungsmittelkette); 
  • die Suche nach kontaminierenden Stoffen und der Kampf gegen ihren Einsatz in der Nahrungsmittelkette: Antibiotika, Kortison, Hormone (unser Land hat zweifellos die strengste einschlägige Gesetzgebung von ganz Europa), Schwermetalle (Blei, Kadmium, Quecksilber, usw.), Chemikalien (Pestizidrückstände, Dioxine, PCB, usw.), Bakterien (Salmonellen, Listeria), nicht genehmigte GVO, usw.

Für Pestizidrückstände gelten Höchstnormen. Sie werden aufgrund einer normalen Anwendung des Produktes durch die empfindlichste Bevölkerungsgruppe berechnet.

Die bei der Herstellung der Produkte eingesetzten Zusatzstoffe müssen auf den Etiketten angegeben werden. Ihre Referenz beginnt mit dem Buchstaben E, anschließend kommt eine Reihe von Ziffern. Die wichtigsten Zusatzstoffe sind Farbstoffe, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Emulgatoren, Geliermittel, Verdickungsmittel, Geschmacksverstärker und Süßstoffe.

GENETISCH VERÄNDERTEN ORGANISMEN
In Bezug auf die genetisch veränderten Organismen (GVO) folgt Belgien den Richtlinien der Europäischen Union. Diese erlaubt GVO nur, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass die genetisch veränderte Substanz genauso sicher ist wie das nicht veränderte Nahrungsmittel. Die GVO müssen in allen Etappen der Lebensmittelkette rückverfolgbar sein und für Mensch, Tier und Umwelt sicher sein. Sie werden einzeln überprüft, namentlich in Bezug auf ihre Toxizität, ihre Wirkung auf den Nährwert, die Stabilität der genetisch veränderten Substanz, die unerwünschten Nebenwirkungen und ob sie Allergien verursachen oder nicht.

ETIKETTIERUNG
Alle Informationen, die es dem Verbraucher ermöglichen, seine Einkäufe mit Sachkenntnis zu erledigen, müssen auf den Etiketten der Produkte angegeben werden. Die wichtigsten Informationen sind:

  • Name und Art des Produkts sowie Name und Adresse des Herstellers, des Importeurs, des Verpackers oder des Verkäufers; 
  • die Inhaltsstoffe inklusive Allergen, Zusatzstoffe, Alkoholgehalt sowie der GVO ; 
  • das Verfallsdatum und die Haltbarkeitsvorschriften ; 
  • der Inhalt in Milliliter, Liter, Gramm oder Kilogramm (exklusive Verpackung); 
  • die Zulassungsnummer für Produkte tierischer Herkunft; 
  • der Herkunftsort, die Herkunft des Produkts wenn dieses für die richtige Information des Verbrauchers notwendig ist.

Als Verbraucher sind Sie das letzte Glied der Nahrungsmittelkette. Für Ihre Gesundheit sollten Sie ebenfalls die Vorschriften in Sachen Haltbarkeit und Zubereitung der Lebensmittel beachten.

Föderaler Öffentlicher Dienst der Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Generaldirektorat Tiere, Pflanzen und Lebensmittel
Place Victor Horta 40 Postfach 10 (7. Stock)
1060 Brüssel
Tel. 02 524 73 51 - 02 524 73 52
afp.food@health.fgov.be
www.gesundheit.belgien.be

Föderale Agentur für Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK)
Kontaktstelle
CA-Botanique - Food Safety Center
Boulevard du Jardin Botanique 55
1000 Brüssel
Tel. 0800 13 550
pointcontact@afsca.be
www.afsca.be

Informationen zu Tierschutz und Tiergesundheit in deutscher Sprache
Föderale Agentur für Sicherheit der Nahrungsmittelkette  
Aachener Straße 101
4780 St. Vith
Tel. 080 29 11 90