Steuerbescheid

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Wann muss ich meinen Steuerbescheid erhalten? Wie lange muss ich ihn aufbewahren? Kann ich eine Kopie bekommen?


Nach Prüfung Ihrer Steuererklärung und eventuell einer Steuerprüfung erfolgt die Steuerberechnung. Daraufhin erhalten Sie einen Steuerbescheid der Steuerverwaltung.

Auf diesem Dokument können Sie sehen, ob Sie eine Erstattung erhalten oder ob Sie noch etwas nachzahlen müssen. Bei einer Erstattung sollten Sie prüfen, ob Ihre Kontonummer auf dem Steuerbescheid richtig ist. Informieren Sie Ihr Einnahmeamt schriftlich, wenn das nicht der Fall ist.

Wenn Sie nicht mit der berechneten Besteuerung einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch bei Ihrer Regionaldirektion einlegen.

Anmerkung: Der Steuerpflichtige erhält keinen Steuerbescheid,

  • wenn er keine Steuer zahlen muss;
  • wenn der Erstattungsbetrag nicht mindestens 2,50 Euro beträgt.

FRIST
Für ein bestimmtes Steuerjahr kann die Verwaltung bis zum 30. Juni des Jahres, das auf das jeweilige Steuerjahr folgt, einen gültigen Steuerbescheid aufstellen.

Beispiel: Für das Steuerjahr 2011 (Einkommen des Jahres 2010) kann der Steuerbescheid im Prinzip bis zum 30. Juni 2012 aufgestellt werden.

BEWAHREN SIE IHREN STEUERBESCHEID AUF
Im Prinzip müssen Sie Ihren Steuerbescheid ebenso wie alle anderen Steuerbelege sieben Jahre lang aufbewahren.

Die Gewährung von Sozialvorteilen (Studienbeihilfe, Sozialdarlehen, Wohnungsbauprämie usw.) unterliegt häufig Bedingungen, die mit der Höhe Ihres Einkommens zusammenhängen. Im Allgemeinen können Sie diesen Betrag mithilfe Ihres Steuerbescheids nachweisen. Bewahren Sie also dieses Dokument und seine Anlagen auf.

KOPIE
Wenn Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben oder ein zusätzliches Exemplar wünschen:

  • Mit der geschützten digitalen Anwendung My Minfin können Sie selbst eine Kopie Ihres Steuerbescheids ausdrucken. In diesem Fall müssen Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder mit Ihrem Token identifizieren.
  • Ein Duplikat Ihres Steuerbescheids können Sie in der Kontaktstelle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen anfordern.
  • Sie können auch eine Kopie Ihres Steuerbescheids bei dem für Ihre Steuerakte zuständigen Besteuerungsdienst beantragen. 

Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57