Studentenjob

PDF-VersionPDF-Version

Ich bin Student und möchte Geld verdienen. In welchem Alter und unter welchen Bedingungen kann ich als Lohnempfänger arbeiten?


Um als Student arbeiten zu können, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein. Sie müssen außerdem einen Vollzeitunterricht oder einen Teilzeitunterricht besuchen. Wenn Sie einen Teilzeitunterricht besuchen, müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen.

50 TAGE IM JAHR
Ab dem 1. Januar 2012 verfügt ein Jobstudent über ein Kontingent von 50 Werktagen, für die ein verminderter Solidaritätsbeitrag gezahlt werden muss. Er beläuft sich auf 8,13 % des Bruttogehalts. Dieser Beitrag geht mit 5,42 % zu Lasten des Arbeitgebers mit 2,71 % zu Lasten des Arbeitnehmers. Auch wenn der Jobber nur einen halben Tag arbeitet, ja sogar nur eine Stunde, wird ein Tag von seinem Kontingent abgezogen.
Der Arbeitgeber muss dem LASS die Anzahl der vorgesehenen Arbeitstage auf elektronischem Weg melden. Diese Tage werden automatisch abgezogen. Mit der Anwendung student@work - 50days kann der Student insbesondere die Anzahl der Arbeitstage verfolgen, die ihm von den 50 Tagen bleiben, und eine Bescheinigung ausstellen, die dem Arbeitgeber gestattet, das zu überprüfen.
Ab dem 51. Arbeitstag werden die normalen Sozialbeiträge fällig. Sie belaufen sich auf 13,07 % des Bruttogehalts. Das Statut als Student bleibt jedoch erhalten und der Student bleibt dem Beschäftigungsvertrag für Studenten unterworfen.

VERTRAG UND ARBEITSREGELUNG
Ein Student, der Lohn empfängt, und sein Arbeitgeber sind verpflichtet, einen befristeten schriftlichen Vertrag abzuschließen, den Beschäftigungsvertrag für Studenten. Er muss spätestens bei Arbeitsantritt unterzeichnet werden und der Student muss eine Kopie davon erhalten. Am ersten Arbeitstag muss der Student außerdem eine Kopie der Arbeitsordnung erhalten, die die im Unternehmen geltenden spezifischen Arbeitsbedingungen beschreibt. Ein Beschäftigungsvertrag für Studenten kann eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten haben. Das gestattet Arbeitgebern beispielsweise, einen Studenten ein Jahr lang jedes Wochenende für einen Tag einzustellen. Der Student kann seine 50 Tage aber auch in den beiden Sommermonaten ableisten.

ARBEITSDAUER
Der Studentenarbeitsvertrag und die Arbeitsordnung müssen die Arbeitsdauer klar angeben. Die normale Arbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag und durchschnittlich höchstens 38 Stunden pro Woche. Allerdings gibt es für mehrere Sektoren abweichende Bestimmungen, so z.B. für das Gastgewerbe. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten und dürfen keine Überstunden machen (von gewissen Ausnahmen abgesehen). Auch dürfen sie nicht mehr als viereinhalb Stunden ohne Pause arbeiten.

LOHN
Der vereinbarte Lohn muss im Arbeitsvertrag angegeben werden. Der Student hat Anspruch auf den Mindesttarif für den Sektor, in dem er tätig ist. Der Mindestlohn steigt in Abhängigkeit vom Alter.

Bei Antritt seiner Stelle muss der Student angemessene Informationen und Ratschläge hinsichtlich der Art und der Risiken der Arbeit, des Umgangs mit Maschinen, Arbeitskleidung, Organisation der Ersten Hilfe, usw. erhalten. Bestimmte gefährliche oder ungesunde Arbeiten sind für Studenten verboten.

KINDERGELD
Bis zum 31. August des Jahres, in dem der Student das 18. Lebensjahr vollendet, bleibt der Kindergeldanspruch ohne weitere Bedingungen erhalten, wenn der Student arbeitet. Für Studenten, die am 1. Januar 2012 älter sind, gilt auch künftig die Regel, dass sie in einem Quartal nicht mehr als 240 Stunden arbeiten dürfen, damit sie weiter Anspruch auf Kindergeld haben. Demzufolge verliert ein Student, der im 1., 2. und/oder 4. Quartal mehr als 240 Stunden arbeitet, seinen Kindergeldanspruch für jedes betroffene Quartal. Im 3. Quartal bleibt der Kindergeldanspruch unabhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden erhalten.

Wenn das Studium beendet ist, darf der Student in den letzten Sommerferien höchstens 240 Stunden arbeiten. Er muss sich möglichst schnell als Arbeitssuchender anmelden.

BESTEUERUNG
Studentenarbeit kann Auswirkungen auf die eigene steuerliche Situation des Studenten haben, aber auch auf die seiner Eltern, wenn er noch immer bei ihnen wohnt.

Wenn der Student am 1. Januar 2012 Mitglied des Haushalts seiner Eltern ist, wird er für das Steuerjahr 2012 (Einkünfte 2011) als zu ihren Lasten gehend betrachtet, wenn seine Nettoeinkünfte folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 2.890 Euro, wenn seine Eltern gemeinsam besteuert werden;
  • 4.170 Euro, wenn seine Eltern getrennt besteuert werden;
  • 5.290 Euro, wenn seine Eltern getrennt besteuert werden und der Student für den Fiskus als Behinderter gilt.

Persönlich ist der Student nur dann steuerpflichtig, wenn seine zu versteuernden Nettoeinkünfte insgesamt über dem Steuerfreibetrag liegen. Für das Steuerjahr 2012 (Einkünfte 2011) beläuft sich dieser Freibetrag auf 6.830 Euro (sofern das steuerpflichtige Einkommen nicht über 24.410 Euro liegt). 

Für Informationen über Lohn, Vertrag und Dauer der Arbeit
Wenden Sie sich an die für den Arbeitgeber zuständige Direktion der Kontrolle der Sozialgesetze (siehe Nützliche Adressen).

Für Informationen über Gesundheits- und Sicherheitsbedingung
Wenden Sie sich bitte an die für den Arbeitgeber zuständige Direktion der Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit (siehe Nützliche Adressen).

Für Informationen über die Suche nach einem Studentenjob
Wenden Sie sich bitte an die regionalen Dienste für Beschäftigung (siehe Nützliche Adressen).

Für Informationen hinsichtlich der sozialen Sicherheit
Wenden Sie sich bitte an die regionalen Büros der Sozialinspektion, an die LSS oder an den Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit (siehe Nützliche Adressen).

Landesamt für Soziale Sicherheit - LSS
Place Victor Horta 11
1060 Brüssel
Kontaktstelle: 02 545 50 77 (von 7 bis 20 Uhr)
www.studentatwork.be
(Online-Abruf der Resttage des Kontingents von 50 Arbeitstagen)

Für Informationen über steuerliche Voraussetzungen der Studentenarbeit
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57