Ich nehme Kinder in meinem Fahrzeug mit. Müssen sie angeschnallt sein?
Bei Fahrten in Pkw, Kleinlastern, Wohnmobilen usw. gilt als allgemeine Regel, dass Kinder, die 1,35 m oder weniger groß sind, nur in einem für das Kind geeigneten Rückhaltesystem mitgenommen werden dürfen.
Die Rückhaltesysteme für Kinder sind nach Gewichtsklassen zugelassen (die Zulassungsnummer auf dem Sitz oder der Sitzerhöhung muss mit den Ziffern 03 oder 04 beginnen, um den zutreffenden europäischen Normen zu entsprechen):
- 10 bis 13 kg oder weniger: Babysitz, der mit dem Rücken zur Fahrtrichtung eingebaut ist (ein Teil der Sitze und Spezialbetten sind nur für Babys mit höchstens 10 kg zugelassen);
- 9 bis 18 kg: Sitz in Fahrtrichtung;
- 15 bis 36 kg: Sitzerhöhung.
Sie dürfen die Rückhaltesysteme auf dem Beifahrersitz oder auf dem Rücksitz des Fahrzeugs platzieren. Sie sollten jedoch wissen, dass die Plätze auf dem Rücksitz sicherer sind. Achtung: Schalten Sie den Airbag ab, wenn Sie einen Sitz auf dem Beifahrersitz befestigen, in dem das Baby mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt.
Verwenden Sie die Sitze so lange wie möglich, denn sie bieten eine größere Sicherheit als eine Sitzerhöhung.
GURT ODER RÜCKHALTESYSTEM
Allgemein gilt, dass der Fahrer und alle Mitfahrer einen ganzen Platz für sich einnehmen und den Gurt oder ein geeignetes Rückhaltesystem verwenden müssen.
Was Ihre Kinder angeht, so sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug mit geeigneten Kindersitzen auszurüsten. Wenn es nicht möglich ist, auf dem Rücksitz ein drittes Rückhaltesystem für Kinder zu platzieren und die beiden anderen Plätze bereits belegt sind, darf ein drittes Kind ab drei Jahren, das weniger als 1,35 m groß ist, ohne Rückhaltesystem für Kinder auf dem Rücksitz mitgenommen werden. Dieses Kind muss jedoch den Sicherheitsgurt tragen.
Gibt es kein Kinderrückhaltesystem im Auto oder nicht genug Systeme für alle zu transportierenden Kinder, dürfen Kinder, die nicht die Kinder des Fahrers und drei Jahre oder älter und kleiner als 1,35 m sind, gelegentlich, aber nur auf kurzen Strecken, auf dem Rücksitz mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt mitgenommen werden.
FAHRZEUGE MIT MEHR ALS ACHT PLÄTZEN, TAXIS, BUSSE USW.
In Fahrzeugen für mehr als acht Mitfahrer, in Taxis, Auto- oder Reisebussen gilt das Prinzip, dass der Sicherheitsgurt auf allen Plätzen, die damit ausgerüstet sind, angelegt werden muss. In Taxis, die nicht mit geeigneten Rückhaltesystemen ausgerüstet sind, müssen Kinder unter 1,35 m auf dem Rücksitz mitfahren.
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Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen
Direktion Straßensicherheit
Rue du Progrès 56
1210 Brüssel
Tel. 02 277 31 11
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www.mobilit.fgov.be
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