Umweltzeichen

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Ich möchte ökologische und/oder biologische Erzeugnisse konsumieren. Bieten die mit einem Label ausgezeichneten Produkte Garantien?


Überall erscheinen auf Verpackungen und Etiketten neue Labels und Logos. Gewisse Hersteller sind ehrlich darum bemüht, dem Konsumenten umweltfreundliche Produkte anzubieten. Andere begnügen sich damit, herkömmlichen Produkten einen umweltfreundlichen Anstrich zu geben. Hier einige Hinweise, wie Sie sich darin zurechtfinden können.

NICHTNAHRUNGSMITTEL
1992 hat die Europäische Union das Europäische Umweltzeichen (auch bekannt unter der Bezeichnung Euroblume) ins Leben gerufen. Dieses Label verweist darauf, dass das Produkt während seines gesamten Lebenszyklus – Produktion, Verpackung, Vertrieb, Verwendung und Entsorgung - begrenzte Auswirkungen auf die Umwelt hat. Mit Ausnahme von Arzneimitteln für Menschen oder Tiere und von medizinischen Geräten kommen für das Zeichen alle Produkte und Dienstleistungen infrage.

Die Verleihung des Europäischen Umweltzeichens ist freiwillig: Hersteller, Dienstleister, Handelsunternehmen und Importeure müssen sich für das Umweltzeichen bewerben.

Derzeit tragen 26 Produktkategorien das europäische Umweltzeichen, darunter insbesondere Geschirrspülmittel, absorbierendes Papier (Toilettenpapier oder Küchenrollen), Papier für Fotokopiergeräte, Laptops oder andere Computer usw. Mehr als 1.000 Hersteller haben die Genehmigung erhalten, eines oder mehrere ihrer Produkte mit diesem Umweltzeichen zu versehen. Bereits mehrere Tausende mit der „europäischen Blume“ ausgezeichnete Produkte sind auf dem europäischen Markt in Umlauf. Und diese Zahl steigt fortwährend, ein Zeichen dafür, dass das europäische Ökolabel erfolgreich gestartet ist.

In Belgien gibt es kein offizielles nationales Umweltzeichen und keine Rechtsvorschriften im Bereich der ökologischen Werbung für Nichtnahrungsmittel. Es besteht lediglich ein von Vertretern der Werbefachwelt, der Hersteller, der Umweltverbände und der Verbraucherorganisationen erarbeiteter Verhaltenskodex. Dieser Kodex ist allerdings nicht verpflichtend und für Hersteller, die beschließen, sich nicht daran zu halten, sind keinerlei Sanktionen vorgesehen.

Gewisse Länder haben sich – zuweilen schon seit langem – für die Einführung eines nationalen Umweltzeichens entschieden. Dies erklärt mitunter das Nebeneinander von europäischem Ökolabel und diesen anderen nationalen amtlichen Labels, die sehr zuverlässig sind und dem europäischen Umweltzeichen nahe stehen. Beispiele: die Zeichen „NF Environnement“ in Frankreich und „Nederlandse Milieukeur“ in den Niederlanden.

BIONAHRUNGSMITTEL
 Seit 1991 gibt es in Europa einen rechtlichen Rahmen für die biologische Erzeugung. Seitdem ist der Begriff „biologisch“ geschützt und garantiert, dass das Produkt aus biologischem Anbau stammt. Ein biologisches Produkt erkennen Sie an der Bezeichnung „biologisch“ und an den entsprechenden Zeichen. In Belgien wird im Allgemeinen das Zeichen „Biogarantie“ verwendet.

 Ausländische Produkte tragen häufig (auch) andere Logos. Seit Mitte 2010 schreibt Europa ein neues verpflichtetes Logo auf jedem biologischen Produkt vor, das in der Europäischen Union vorverpackt wurde.

Ein biologisches Produkt wird nach streng reglementierten Methoden hergestellt, die Rücksicht auf Umwelt und Tiere nehmen:

  • Verbot der Verwendung genetisch veränderter Organismen (GVO);
  • Keine Pestizide, chemischen Unkrautvernichtungsmittel und chemischen Dünger;
  • Fruchtwechsel bei Pflanzen und bestmögliche Erhaltung der natürlichen Fruchtbarkeit des Bodens;
  • Extensive Viehzucht mit einem Grundfutter aus 100 % biologischen Produkten (ausnahmsweise dürfen Hühner und Schweine zu 5 % mit üblichem Futter ohne GVO gefüttert werden);
  • Behandlungen mit Antibiotika in der Aufzucht eingeschränkt;
  • Viel Aufmerksamkeit für Stallungen, Tageslicht, frische Luft und arttypisches natürliches Verhalten – alle Tiere können sich frei auf der Weide bewegen;
  • Stark eingeschränkte Liste zulässiger Zusätze für verarbeitete Produkte;
  • Kontrolle durch eine unabhängige Prüforganisation.

Hersteller geben die biologische Herkunft Ihrer Produkte mit den Bezeichnungen „bio“ oder „biologisch“ an. Diese Bezeichnungen sind gesetzlich geschützt: Die Bezeichnung „bio“ darf nicht verwendet werden, wenn das Produkt nicht allen gesetzlichen Normen entspricht. Außerdem muss es zuvor von einer unabhängigen Prüforganisation geprüft und zertifiziert werden.

Die Normen, denen die Produkte entsprechen müssen, sind in den europäischen Richtlinien festgelegt und gelten in allen Mitgliedsstaaten.

In Belgien sind vier Zertifizierungsstellen für die Kontrollen der biologischen Produktion zuständig: Integra, Certisys und seit 2010 Quality Partners und Control Union. Diese vier Organisationen arbeiten landesweit. Sie sind von den regionalen Landwirtschaftsministerien zugelassen. 

Für Informationen über das europäische Umweltzeichen
Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und UmweltGeneraldirektion Umwelt
Place Victor Horta 40 Postfach 10
1060 Brüssel
Kontaktstelle: 02 524 97 97
info@gesundheit.belgien.be
www.ecolabel.be

Für Informationen über Produkte aus biologischem Landbau
Bioforum Wallonie
Rue Nanon, 98
5000 Namur
Tel. 081 39 06 90
wallonie@bioforum.be
www.bioforum.be