Vorbeugung Diebstahl und Brand

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Wie kann ich mich gegen Diebstahl und Brand in meiner Wohnung schützen? Welche Ausgaben für den Schutz meiner Wohnung kommen für eine Steuerermäßigung infrage?


Sie können Ihre Wohnung mithilfe technischer und elektronischer Mittel schützen, aber auch mit einfachen Maßnahmen wie der regelmäßigen Wartung von Geräten.

DIEBSTAHL
Um Diebstahl zu vermeiden, müssen Sie immer die Türen und Fenster schließen, wenn Sie das Haus verlassen und den Eindruck vermitteln, dass noch jemand anwesend ist. Achten Sie darauf, dass Wertgegenstände von außen her nicht sichtbar sind und verstecken Sie keinen Schlüssel außerhalb der Wohnung.

Wenn Sie für mehrere Tage wegfahren, lassen Sie Ihren Briefkasten leeren, die Rollläden hochziehen und wieder herunterlassen und installieren Sie eine programmierte Schaltuhr für eine Lampe, damit abends Licht eingeschaltet wird. Wenn Sie die örtliche Polizei verständigen, kann diese Runden machen und Ihre Wohnung im Auge behalten.

Die Versicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl nur unter bestimmten Voraussetzungen. Im Allgemeinen ist es erforderlich, dass die Wohnung regelmäßig bewohnt ist, dass die Schlösser mindestens mit Zylinderschlössern ausgerüstet und bei Abwesenheit abgeschlossen sind.

Es gibt andere Mittel, um die Sicherheit zu vergrößern:

  • Türspion, (Video-)Sprechanlage;
  • Riegel an den Fenstern, Verbundglas;
  • gepanzerte Türen;
  • Sicherheitszylinder an den Zugangstüren und Schlösser mit Halbzylindern für die Türen zum Garten hin;
  • ein beschränkter Zwischenraum zwischen der Türzarge und dem Rahmen, um zu vermeiden, dass ein Dieb einen Schraubenzieher oder ein Brecheisen einführen kann;
  • ein Heimtresor;
  • die elektronischen Alarmsysteme.

Die Außenseite der Wohnung sollte ebenfalls gesichert werden: Gartenhaus, Zugangstor, usw. Man sollte auch die Kellerfenster nicht vergessen. Diese können zum Beispiel mit einer Kette und einem Vorhängeschloss verriegelt werden.

Sie können sich auch kostenlos von einem Berater für Sicherheitstechnik Ihrer örtlichen Polizei beraten lassen. Er wird für Sie einen Sicherungsplan für Ihre Wohnung aufsetzen.

Für die Wertgegenstände (Fernseher, Rechner, Schmuck, Kunstobjekte, Antiquitäten, usw.) empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit Bildern und eine detaillierte Beschreibung der Gegenstände zu machen.

BRAND
Mit der regelmäßigen Wartung der Geräte (Heizkessel, Boiler, Elektroanlage, usw.) kann man einem Brand vorbeugen.

Rauchmelder werden nachdrücklich empfohlen und sind verpflichtet:

  • in der Wallonischen Region: in allen Wohnungen;
  • in der Region Brüssel-Hauptstadt: in den Mietwohnungen;
  • in der Flämischen Region: in Neubauten und bei Renovierungen, für die eine städtebauliche Genehmigung erforderlich ist und nach dem 5. Juli 2009 beantragt wurde.

Optische Rauchmelder und eine Batterie mit einer Mindestlebensdauer von zehn Jahren werden empfohlen.

Leicht entzündliche Materialien sind in Neubauten oder bei Renovierungen zu vermeiden. Bei eingebauter Beleuchtung muss ausreichend Raum für die Belüftung vorgesehen werden.

Bestimmte Räume stellen große Risiken dar. Das gilt für Küchen, wo man besonders aufmerksam sein muss, insbesondere beim Kochen mit Fett und Öl, weil diese leicht entzündlich sind.

In der Garage werden oft chemische Produkte gelagert. Im Brandfall beschleunigt sich die Brandentwicklung, wenn die chemischen Produkte in der Nähe des Heizkessels stehen bzw. schlecht verschlossen sind. Ideal sind hermetische Behälter. Brennstoffe dürfen nicht in der Nähe des Heizkessels stehen und brennbare Produkte müssen in Schränken stehen, die hermetisch abgeschlossen werden können.

Feuerfeste Türen ermöglichen eine Verzögerung der Rauch- und Flammenausbreitung im Brandfall. Eine solche Tür ist ideal, um den Raum, in dem sich der Heizkessel befindet, abzuschließen.

Für die Heizung gibt es mehrere mögliche Maßnahmen:

  • bei Ölheizungen, muss der Tank mit einer Mauer vom Heizkessel getrennt werden;
  • bei Gasheizungen wird der Schaden im Explosionsfall geringer sein, wenn sich der Heizkessel auf dem Dachboden befindet, statt im Keller;
  • für die Elektroheizung muss die Elektroanlage vorschriftsmäßig sein und regelmäßig geprüft werden.

Für die Stromanlage empfiehlt sich eine Schalttafel mit einem Fehlerstromschutzschalter, weil der gesamte Strom somit mit einem einzigen Schalter ausgeschaltet werden kann. Für den Badezimmerkreis und für die Elektrohaushaltsgeräte wie Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner, usw. ist eine Fehlerstromschutzanlage verpflichtet. Auf diese Weise lassen sich nicht nur Brände, sondern auch Stromschläge vermeiden.

Wenn Sie für längere Zeit abwesend sind, sollten Sie die Stecker der Elektrogeräte ausziehen (außer vom Kühlschrank und von der Tiefkühltruhe, wenn diese Lebensmittel enthalten) und die Lampen ausschalten (außer denjenigen, die zur Vermeidung eines Diebstahls mit einer programmierten Schaltuhr verbunden sind).

STEUERERMÄSSIGUNG
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Steuerermäßigung für bestimmte, genau festgelegte Ausgaben gewährt werden, mit denen die Wohnung vor Einbruchdiebstahl oder Brand geschützt werden soll. Für das Steuerjahr 2012 (Einkünfte des Jahres 2011) beläuft sich die Steuerermäßigung auf 50% der tatsächlich gezahlten Kosten mit einem Höchstbetrag von 710 Euro pro Wohnung.

Diese Ermäßigung kann nicht mit anderen Steuerermäßigungen für dieselben Kosten kumuliert werden. Für die Steuerermäßigung kommen nur Arbeiten infrage, die von einem registrierten Unternehmer ausgeführt wurden. Beim Einbau einer Alarmanlage muss dieser Unternehmer außerdem als Sicherheitsunternehmen zugelassen sein. Die Firma, die eingehende Alarmmeldungen entgegennimmt, muss eine zugelassene Alarmzentrale sein.

Folgende Ausgaben zur Verhinderung von Einbruchdiebstählen sind absetzbar:

  • Lieferung und Einbau von Fassadenelementen, die einen Einbruch erschweren: besondere einbruchhemmende Verglasung, gepanzerte Türen und Sicherungssysteme (z. B. Sicherheitsschlösser, Sicherheitsriegel und Sicherheitsketten/-bügel) für Türen, Fenster, Fensterläden, Garagentore, Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, Kellerfenster und Absperrungen, sofern diese nicht von der Wohnung getrennt sind;
  • Lieferung und Einbau eines Motors mit Verriegelung zum Schutz vor einem Aufhebeln für ein Garagentor oder für elektrisch betriebene Fensterläden; in einem solchen Fall wird die Hälfte der Kosten des Motors für die 50-prozentige Steuerermäßigung berücksichtigt, d. h. 25 % des Gesamtwerts des Motors werden von der Steuer abgezogen;
  • Lieferung und Einbau von Alarmsystemen und mit dem Alarmsystem verbundener Komponenten; Kosten für die Betreuung von Alarmmeldungen durch eine zugelassene Alarmzentrale;
  • Lieferung und Einbau von Kameras, die mit einem Aufzeichnungssystem ausgerüstet sind.

Folgende Ausgaben zur Verhinderung von Bränden sind absetzbar:

  • Lieferung und Einbau von Wasser-Feuerlöschern (mit Zusätzen) mit 6 kg oder Vielzweck-Pulverlöschern mit 6 kg. Dazu zählen auch Feuerlöscher, die zum automatischen Löschen bei Ölzentralheizungen eingebaut werden;
  • Lieferung und Einbau von brandhemmenden Türen (Verzögerung: eine halbe Stunde), die zwischen Garage und Wohnung, auf der Innenseite der Küche, zwischen Schlaf- und Aufenthaltsräumen der Wohnung und auf der Innenseite des Heizungsraums montiert werden. Mit der regelmäßigen Wartung der Geräte (Heizkessel, Boiler, Elektroanlage, usw.) kann man einem Brand vorbeugen. 

Föderaler öffentlicher Dienst Inneres
Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung
Boulevard de Waterloo 76
1000 Brüssel
Tel. 02 557 33 99
vps@ibz.fgov.be
www.besafe.be (Daten der Sicherheitstechnikberater)

Föderaler öffentlicher Dienst Finanzen
Kontaktstelle: 0257 257 57

Um eine Alarmanlage anzumelden, die nicht über eine zugelassene Alarmzentrale betrieben wird.
www.police-on-web.be

  • „Réduction d’impôt pour la sécurisation contre le vol et l'incendie“, Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, 2011, 44 S.
    Die kostenlose Broschüre kann per Post bestellt oder heruntergeladen werden:
    Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
    Führungsdienst strategische Koordination und Kommunikation
    Boulevard du Roi Albert II 33 Postfach 70
    1030 Brüssel
    www.minfin.fgov.be