System der Arbeitslosigkeit mit Ergänzung durch das Unternehmen

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Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um für das System der Arbeitslosigkeit mit Ergänzung durch das Unternehmen infrage zu kommen? Welche Schritte sind dafür zu unternehmen?

 


Das System der Arbeitslosigkeit mit Ergänzung durch das Unternehmen, früher als „Frühpension“ bezeichnet, gestattet bestimmten entlassenen Arbeitnehmern, neben dem Arbeitslosengeld eine Zusatzentschädigung zu beziehen, die entweder vom Arbeitgeber oder von einem Fonds für Existenzsicherheit oder vom Fonds für Unternehmensschließungen gezahlt wird. Der gesetzliche Mindestbetrag dieser Zusatzentschädigung entspricht der Hälfte des Unterschieds zwischen dem begrenzten Nettoreferenzgehalt und einem Bruttogehalt. Sofern keine Befreiung oder Abweichung gewährt wurde, muss das Unternehmen den entlassenen Arbeitnehmer für mindestens drei Jahre rechtsgültig ersetzen.

ARBEITSLOSIGKEIT
Wenn Sie im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Ergänzung durch das Unternehmen entlassen wurden, muss Ihr Arbeitgeber ein Formular C4-RCC und ein Dokument C17 ausfüllen und Ihnen übergeben. Diese ausgefüllten Dokumente müssen Sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen (Gewerkschaft oder HfA).

Um von diesem System der Arbeitslosigkeit profitieren zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere gilt:

  • Die Zusatzentschädigung muss auf einem kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) beruhen.
  • Sie müssen ein bestimmtes Alter erreicht haben. Das jeweilige Mindestalter ist in den entsprechenden KAA festgelegt. Je nach Fall liegt es wischen 56 und 60 Jahren.
  • Inbegriffen Ersatzzeiten müssen Sie eine bestimmte Anzahl an Jahren im Berufsleben gestanden haben. Wenn Sie Zweifel über die genaue Länge Ihrer zu berücksichtigenden Berufslaufbahn haben, können Sie frühestens sechs Monate vor dem Aussprechen Ihrer Kündigung ein Formular C17 „Berufliche Vergangenheit“ bei Ihrer Zahlstelle einreichen.
  • Ihre Kündigung darf nicht wegen schwerwiegender Pflichtverletzung oder wegen höherer Gewalt ausgesprochen worden sein. Sie müssen also während einer Kündigungsfrist gearbeitet oder die Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung erhalten haben.
  • Sie müssen für Arbeitslosigkeit infrage kommen, d. h., Sie müssen beweisen können, dass Sie in den letzten Jahren eine bestimmte Anzahl von Tagen gearbeitet haben.

Wenn Sie als Nutznießer des Systems der Arbeitslosigkeit mit Ergänzung durch das Unternehmen wieder eine Arbeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger aufnehmen, muss das Unternehmen Ihnen weiterhin die Zusatzentschädigung zahlen.

UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN ODER IN UMSTRUKTURIERUNG
Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Beschluss des Ministers für Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung kann ein Unternehmen den Status eines Unternehmens in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung erhalten. In diesem Fall kann das erforderliche Alter, um in den Genuss des Systems der Arbeitslosigkeit mit Ergänzung durch das Unternehmen zu kommen, auf 55 oder 52 Jahre gesenkt werden, unter Umständen sogar auf 50 Jahre. Die Kündigungsfrist kann im Rahmen einer individuellen Vereinbarung mit jedem Arbeitnehmer ebenfalls verkürzt werden und das Unternehmen kann davon befreit werden, die entlassenen Arbeitnehmer zu ersetzen. Wenn Sie als Arbeitnehmer noch keine 58 Jahre alt sind oder eine Berufslaufbahn von weniger als 38 Jahren haben, müssen Sie sechs Monate lang bei einer Beschäftigungszelle eingetragen gewesen sein, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.

 Bitte wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers und/oder an Ihre Gewerkschaft.