Wer stellt meine Gesundheit und meine Sicherheit am Arbeitsplatz sicher und auf welche Weise? An wen muss ich mich wenden?
Das Wohlbefinden am Arbeitsplatz enthält sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, den psychosozialen Druck (Stress, moralische Belästigung), die Hygiene, die Ergonomie und die Verschönerung des Arbeitsplatzes. Jeder Arbeitgeber muss das Wohlbefinden in seinem Unternehmen fördern: Vorbeugung von Risiken, ihre Verringerung oder ihre Aufhebung, kollektive oder individuelle Schutzmaßnahmen, Schulung und Information der Arbeitnehmer usw. Um die Risiken für die Arbeitnehmer zu ermitteln, muss der Arbeitgeber einen internen oder externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Aufgabe dieses Dienstes ist es, die Risiken zu bewerten und die Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer zu organisieren.
Bei allen Problemen betreffend das Wohlbefinden an Ihrem Arbeitsplatz, können Sie sich jederzeit direkt mit den Beratern des Dienstes für Gefahrenverhütung und Arbeitsschutz Ihres Unternehmens in Verbindung setzen. Wenn das Problem andauert, wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit.
GEFAHRENVERHÜTUNGSBERATER
Jedes Unternehmen muss über einen internen Dienst für Gefahrenverhütung und Arbeitsschutz verfügen. Dieser Dienst wird von einem Gefahrenverhütungsberater geleitet, der je nach Größe des Unternehmens, in dem Sie arbeiten, von anderen Gefahrenverhütungsberatern unterstützt wird.
Wenn das Unternehmen weniger als 20 Arbeitnehmer hat, kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des Gefahrenverhütungsberaters ausüben. Gefahrenverhütungsberater üben ihre Tätigkeit völlig unabhängig von Arbeitgeber und Arbeitnehmern aus.
Die Aufgaben dieses internen Dienstes sind vielfältig und betreffen alle Aspekte des Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Der interne Dienst muss beispielsweise seine Stellungnahme zur Hygiene am Arbeitsplatz abgeben und an der Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen mitwirken. An ihn können Sie sich auch wenden, wenn Sie Fragen zur Anwendung gesetzlicher Vorschriften haben. Ebenso nimmt der interne Dienst an der Risikoanalyse teil und gibt Stellungnahmen ab zum allgemeinen Gefahrenverhütungsplan, zum jährlichen Aktionsplan, zur Ausarbeitung von Anweisungen sowie zu Information, Betreuung und Ausbildung der Arbeitnehmer. Im Übrigen nimmt er auch an der Befragung teil, die durchgeführt wird, wenn ein Arbeitsunfall geschehen ist, und er muss ein internes Vorgehen bei Notfällen ausarbeiten.
Wenn der interne Dienst nicht alle seine Aufgaben selbst wahrnehmen kann, muss der Arbeitgeber einen zugelassenen externen Dienst für Gefahrenverhütung und Arbeitsschutz beauftragen. Der externe Dienst kann jedoch den internen Dienst niemals vollkommen ersetzen.
Der externe Dienst besteht aus zwei Bereichen: dem Bereich Risikomanagement und dem Bereich medizinische Überwachung. Der Bereich Risikomanagement ist multidisziplinär und setzt sich aus Gefahrenverhütungsberatern der folgenden Fachgebiete zusammen: Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Ergonomie, Industriehygiene und psychosoziale Aspekte der Arbeit, darunter Gewalt, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Der Bereich medizinische Überwachung besteht aus Gefahrenverhütungsberatern-Arbeitsmedizinern, die von Pflege- und Verwaltungspersonal unterstützt werden.
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Für Informationen über den Gefahrenverhütungsberater und über die verschiedenen Aspekte des Wohlbefindens
Wenden Sie sich an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Regionaldirektion der Kontrolle des Wohlbefindens bei der Arbeit (siehe nützliche Adressen).
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- www.emploi.belgique.be
- Verschiedene Broschüren über das Wohlergehen am Arbeitsplatz in allen seinen Facetten sind beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung erhältlich.
Kostenlose Broschüren können Sie bestellen oder herunterladen:
Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
Zelle Publikationen
Rue Ernest Blerot 1
1070 Brüssel
Tel. 02 233 42 14
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