Welches sind die Pflichten in Sachen technische Überwachung?
Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Fahrzeug vier Jahre alt ist, erhalten Sie jedes Jahr eine Aufforderung, es der technischen Überwachung vorzuführen. Bei Anhängern und Fahrzeugen mit Anhängerkupplung müssen Sie sich erkundigen, denn es bestehen besondere Vorschriften für eine Kontrolle vor der 1. Inbetriebnahme, je nachdem, ob das maximal zulässige Höchstgewicht über oder unter 750 kg liegt.
Sie haben die Wahl zwischen einem der 76 Überwachungszentren des Landes. Eine Ausnahme: Wenn Sie eine Prüfbescheinigung mit beschränkter Gültigkeit erhalten, müssen sie das Fahrzeug im selben Zentrum erneut vorführen und zwar innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums.
Die Gültigkeit der Bescheinigung der technischen Kontrolle beträgt ein Jahr. Sie beträgt jedoch zwei Jahre bei Fahrzeugen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- die erste Zulassung erfolgte 2001 oder später und das Fahrzeug ist nicht älter als sechs Jahre;
- die ausgehändigte Prüfbescheinigung enthält keinerlei Bemerkungen oder nur Bemerkungen mit dem Kode 4 oder 5 (= zu beachtende Elemente oder minimale Fehler, die Sie ohne besondere Kenntnisse oder Apparate beheben können);
- der Kilometerstand des Autos darf nicht mehr als 100.000 km betragen.;Das Auto wird innerhalb der erforderlichen Frist zur technischen Überwachung gebracht.
KONTROLLE UND SICHERHEIT
Wichtige Elemente für Ihre Sicherheit, für die der anderen Verkehrsteilnehmer und für die Umwelt werden überprüft, insbesondere:
- die Messung der Abgase (Benzin) oder Rauch (Diesel);
- die Verschmutzung (Flüssigkeitsleckagen) und der Geräuschpegel (Auspuff);
- die Bremsanlage;
- die Karosserie des Fahrzeugs (Schaden durch Korrosion oder Unfall);
- die Lichtanlagen, die Lenkung, die Reifen und die Straßenlage.
VERZEICHNIS DES KILOMETERSTANDS
Die technischen Überwachungszentren zeichnen den Kilometerstand der Fahrzeuge (Pkw, Kombiwagen, Nutzfahrzeuge mit einem zugelassenen Höchstgewicht von 3,5 t) auf und teilen ihn im Car-Pass mit, wo ebenfalls eine Übersicht aufbewahrt wird. Dies vermeidet Betrug mit dem Kilometerstand beim Verkauf als Gebrauchtwagen.
NACH EINEM UNFALL
Eine spezielle Kontrolle gilt den nach einem Unfall reparierten Fahrzeugen, wenn Teile wie die Lenkung, die Bremsen, das Fahrgestell oder die Aufhängung beschädigt wurden.
Der Versicherer kann sich im Schadensfall am Versicherten oder am Versicherungsnehmer schadlos halten, wenn ein den belgischen Vorschriften über die technische Überwachung unterworfenes Fahrzeug keine gültige Prüfungsbescheinigung hatte oder hat. Dieses Rückgriffsrecht gilt nicht, wenn der Versicherte nachweist, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Zustand des Fahrzeugs und dem Unfall gibt.
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