Sicherheit von Nichtnahrungsmitteln

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Was ist ein sicheres Produkt? Gibt es Normen, denen die Produkte gerecht werden müssen? Wie sieht es mit Spielzeug aus?


Ein allgemeingültiges Prinzip für alle Nichtnahrungsmittel besagt: Lediglich die sicheren Produkte dürfen den Verbrauchern angeboten werden. Der Hersteller, sein Vertreter in Belgien, sein eventueller Importeur oder sogar der Händler müssen gewährleisten, dass das angebotene Produkt sicher ist. Für manche Produkt- und Dienstleistungstypen gibt es spezielle Vorschriften zur Anwendung dieses Gesetzes: Spielzeug, Maschinen, Kirmesattraktionen, Aufzüge, Apparate, Gasgeräte, Sonnenstudios, usw.

Im Allgemeinen wird ein Produkt bei richtigem Gebrauch oder unter sogenannten „vorhersehbaren“ Umständen als sicher betrachtet, wenn:

  • es keine Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit des Verbrauchers birgt; 
  • es dieselbe Sicherheit unter allen Umständen bietet: Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Einsatz; 
  • es lediglich ein beschränktes, akzeptables Risiko birgt, bei einem großen Schutz der Sicherheit und der Gesundheit des Verbrauchers.

Es gibt technische Herstellungsnormen für bestimmte Produkte. Für Spielzeug zum Beispiel ist die europäische Norm NBN EN 71 die Bezugsnorm. Bei einem Spielzeughersteller, der diese Norm einhält, wird angenommen, dass seine Produkte sicher sind. Trotzdem ist es nicht Pflicht, die Norm einzuhalten: Man kann sehr wohl Spielzeug herstellen, das keine Gefahr birgt und nach einem anderen Verfahren als dem der Norm NBN EN 71 gefertigt wurde. In diesem Fall muss der Hersteller nachweisen, dass sein Spielzeug sicher ist indem er es bei einer anerkannten und unabhängigen Prüforganisation untersuchen lässt.

CE-KENNZEICHNUNG
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätskennzeichen oder ein Beweis, dass ein Produkt von den staatlichen Stellen kontrolliert und zugelassen wurde. Es ist eine Möglichkeit für den Hersteller mitzuteilen, dass sein Produkt den wichtigsten Ansprüchen in Sachen Sicherheit, Volksgesundheit oder Umwelt gerecht wird und dass alle Bewertungsverfahren beachtet wurden. Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch für die Vermarktung eines Spielzeugs in der Europäischen Union: Dadurch erklärt der Hersteller, dass sein Spielzeug sicher ist.

KONTROLLEN
Millionen unterschiedliche Produkte werden in Belgien vermarktet. Es ist unmöglich, alle systematisch zu kontrollieren. Die staatlichen Behörden reagieren gezielt auf Zwischenfälle und Beschwerden von Verbrauchern. Jedes Jahr wird ein Kontrollprogramm für bestimmte Produkttypen im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister aufgestellt.

Die Bewertung des Sicherheitsniveaus eines Produkts bezieht sich auf:

  • die Merkmale des Produkts, seine Zusammensetzung, seine Aufbereitung sowie die Anweisungen bezüglich seines Zusammenbaus, seiner Installation und seiner Wartung; 
  • die möglichen Folgen für die Sicherheit anderer Produkte; 
  • die Form, in der das Produkt verkauft wird (Etikettierung, Warnhinweise, usw.); 
  • die eventuelle Gefahr für bestimmte Gruppen von Personen: Kinder, ältere Menschen, usw.

GEBRAUCHSANLEITUNG UND ANDERE ANGABEN
In Belgien müssen die Produkte alle für den Verbraucher bestimmten Informationen mindestens in der Sprache der Region, in der das Produkt vermarktet wird, enthalten. Die Montage- und Installationshinweise oder die Vorsichtsmaßnahmen für den Einsatz eines Produkts gut zu verstehen, trägt zweifellos zu einer größeren Sicherheit bei. Wenn das nicht der Fall sein sollte, müssen der Hersteller oder sein Vertreter in Belgien (ihre Angaben müssen auf dem Produkt oder auf der Verpackung stehen) auf einfache Anfrage die Anleitung in der richtigen Sprache zur Verfügung stellen. Wenn dieser Schritt erfolglos bleibt, können Sie diese bei dem zentralen Schalter für die Produkte des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie anfordern.

ANTIQUITÄTEN UND GEBRAUCHTWAREN
Das Gesetz in Sachen allgemeine Produktsicherheit findet weder auf Antiquitäten noch auf Gebrauchtwaren Anwendung, wenn der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass Reparaturen erforderlich sind. Für die reparierten oder wiederhergestellten Gebrauchtwaren gilt diese Gesetzgebung allerdings wohl.

ANDERE VORSCHRIFTEN UND SPEZIELLE KONTROLLEN
Für Nahrungsmittel, Tierfutter, Medikamente, chemische Substanzen und Präparate, Biozide, Pestizide und Düngemittel gibt es Vorschriften und separate Kontrollen. Für manche Aspekte gilt das Gesetz vom 9. Februar 1994 jedoch weiterhin, unter anderem für ihre Herstellung. Man kann sich nur schwer vorstellen, dass ein Babynahrungs- oder ein Marmeladenglas einen scharfen Rand hat - egal, wie die Qualität des Nahrungsmittels ist, das sie enthalten. 

Für alle Fragen oder Beanstandungen in Sachen Produktsicherheit
Föderaler Öffentlicher Dienst Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie     
Zentrale Meldestelle für die Produkte

Boulevard du Roi Albert II 16
1000 Brüssel
Kontaktstelle: 0800 12 033 (Anruf gebührenfrei)
info.produitsconsommateurs@economie.fgov.be
economie.fgov.be