Ich halte Tiere. Wo kann ich mich über die Gesetzgebung erkundigen? An wen muss ich mich wenden, wenn dem Wohlbefinden der Tiere geschadet wird?
Sie halten Haustiere. Das Gesetz legt fest, dass Sie diese ernähren und pflegen müssen und sie in einer Umgebung halten müssen, die ihrer Art gerecht wird. Die exotischen Tierarten und der Handel mit ihnen unterliegen den Vorschriften und der Kontrolle der Konvention von Washington (CITES: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen). Sie findet in Belgien Anwendung und schützt über 30.000 Arten wilder Tiere und Pflanzen in der ganzen Welt.
HALTEN VON REPTILIEN
Die Haltung von Reptilien wird heute im Rahmen der manchmal erforderlichen Umweltgenehmigungen sowie der CITES-Gesetzgebung geregelt. Im Rahmen der Gesetzgebung über das Wohlbefinden der Tiere wird derzeit eine Liste mit Reptilienarten erstellt, die von Privatpersonen in Belgien gehalten werden dürfen.
AGGRESSIVE HUNDE
Es gibt keine Liste der als aggressiv betrachteten Hunderassen. Die Erziehung ist maßgeblich und bestimmt das Verhalten des Hundes sowie seinen Hang zur Aggressivität. Es empfiehlt sich also, einen Hund zu kaufen, dessen Vergangenheit man kennt und nur dann, wenn man fähig ist, ihn richtig zu erziehen. Ratschläge von Fachleuten (Tierärzten, Hundeschulen...) können hilfreich sein.
Jeder Hundebesitzer ist für das Verhalten des Tieres verantwortlich und muss es in seiner Obhut halten, egal zu welcher Rasse es gehört. Ihr Hund unterliegt den einschlägigen kommunalen Vorschriften. Wenn er einem Dritten Schaden zufügt, haften Sie gesetzlich! Eine Familienhaftpflichtversicherung kann Ihre zivile Haftpflicht decken.
LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZTIERE UND SCHLACHTTIERE
Wer landwirtschaftliche Nutztiere (Rinder, Geflügel, Schafe, Schweine, Fische...) halten will, muss als Tierhalter bei der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Lebensmittelkette eingetragen sein. Die Tiere müssen unter Bedingungen, die ihr Wohlbefinden garantieren, gehalten werden. Das Gleiche gilt für die Tierzucht.
Die Europäische Union hat rechtliche Maßnahmen für die Tierzucht, den Transport und die Schlachtung erlassen. Die Kontrollen erfolgen regelmäßig, da die Sicherheit der Lebensmittel garantiert sein muss. Wenn die Vorschriften nicht beachtet werden, riskieren Sie ein Strafmandat, bzw. die Beschlagnahmung der Tiere.
Bei den Tieren, die auf Weiden gehalten werden, stellt sich die Frage des Wohlergehens vor allem im Winter und in den heißen Sommermonaten. Beschwerden werden deshalb je nach Fall bewertet, meistens aufgrund einer Kontrolle vor Ort.
TIERMISSHANDLUNG
Wenn Sie feststellen, dass Tiere schlecht behandelt werden, können Sie sich an die folgenden Instanzen wenden:
- Inspektoren der Föderalen Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) für Nutztiere;
- Veterinärinspektoren des Kontrolldienstes der Konsumprodukte, Wohlbefinden der Tiere und CITES der SPF Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt für die Gesellschafts-, Labor- und exotischen Tiere.
In den beiden Fällen können Sie sich ebenfalls an die örtliche Polizei wenden.
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Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Dienst Wohlbefinden der Tiere und CITES
Place Victor Horta 40 Postfach 10
1060 Brüssel
www.gesundheit.belgien.be
Informationen zu Tierschutz und Tiergesundheit in deutscher Sprache
Föderale Agentur für Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK)
Aachener Straße 101
4780 St. Vith
Tel. 080 29 11 90
Tel. 0800 13 550 (Anruf gebührenfrei)
www.afsca.be
Für Informationen über das Wohlbefinden der Tiere
Tel. 02 524 74 12
protectionanimale@health.fgov.be
Für Informationen über CITES
Tel. 02 524 74 01
apf.CITES@health.fgov.be
Für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden der Tiere
Tel. 02 524 74 50
apf.INSPECTION@health.fgov.be
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- „Un chien oui, des morsures non“, Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt, 2005, 8 S.
Eine kostenlose Broschüre kann beim „Service Bien-être animal et CITES“ bestellt oder unter www.gesundheit.belgien.be werden.











